Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Existenzbedrohung für Ärzte Einblicke aus einer Praxis

Ein Gastbeitrag von Dr. Manuel Winkler

In wenigen Tagen tritt die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft. Ab dem 15. März sollen Arbeitgeber Bescheinigungen über gültige Impfzertifikate, Genesenenzertifikate oder Atteste über Kontraindikationen zur Impfung aller Mitarbeiter vorlegen können. In diesem Beitrag sollen die Auswirkungen aus Sicht einer radiologischen Praxis mit mehreren Ärzten und unter 50 Mitarbeitern (also ein kleines mittelständisches Unternehmen) dargestellt werden.

Die juristische Ausgestaltung dieser einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist bemerkenswert: Bei Nichtvorliegen der Bescheinigung beziehungsweise Zweifeln an ihrer Gültigkeit oder inhaltlichen Richtigkeit hat der Arbeitgeber die Pflicht zur unverzüglichen Meldung des Arbeitnehmers an das Gesundheitsamt. Anforderungen an die Art, Schwere oder Begründung des Zweifels werden nicht formuliert. Das Gesundheitsamt hat dann das Recht, ein Betretungsverbot für den Mitarbeiter auszusprechen. Hervorhebenswert ist, dass ein Widerspruch gegen dieses Betretungsverbot keine aufschiebende Wirkung entfaltet, dass also für die Dauer bis zur endgültigen Klärung die betreffende Person die Einrichtung nicht betreten darf und damit auch keinen Anspruch auf Entgelt erwirbt.

Praxen überlastet, Krankenhäuser für Nichtstun bezahlt

Dieser drakonischen Wirkung steht keine nachgewiesene tatsächliche Gefährdung gegenüber. In zwei Jahren Praxisbetrieb unter Corona-Bedingungen sechs Tage pro Woche mit langen Öffnungszeiten und mehreren zigtausend Untersuchungen im Jahr sowie arbeitstäglichen Schnelltests aller Mitarbeiter seit Herbst 2021 gab es keine einzige nachgewiesene Übertragung innerhalb unserer Praxis. Alle Mitarbeiter mit Covid-Infektionen, sowohl geimpft als auch ungeimpft, haben sich in der noch laufenden Omikron-Welle und im privaten Umfeld infiziert und haben die Infektion nicht in die Praxis getragen. Die Praxis hat trotz des Krankenstandes in dieser Zeit ärztliche Leistungen mit immer höherer Leistungsdichte, sowohl die Zahl als auch die inhaltliche Schwere der Diagnosen betreffend, erbracht. Durch eine Änderung des einheitlichen Bewertungsmaßstabes EBM zum 1.4.2020, also exakt zu Beginn der Pandemie, wurde der Wert einer Kernspintomographie reduziert. Die Summe der Honorarauszahlungen durch die Kassenärztliche Vereinigung hat sich in den Jahren 2020 und 2021 um 17,5 Prozent vermindert, das entspricht einem hohen sechsstelligen Fehlbetrag. Der Wert einer Kernspintomographie in Höhe von ca. 80 EUR liegt derzeit bei etwa der Hälfte des Betrages von 150 EUR, der aus Zahlen aus den 90er Jahren für das Jahr 2005 als kostendeckend berechnet worden war und der auch im laufenden Praxisbetrieb kostendeckend wäre. Gleichzeitig wurden Krankenhäuser mit 15 Mrd. EUR für das Freihalten von Betten entschädigt, böswillig ausgedrückt fürs Nichtstun bezahlt.

Der Verantwortliche einer Gesundheitseinrichtung, also der Praxiseigentümer oder der Geschäftsführer eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ), muss jetzt also die Unterlagen über Impf- und Genesenenstatus eines jeden Mitarbeiters prüfen. Ein medizinisch nicht vorgebildeter Geschäftsführer wird die Vorgaben buchstabengetreu umsetzen: Ungeimpfte freistellen bzw. kündigen, „Meldung machen“, wenn Zweifel an den Unterlagen bestehen, und vollständig Geimpfte von der Notwendigkeit des Boosters überzeugen beziehungsweise auf das herannahende Datum des Auslaufens des Impfschutzes hinweisen. Der Verantwortung des Geschäftsführers gegenüber den Investoren wird er damit gerecht. Konsequenzen für die eventuelle Zerstörung von Lebensentwürfen hat er nicht zu befürchten.

Der Praxiseigentümer, selbst Arzt, fühlt sich an den Nürnberger Kodex gebunden: Ein medizinischer Eingriff, insbesondere mit experimentellem Charakter, setzt die informierte Zustimmung des Patienten/Probanden voraus. Je mehr Informationen über die nur bedingte Zulassung, die nur unter juristischem Druck veröffentlichten Zulassungsdaten, neuartige Inhaltsstoffe, auffällige Häufungen von Nebenwirkungen und mit der Zeit rasch abnehmende eigentliche Schutzwirkung an die Öffentlichkeit gelangen, desto schwerer ist die informierte Zustimmung zu erlangen oder auch zu fordern.

Kein Grund zur Hoffnung

Dem zuständigen Gesundheitsamt kommt ab jetzt eine ungeahnte und mangels Handhabungsvorgaben im Effekt willkürliche Steuerungsfunktion zu: Je nachdem, wie streng das jeweilige Gesundheitsamt diese Regelung umsetzt und wie unterschiedlich verschiedene Ämter das handhaben, können Einrichtungen unterschiedlich stark und sogar existenzbedrohend in der Ausübung ihrer eigentlichen Arbeit eingeschränkt werden – ohne Bezug zu einer tatsächlich nachgewiesenen Gefährdung. Ob das Gesundheitsamt am Ende eher Gesundheitskonzerne mit teuren Anwälten oder Krankenhausstrukturen verschont – für die kleine selbständige eigentümergeführte Praxis, die bis vor einigen Jahren das Rückgrat der ambulanten medizinischen Versorgung mit 98 Prozent aller Arztkontakte ausgemacht hat, besteht kein echter Grund zur Hoffnung.

In diesen zwei Jahren wurden selbstverständlich auch Covid-Patienten untersucht – und in einigen Fällen bleibende Schäden nach durchgemachter Infektion diagnostiziert. Aber es häufen sich auch Beobachtungen in zeitlichem Zusammenhang mit Impfungen: Infarkte, Lungenembolien, Schlaganfälle, Querschnittslähmungen, fortgeschrittene Tumorerkrankungen, so dass die Meldungen, die z.B. den Vorstandsvorsitzenden der BKK Provita seine Position gekostet haben, zumindest nicht im Widerspruch zur täglichen Erfahrung stehen.

Zum Datum des Inkrafttretens ist es kein Problem, die entsprechenden Nachweise zu erbringen. Aber die Gültigkeit sowohl der Impfung als auch des Genesenenstatus unterliegt einer rasch und willkürlich wechselnden Beurteilung und ist jetzt schon nicht rechtssicher. Außerdem sind die in den vergangenen zwei Jahren geänderten Gesetze dauerhaft eingerichtet und werden bei jedem neuen Anstieg einer Inzidenz – entgegen dem mehrfach gegebenen Versprechen, andere Faktoren wie Krankenhaus- oder Intensivbettenbelegung heranzuziehen – erneut scharfgestellt werden.

Zukunftssicherheit für eine selbständige, privat haftende berufliche Existenz mit hohen und langfristigen finanziellen Verpflichtungen ist das nicht.

Für jemanden, der sein Leben der Analyse verschrieben hat, also der Frage, mit welchem Recht eine Gruppe schwarzer, weißer oder bunter Punkte als hinweisend auf oder beweisend für eine gegebenenfalls lebensverändernde Erkrankung interpretiert werden darf, ist es schwer zu ertragen, dass ab jetzt für eine nicht absehbare Zukunft die berufliche Tätigkeit unter dem Vorbehalt der Gnade des Gesundheitsamtes steht, keinen Zweifel an den vorgelegten Unterlagen zu finden – ohne jeden Bezug zu einer tatsächlichen gesundheitlichen Gefährdung, statt dessen mit Rückendeckung des Bundesverfassungsgerichtes. Das BVG hat in seinem Urteil zur „Bundesnotbremse“ politisches Handeln auf Basis von Modellen gerechtfertigt und von der Notwendigkeit, die Gültigkeit dieser Modelle noch zu beweisen, entbunden.

'Wir werden gezwungen, zu glauben'

Die Diskussion um „Corona“ hat sich – auch im verwendeten Vokabular – in einen Glaubenskrieg verwandelt. Wir werden gezwungen, zu glauben. Wir dürfen nicht wissen. Es fehlen immer noch aussagekräftige, große Kohortenstudien, die die Behauptung von der „Pandemie der Ungeimpften“ stützen. Die unterschiedliche Zählung der PCR-Tests inklusive CT-Werte und die unterschiedliche Handhabung der Quarantänebestimmungen je nach Impfstatus ist für eine Messung des tatsächlichen Infektionsgeschehens ungeeignet.

Diejenigen Mitarbeiter, die trotz aller massiv diskriminierenden Maßnahmen immer noch nicht geimpft sind, haben sich intensiv mit dieser Glaubensfrage auseinandergesetzt und für sich eine Entscheidung getroffen, für die sie bereit sind bis zur Vernichtung der beruflichen Existenz einzustehen.

Großbritannien hat gerade seine Impfpflicht im Gesundheitssystem aufgehoben – zu spät für viele Mitarbeiter, denen bereits gekündigt wurde, oder die sich angesichts der drohenden Kündigung aus ihrem Berufsleben verabschiedet haben.

Für Patienten wird dies bedeuten, dass gerade Mitarbeiter mit hoher eigener Motivation, die sich intensiv mit dem Inhalt ihrer Arbeit am Menschen auseinandersetzen, mittelfristig wegfallen werden. Die Kernfrage an Sie als Leser dieser Zeilen lautet: Möchten Sie als zukünftiger Patient von Menschen versorgt werden, die ihren eigenen inneren Kompass behalten und gegen Widerstand durchgesetzt haben, oder von „medizinischen Leistungserbringern“, die widerspruchslos politische Vorgaben auch ohne harte Evidenz umsetzen?

Derzeit bin ich leider wieder von Facebook für 30 Tage gesperrt. Ich habe einen Anwalt eingeschaltet, damit dieser gegen die Sperrung vorgeht. Das geht nur mit Ihrer Hilfe. Ich freue mich sehr über Unterstützung – per Paypal, oder Banküberweisung und Patenschaft. Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

 

Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Und ich bin der Ansicht, dass gerade Beiträge von streitbaren Autoren für die Diskussion und die Demokratie besonders wertvoll sind. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen, und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

Dr. Manuel Winkler ist leitender Arzt in einer radiologischen Praxis und schreibt hier unter einem Pseudonym.

Bild: Shutterstock 
Text: Gast

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