Deutscher Ärztetag beschließt Resolution gegen Selbstbestimmungsgesetz „Experimentelle Medizin an Kindern“

Von Kai Rebmann

Die Verabschiedung des sogenannten Selbstbestimmungsgesetzes durch den Bundestag am 12. April 2024 hat auch die Diskussion um den Umgang mit Geschlechtsdysphorie neu entfacht. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere Kinder und Jugendliche, die glauben, „im falschen Körper geboren“ worden zu sein.

Während viele unserer Nachbarn chirurgische Eingriffe oder die Behandlung mit Hormonen bei Minderjährigen zumindest kritisch sehen oder diese sogar verboten haben, soll der Wechsel ins andere Geschlecht in Deutschland so leicht wie nur möglich gemacht werden. Das wiederum sei mit Risiken verbunden, deren langfristige Folgen derzeit niemand absehen könne, lautet jetzt der Tenor zweier vom Deutschen Ärztetag verabschiedeten Resolutionen, die sich einerseits gegen operative Geschlechtsumwandlungen bei Heranwachsenden richtet, andererseits gegen das jüngst beschlossene Selbstbestimmungsgesetz.

Die Ärzte unterstreichen, dass es sich bei der Entfernung äußerer Geschlechtsmerkmale, etwa Penis oder weiblicher Brust, um irreversible Maßnahmen an eigentlich gesunden Kindern und Jugendlichen handele. Solche Eingriffe seien mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ die Folge von Behandlungen mit Pubertätsblockern und Hormonen, weshalb die Unterzeichner dies als „eine Form experimenteller Medizin an Kindern“ bezeichnen.

Im Klartext: Die Experten sehen darin eine Umkehr von Ursache und Wirkung. Erst die Behandlung mit Pubertätsblockern und Hormonen begünstige den Wunsch nach einer operativen Geschlechtsumwandlung.

Der Fokus müsse daher wieder verstärkt auf die „kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik“ gelegt werden, so die Forderung. Behandlungen mit Hormonen oder chirurgische Eingriffe dürfe es ausschließlich im Rahmen „kontrollierter wissenschaftlicher Studien und unter Hinzuziehen eines multidisziplinären Teams sowie einer klinischen Ethikkommission und nach abgeschlossener medizinischer und insbesondere psychiatrischer Diagnostik und Behandlung eventueller psychischer Störungen“ geben.

Die Ergebnisse dieser Therapien seien über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren zu verfolgen und bei der Überarbeitung der Behandlungsleitlinien für Geschlechtsdysphorie bei Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen. Statt des Willens eines „sich in der Entwicklung befindenden Kindes oder Jugendlichen“ müsse künftig wieder die Sorge um das Kindeswohl im Vordergrund stehen.

Diese Kritik richtet sich primär an den Kinderpsychiater Georg Romer, unter dessen Verantwortung die bestehende Behandlungsleitlinie erarbeitet wurde. Demnach sollen Ärzte ihre heranwachsenden Patienten schon dann mit Pubertätsblockern und Hormonen behandeln, wenn diese sich selbst dem jeweils anderen Geschlecht zugehörig fühlen. Psychologische Begutachtungen sollen dabei kaum bis gar keine Rolle mehr spielen.

Unterstützung erhält die Ärztekammer von der Elterninitiative „Trans-Teen-Sorgeberechtigt“, deren Mitglieder die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen durch die Behandlungsrichtlinie in ihrer aktuellen Form gefährdet sehen. Die Empfehlungen machten aus physisch gesunden Menschen lebenslange Patienten ohne Aussicht auf Heilung, so die Eltern.

In seiner zweiten Petition richtet sich der Deutsche Ärztetag gegen die bestehende Altersgrenze im neuen Selbstbestimmungsgesetz. Dieses erlaubt bereits 14-Jährigen den mehr oder weniger barrierefreien Wechsel ins andere Geschlecht. Für diesen Schritt wünschen sich die Mediziner die Volljährigkeit als Altersgrenze. Unter 18-jährige Antragsteller sollten zuvor einer fachärztlichen kinder- und jugendpsychiatrischen Diagnostik und Beratung unterzogen werden, so die Forderung.

Im Gegensatz zur Bundesregierung und einer Mehrheit im Bundestag sehen die Unterzeichner das Selbstbestimmungsgesetz demnach nicht als „das richtige Instrument“ an, „die Selbstbestimmung der von Geschlechtsinkongruenz betroffenen Menschen zu gewährleisten und vor Diskriminierung zu schützen“.

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Shutterstock

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