Entlarvte sich Merkel selbst als das, was man heute „Rassistin“ nennt? Tappte die Kanzlerin in die von ihr selbst aufgestellte Diffamierungs-Falle?

Dass Menschen unterschiedlicher Nationalität und Abstammung problemlos miteinander leben können, weil ja eh alle Menschen gleich sind – das ist eine der Quintessenzen der heute in der Bundesrepublik (und nicht nur da) vorherrschenden links-grünen Ideologie. Die maßgeblich Angela Merkel mit durchgesetzt hat. Umso erstaunlicher ist, dass die Kanzlerin selbst 2016 in einem Interview genau das Gegenteil öffentlich äußerte – freilich nicht in Bezug auf Deutschland, sondern auf Afrika.

Sie sagte damals, Grenzen „in Afrika“ seien nicht „nach dem Kriterium, ob Völker und Stämme zusammenleben und ob sich daraus homogene Staaten entwickeln können“ gezogen worden. Und:  „Wer sich die Grenzziehungen in Afrika anschaue“, müsse „zugeben“, „dass das in vielen Fällen zumindest eine schwere Last für die heutige Entwicklung ist“.

Ist so eine Aussage nach Definition des heutigen Zeitgeistes, den Merkel selbst geprägt hat und der den Begriff „Rassismus“ pervertiert und instrumentalisiert, nicht eigentlich schon ein Beleg für eben das, was heute – absurderweise – als „Rassismus“ diffamiert wird? Weil sie ja Unterschiede zwischen „Völkern und Stämmen“ diagnostiziert und diese als „Last“ fürs Zusammenleben bezeichnet. Ist das nicht sogar schon „Nazi“ nach heutigen Maßstäben?

Der AfD-Abgeordnete Eugen Schmidt und die AfD-Fraktion haben die alte Aussage jetzt wieder aufs Tablett gebracht angesichts der neuen Flüchtlingskrise. In einer parlamentarischen Anfrage schrieben sie: „Durch die sprachliche Struktur des Satzes verstehen die Fragesteller die Aussage so, dass die Bundesregierung eine Grenzziehung anhand des Kriteriums der Volks- und Stammeszugehörigkeit für vorteilhafter befunden hätte.“

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Weiter heißt es in der Anfrage der Bundestagsfraktion, die sehr viele weitere Fragen enthält und die Sie hier in voller Länge lesen können: „Die Fragesteller würden gern mehr zu der geäußerten Ansicht, möglichen wissenschaftlichen Belegen und der Herleitung erfahren.“

Sodann führen Schmidt und die Fraktion aus: Die Fragesteller „möchten im Zuge dieser Kleinen Anfrage daher nur einige verfassungsrechtliche Fragen in Bezug auf diese Aussage an die Bundesregierung richten. Die Antworten der Bundesregierung besitzen nach Ansicht der Fragesteller grundsätzliche Bedeutung und sind nicht bloß akademischer Natur, sondern lassen möglicherweise Rückschlüsse zu, welche Grenz- und Bevölkerungspolitik für Deutschland angebracht ist. Die Fragesteller werden die Antworten der Bundesregierung auf Widerspruchsfreiheit prüfen und daraus gegebenenfalls auch Rückschlüsse auf die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Handelns der Bundesregierung im In- und Ausland ziehen.“

Das ist natürlich politisch ein überaus heißes Eisen.

Und so fürchtete sich die Scholz-Regierung ganz offensichtlich auch, dieses anzufassen.

„Die Bundesregierung äußerte auch, dass, wer sich die „Grenzziehungen in Afrika anschaue“, „zugeben“ müsse, „dass das in vielen Fällen zumindest eine schwere Last für die heutige Entwicklung ist“ (ebd.).

Die Fragesteller würden gern mehr zu der geäußerten Ansicht, möglichen wissenschaftlichen Belegen und der Herleitung erfahren.

Weiterhin bejahte die Bundesregierung die Aussage, sie sei „in erster Linie dem deutschen Volk verpflichtet und nicht den afrikanischen Völkern“. Die Fragesteller äußern sich an anderer Stelle bereits hinreichend, ob die Bundesregierung dieser Aufgabe nachkomme. Sie möchten im Zuge dieser Kleinen Anfrage daher nur einige verfassungsrechtliche Fragen in Bezug auf diese Aussage an die Bundesregierung richten.

Die Antworten der Bundesregierung besitzen nach Ansicht der Fragesteller grundsätzliche Bedeutung und sind nicht bloß akademischer Natur, sondern lassen möglicherweise Rückschlüsse zu, welche Grenz- und Bevölkerungspolitik für Deutschland angebracht ist. Die Fragesteller werden die Antworten der Bundesregierung auf Widerspruchsfreiheit prüfen und daraus gegebenenfalls auch Rückschlüsse auf die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Handelns der Bundesregierung im In- und Ausland ziehen.“

Ihre Antwort ist eine Antwort-Verweigerung. Und damit eine knallende Ohrfeige für das Parlament. Denn dem ist die Regierung laut Grundgesetz Rechenschaft schuldig.

Doch die Ampel pfeift demonstrativ auf das Grundgesetz – und nicht nur in diesem Fall. Dafür erklärt sie dann diejenigen, die auf die Einhaltung des Grundgesetzes pochen, zu Verfassungsfeinden.

Wörtlich schrieb der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes Thomas Berger als „Vorbemerkung“ in seiner Antwort, die eine Antwortverweigerung ist: „Die Aussagen von Bundeskanzlerin a. D. Dr. Merkel im Interview mit der Wochenzeitung „Die Zeit“ vom 6. Oktober 2016 stehen für sich. Eine Interpretation nimmt die Bundesregierung nicht vor. Die Willkürlichkeit der kolonialen Grenzziehung auf dem afrikanischen Kontinent ist ebenso wie ihre Folgen bekannt und Gegenstand wissenschaftlicher Forschung. Unterscheidungen hinsichtlich einer vermeintlichen Homogenität oder Heterogenität von Staatsvölkern nimmt die Bundesregierung nicht vor.“

Verhöhnung des Parlaments

Als eigentliche „Antwort“ steht dann weiter unten: „Die Fragen 1 bis 13 – einschließlich der Unterfragen – werden zusammen beantwortet. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.“

Punkt.

Aus.

Ende.

Kein Wort mehr.

Das ist ein Zynismus und eine offen dargestellte Demokratie-Verachtung, wie man sie eigentlich eher in der DDR erwartet hätte als in der Bundesrepublik.

Die Bundesregierung ist – wie auch mein Ausschluss aus der Bundespressekonferenz zeigt, nicht mehr in der Lage, auf kritische Fragen souverän zu antworten. Stattdessen pfeift sie auf demokratische Grundprinzipien und setzt auf Foulspiel.

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