Endlich: Auch Zahnärzte dürfen impfen – doch Geld bringt nur der Piks Wer nur erfolglos berät, geht leer aus

Von Daniel Weinmann

Die Corona-Impfung wird an immer mehr Orten angeboten. Im Zuge der am 25. Mai in Kraft getretenen fünften Änderung der Corona-Impfverordnung dürfen endlich auch Zahnärzte mithelfen, die SARS-CoV-2-Vakzine unters Volk zu bringen. Die Intention der Impf-Adepten: Die heilsbringende sogenannte „Schutzimpfung“ soll für alle noch leichter zugänglich gemacht werden. Genügend Impfstoff scheint dafür – Lauterbach sei Dank – vorhanden.

Wer keine Vorräte an Covid-19-Impfstoffen mehr hat, darf jedoch erst „nach Änderung der die technische Umsetzung regelnden Allgemeinverfügung“ bestellen, heißt es bei der Bundesärztekammer. Nach Auskunft des Bundesministeriums für Gesundheit soll dies aber bereits in den kommenden Tagen erfolgen.

Zahnärzte müssen nur wenig tun, um ihr ohnehn meist stattliches Salär aufzuhübschen. Nach Abschluss einer theoretischen Schulung mit vier Unterrichtsstunden sowie einer zweistündigen Hospitation erhalten sie von den (Landes-)Zahnärztekammern das begehrte Zertifikat. Sollte die zuständige Zahnärztekammer kein Zertifikat vergeben, gelten die einzelnen Bestätigungen als Nachweis. Um diese zu erhalten, müssen die Dentisten der für sie zuständigen Kammer eine Selbstauskunft geben.

Zahnärzte dürfen ausschließlich über 12-Jährige impfen

Aus ihr muss nur hervorgehen, dass bei ihnen nur Personen, die zur Durchführung von Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 berechtigt sind, die Impfungen durchführen und ihnen eine geeignete Räumlichkeit mit der Ausstattung zur Verfügung steht, die für die Durchführung von Vakzinierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 erforderlich ist.

Heikel ist indes der dritte Punkt. Danach müssen die Impf-Zahnärzte über eine „nach berufsrechtlichen Vorschriften erforderliche Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, die mögliche Schädigungen aus der Durchführung der Schutzimpfungen abdeckt“. Kaum vorstellbar, dass sich solch eine Versicherung finden lässt. Das Infektionsschutzgesetz zumindest sieht vor, dass der Staat haftet.

Sind die Bedingungen erfüllt, winken 28 Euro je Stich an Werktagen und 36 Euro am Wochenende, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember. Für einen Hausbesuch dürfen die Dentisten zusätzlich zur Vergütung der „Schutzimpfung“ 35 Euro in Rechnung stellen. Doch Vorsicht: Wer nur berät, ohne die Spritze zu setzen, geht allerdings leer aus. Damit sind Zahnärzte schlechter gestellt als Allgemeinärzte, die laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) auch dann zehn Euro erhalten, wenn sie ihren Patienten nicht von den Vorzügen der Corona-Impfung überzeugen können.

Ein weiterer Nachteil der Zahnärzte gegenüber den Allgemeinmedizinern: Sie dürfen ausschließlich Personen impfen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben. Jüngere Kinder umfasst die Impfberechtigung nicht. Einen Grund dafür liefert die Bundesärztekammer jedoch nicht.

Impfschäden und Nebenwirkungen sind tabu

Auch an die Flüchtlinge ohne Krankenversicherung hat das Bundesgesundheitsministerium gedacht. Gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 Corona-Impfverordnung haben sie nämlich dann einen Anspruch auf die Schutzimpfung, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben. Und davon ist laut FAQ-Liste des Bundesgesundheitsministeriums zur medizinischen Hilfe für „geflüchtete Menschen aus der Ukraine“ auszugehen.

Bezeichnend für die Impfkampagne der Bundesregierung ist der Passus, welche Daten erfasst und an das RKI gemeldet werden müssen. Der in der Coronavirus-ImpfV geregelte „Surveillance-Datensatz“ verlangt keinerlei Angaben über Impfschäden oder Nebenwirkungen. Stattdessen genügen Daten wie die Postleitzahl des Impflings, sein Geschlecht, sein Geburtsmonat- und Jahr u.ä.

Fazit: Die Einbeziehung der Zahnärzte als Impf-Assistenten passt perfekt zur bereits von den Grünen und Gesundheitsminister Karl Lauterbach geschürten Panikmache vor einem ihrer Meinung nach absehbaren Anstieg der Fallzahlen im Herbst. Zur Kasse gebeten werden – wie üblich – die Steuerzahler.

David
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Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

Daniel Weinmann arbeitete viele Jahre als Redakteur bei einem der bekanntesten deutschen Medien. Er schreibt hier unter Pseudonym.

Bild: Shutterstock
Text: dw

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