Deutschlandfunk verteidigt Wahlrechtsentzug – „nur gegen Hetzer“ Wie der Staatsfunk ein gefährliches Gesetz zum Demokratie-Schutz verklärt

Sie kennen das berühmte Zitat von Bertolt Brecht:

„Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes?“

Damals – nach dem Aufstand vom 17. Juni 1953 – war das bitterböse Satire. Heute wirkt es wie ein Regierungsprogramm. Mit juristischem Feinschliff.

Das Bundesjustizministerium plant, das passive Wahlrecht für Menschen zu streichen, die wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wurden. Fünf Jahre lang soll man sich dann nicht mehr zur Wahl stellen dürfen – per Gerichtsbeschluss, versteht sich. Nicht etwa wegen Mord oder Totschlag – nein: wegen der falschen Worte. Und was darunter fällt, definiert ein zunehmend dehnbarer Paragraf im Strafgesetzbuch.

Formal geht es um § 130 StGB – den Straftatbestand der Volksverhetzung. Ein Paragraf, einst geschaffen zur Abwehr von NS-Rhetorik, heute ein Fallmesser für alles, was als „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ ausgelegt wird – ein Begriff aus dem Repertoire der rot-grünen Gesinnungsethik.

Es kann jeden treffen: vom Corona-Kritiker bis zum EU-Skeptiker. Der Grat ist schmal, das Risiko hoch. Die Definition: schwammig. Die Auslegung: zunehmend politisiert. Ausländische Beobachter schütteln oft nur den Kopf, wenn sie von diesem Paragrafen hören – und davon, wie hanebüchen er hierzulande angewandt wird.

Ein Zitat, ein missverstandener Vergleich, eine Rede mit angeblich „toxischer Wirkung“, die man heute ja bei fast allem unterstellt – und schon steht die Frage im Raum: Ist das noch Meinung oder schon „Hetze“?

Allein das Wort ist ein politischer Marker. „Hetze“ stammt aus dem Propagandavokabular der Nationalsozialisten, wurde von der DDR für politische Strafprozesse übernommen – und in der alten Bundesrepublik weitgehend gemieden. Erst die neue Bundesrepublik, rot-grün lackiert und moralisch aufgerüstet, hat den Begriff wieder gesellschaftsfähig gemacht: als Keule gegen Abweichler.

Kritiker mit Sozialismus-Erfahrung fühlen sich mittlerweile an den Straftatbestand der „staatsfeindlichen Hetze“ in der DDR erinnert. Unter diesem Vorwand wurden politische Gegner, regimekritische Publikationen und oppositionelle Äußerungen verfolgt und verurteilt – also mundtot gemacht.

Gebührenfinanzierte Vorarbeit: Der Deutschlandfunk klärt auf

 

Der Deutschlandfunk hat sich des Themas angenommen – natürlich nicht, um es zu hinterfragen, sondern um es einzuhegen. In einem manipulativ formulierten „Faktencheck“ heißt es:

„Das wird behauptet:

Die AfD behauptet, Menschen mit unliebsamer Meinung solle das Wahlrecht entzogen werden. Parteivize Stephan Brandner spricht von einem weiteren Versuch, unliebsame politische Meinungen aus den Parlamenten zu drängen.“

Und dann folgt – man staune – ein faktisches Eingeständnis, dass diese Aussage stimmt – das aber mit semantischem Feuerschutz und den bei „Faktenchecks“ üblichen rhetorischen Hütchenspielen so verkauft wird, als sei es eine Widerlegung:

„Was nicht stimmt:

Einerseits will das Bundesjustizministerium tatsächlich bestimmten Straftätern das Recht entziehen, sich zur Wahl aufstellen zu lassen. Es geht dabei jedoch nicht um abweichende Meinungen, sondern um Volksverhetzung.“

Das ist die Methode: Man kann nicht widerlegen, was kritisiert wird – also tut man so, als könnte man es. Indem man den Vorwurf mit dem Zauberwort „Hetze“ entschärft – und so tut, als sei damit alles gesagt. Das Argument: Es trifft ja nur die „wirklich Bösen“. Der Begriff „Volksverhetzung“ dient dabei als Schutzschild – als sei völlig klar, dass er nie missbraucht wird. Als gäbe es keine politischen Prozesse. Keine Grenzfälle. Kein Framing. Nur Recht und Ordnung – garantiert von denen, die bestimmen, was Hetze ist.

Besonders entlarvend ist der nächste Satz:

„Aktuell nicht betroffen wäre beispielsweise Björn Höcke […]. Es gab tatsächlich mehrere Verfahren wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung gegen AfD-Politiker. Allerdings endeten einige Verfahren auch mit Freisprüchen oder lediglich Geldstrafen.“

Mit anderen Worten: Ja, der Paragraf wird regelmäßig gegen Oppositionspolitiker eingesetzt – aber keine Sorge, noch nicht jeder fliegt ganz aus dem Spiel.

Das wirkt wie die akustische Begleitmusik zu einem politischen Paradigmenwechsel: Wer das Falsche sagt, verliert seine demokratischen Rechte – aber keine Sorge, das trifft nur die „Richtigen“. Dass ausgerechnet ein gebührenfinanzierter Sender die schärfste Form der Demokratieeinschränkung in Watte packt, ist bezeichnend.

Die Richtung ist klar: Die Schraube zieht sich zu. Und der mediale Schraubenzieher liegt längst bereit.

Was hier verhandelt wird, ist nicht nur ein Gesetz – sondern ein Prinzip

Wem es gelingt, politische Kritik unter „Hetze“ zu subsumieren, kann den demokratischen Wettbewerb elegant dezimieren. Und sich dabei sogar auf Gerichte berufen.

Die Presse? Spielt brav mit. Unsere „Qualitätsmedien“ verkaufen uns Stacheldraht als Sicherheitsgurt – und nennen es „Schutz der Demokratie“. Wie immer, wenn ein Gesetz beginnt, den Meinungskorridor zu vermessen.

Natürlich – Mord und Vergewaltigung führen heute schon zum Verlust des Wahlrechts. Doch da geht es um Gewalt gegen den Körper. Beim neuen Vorstoß genügt Gewalt gegen das Weltbild der Regierung.

Der Schriftsteller Bertolt Brecht war kein Rechter. Kein Populist. Kein Verschwörungstheoretiker. Und trotzdem wusste er, dass in Systemen mit Machtgefälle immer die Versuchung besteht, das störende Volk durch ein „funktionaleres“ zu ersetzen – notfalls juristisch.

Heute geht das ganz sanft. Keine Mauer, keine Stasi, keine Gefängnisse. Nur ein Gesetz. Ein Paragraf. Ein Gerichtsbeschluss. Und ein Staatsfunk, der es erklärt.

P.S.: Ich hätte eine Wutrede schreiben können. Vielleicht hätte sie mehr Klicks gebracht.

Aber ich habe mich entschieden, leise zu werden. Denn vielleicht ist genau das heute das Lauteste, was man sagen kann: Nicht schreien. Sondern erinnern. An das, was Demokratie einst war – bevor die rot-grünen Kulturkrieger begannen, sie mit tatkräftiger Mithilfe feiger Bürgerlicher im Namen ihrer Rettung in ihr Gegenteil zu verkehren.

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