Freiheitsrechte und Verschwörungserzählungen Propaganda auf Kosten des Steuerzahlers

Von Kai Rebmann

Grundrechte sind unveräußerlich und staatlich garantiert. Sie gelten nicht nur, sondern gerade in Krisenzeiten. So zumindest haben es die Väter der Bundesrepublik Deutschland einmal vorgesehen. Über 70 Jahre lang gab es auch keinen Grund, an der immerwährenden Gültigkeit dieser elementaren Rechte zu zweifeln. Dann aber kam Corona und mit dem Virus auch die bittere Erkenntnis, dass die Grundrechte in Deutschland offenbar nicht das Papier wert sind, auf dem sie gedruckt sind. Die Freiheitsrechte von Millionen von Bürgern wurden von einem zunehmend übergriffig handelnden Staat quasi über Nacht einkassiert bzw. nach Gutdünken wieder zugeteilt und niemanden schien es groß zu interessieren. Doch nicht nur der Glaube an die demokratische und freiheitliche Grundordnung der Bundesrepublik hat in den vergangenen drei Jahren erheblichen Schaden genommen, auch das Vertrauen in einen funktionierenden Rechtsstaat wurde in den Grundfesten erschüttert. Das Bundesverfassungsgericht unter dem Vorsitz des Merkel-Günstlings Stephan Harbarth mutierte zur Stempelmaschine, die auf Knopfdruck zugunsten der jeweils amtierenden Regierungen entschied.

Die Reaktion der mündigen Bürger ließ nicht lange auf sich warten. Zu offensichtlich unwirksam und vor allem viel zu unverhältnismäßig erschienen die zunächst von der Großen Koalition verhängten und dann von der Ampel weitergeführten Maßnahmen. Ein Blick in die Geschichte reicht, um zu wissen, dass ein Staat einmal gewonnene Machtbefugnisse nur sehr ungern und in den seltensten Fällen freiwillig wieder abgibt. Dazu gesellten sich Aussagen wie jene des RKI-Chefs Lothar Wieler, wonach die Bürger die im Zuge der Corona-Krise verfügten Maßnahmen überhaupt nie hinterfragen dürften und diese einfach befolgen sollten. Oder die ominösen Runden der Ministerpräsidenten, die in irgendwelchen imaginären Hinterzimmern zusammenkamen und Beschlüsse fassten, zu denen sie an keiner Stelle unserer Verfassung befugt waren. Daran ändert auch nichts, dass die Parlamente in Bund und Ländern diese Beschlüsse dann noch abnickten, um dem Ganzen zumindest noch den Anstrich einer demokratischen Legitimation zu verpassen.

Propaganda-Broschüre soll Bürger ruhigstellen

Just zu dem Zeitpunkt, als die Stimmung auf Deutschlands Straßen endgültig zu kippen drohte, sahen sich staatliche und halbstaatliche Akteure zum Handeln gezwungen. Die durch Zwangsgebühren finanzierten Sender des ÖRR und weitere regierungstreue Medien berichteten in einer Einseitigkeit über die hiesige Corona-Politik, die nicht wenige an finsterste Propaganda-Methoden zu Zeiten der DDR erinnerte. Und auch die Bundeszentrale für politische Bildung, die ebenso wie ihre Landesvertretungen eigentlich zur Neutralität verpflichtet ist, beteiligte sich an der politischen Erziehung der Bürger. Ein besonders eindrückliches Beispiel hierfür ist eine von der Landeszentrale für politische Bildung Berlin (LpB) in Zusammenarbeit mit der Amadeu Antonio Stiftung (AAS) veröffentlichte Broschüre, in der es – kein Scherz – ausgerechnet um Freiheitsrechte und Verschwörungserzählungen geht. Zur Erinnerung: Die Gründung der AAS geht auf die Initiative des ehemaligen Stasi-Spitzels Anetta Kahane („IM Victoria“) zurück.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bewarb die Broschüre wie folgt: „Mit ihrer neuen Publikation unter dem Titel ‚Freiheitsrechte und Verschwörungserzählungen in Krisenzeiten – 20 Fragen und Antworten‘ veröffentlichen die Berliner Landeszentrale für politische Bildung und die Amadeu Antonio Stiftung eine orientierende Handreichung in pandemisch bewegten Zeiten. Das neue Heft bietet im handlichen Format von 12 × 12 cm kurz und knapp Hilfestellung zur Einordnung grundlegender Aspekte der Pandemiebekämpfung.“

Der erste Teil, hier geht es um die Freiheitsrechte, entpuppt sich dabei als bunter Mix aus Realitätsverweigerung und Realsatire, wenn auch ungewollt. So wird etwa das „Grundrechtsdilemma“ wie folgt erklärt: „Im konkreten Fall der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie steht einerseits das im GG festgeschriebene individuelle Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2) im Zentrum der verfassungsrechtlichen Begründung. Auf der anderen Seite stehen aber Freiheitsrechte wie das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1), die Versammlungsfreiheit (Art. 8) oder die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1).“ Völlig ignoriert wird hierbei, dass es beim „Grundrechtsdilemma“ in der Regel nicht um eine „Abwägung“ im Sinne von „entweder oder“ ging, sondern Grundrechte nach dem Motto „sowohl als auch“ einkassiert wurden. Die Maßnahmen sollten vorgeblich dem Schutz der körperlichen Unversehrtheit dienen, was aber etwa mit Blick auf die von der Regierung beabsichtigten Impfpflicht wie blanker Hohn wirkt. Jede Impfung – nicht nur eine solche gegen Corona – ist juristisch gesehen grundsätzlich eine Körperverletzung, die nur deshalb straffrei bleibt, weil der Patient durch seine Unterschrift in selbige einwilligt.

Weitere Beispiele sind die Erklärungen zur Rolle von Regierungen und Parlamenten in Krisenzeiten (Frage 6) oder zu den Aufgaben wissenschaftlicher Berater (Fragen 7 und 8). Im erstgenannten Punkt wird gerechtfertigt, weshalb Parlamente ausgehebelt werden können und warum das „in Krisenzeiten“ auch nicht weiter schlimm sein soll. Geradezu absurd ist – wenn man es mit den tatsächlichen Abläufen vergleicht – was die Broschüre zur Rolle der Wissenschaft zu sagen hat. Diese müsse sich bei der Beratung von Regierungen an folgenden vier Prinzipien orientieren: Distanz, Pluralität, Transparenz und Öffentlichkeit. Spätestens an dieser Stelle drängt sich die Frage auf, ob die Autoren der vorliegenden Broschüre ihre Leser für wirklich so dumm halten. Denn gleich im nächsten Punkt widmen sie sich der Frage, weshalb „der Eindruck entstanden“ ist, dass die Meinungsfreiheit eingeschränkt werde. Und hier die dazugehörige Erklärung der LpB und AAS: „Während Staaten, in denen die Meinungsfreiheit schon vor Ausbruch der Corona-Pandemie eingeschränkt war, repressiv und mit Zensur gegen eine kritische Berichterstattung über die Corona-Pandemie vorgehen, war in Deutschland die Berichterstattung über die Pandemie und die vom Bund und den Ländern ergriffenen Maßnahmen zu keinem Zeitpunkt eingeschränkt.“ Zum Zwecke des Infektionsschutzes – und natürlich aus keinem anderen Grund – seien aber „temporär beispielsweise politische Demonstrationen“ nur unter Auflagen möglich gewesen. Man ersetze „beispielsweise“ durch „bestimmte“ und die Behauptung stimmt. Diese Schutzmaßnahmen seien als „Sprechverbot oder Zensur“ ausgelegt worden, beklagen die Macher der Broschüre. Dass aber sehr wohl zwischen „guten“ und „bösen“ Demonstrationen unterschieden wurde, scheint ihnen nicht aufgefallen zu sein.

Andersdenkende werden in die Antisemitismus-Ecke abgeschoben

Und auch im zweiten Teil des in diesem Frühjahr erschienenen Hefts färbt die Haltung der Autoren deutlich erkennbar auf den Inhalt ab. In fast schon bemerkenswerter Offenheit werden Kritiker der Corona-Maßnahmen als Einfaltspinsel, Spinner und/oder Antisemiten abgestempelt. So biete der Verschwörungsglaube „einfache Antworten auf komplexe Fragen und Ereignisse“, die auf eine „im Geheimen operierende Gruppe“ zurückzuführen seien. Das ähnele „antisemitischen Weltdeutungen“ und erinnere an Erzählungen über eine „jüdische Weltverschwörung“ aus dem 19. Jahrhundert. Offene Verweise auf die „Illuminati“ oder die „Protokolle der Weisen von Zion“ – drunter machen es die Autoren der Propaganda-Broschüre wohl nicht. Kritiker der Corona-Maßnahmen werden in einem Atemzug mit Menschen genannt, die hinter 09/11 einen „Inside Job“ vermuten oder an die Existenz von UFOs oder Echsenmenschen glauben. Ferner gehe die Leugnung einer Pandemie in vielen Fällen mit der Leugnung der Existenz des Virus einher und in den sozialen Medien werde verbreitet, Impfungen dienten der Geburtenkontrolle oder der Implementierung eines Chips unter die Haut.

Zugegeben, all dies mag es gegeben haben. Aber erstens handelt es sich nicht um ein Verbrechen, auch noch so abwegig erscheinenden Theorien oder Mutmaßungen anzuhängen, und zweitens wurden hier wohl ganz bewusst nur sehr extreme Beispiele aus der Kiste geholt. Gänzlich unerwähnt bleibt, dass sich nicht wenige der Vermutungen, die zunächst mit dem Etikett „Verschwörungstheorie“ abgetan wurden, inzwischen bewahrheitet haben. Während von der Amadeu Antonio Stiftung wohl nicht viel mehr erwarten kann, so wäre aber zumindest die Landeszentrale für politische Bildung Berlin zu einer sehr viel ausgewogeneren Darstellung verpflichtet gewesen. Das Ziel der Broschüre „Freiheitsrechte und Verschwörungserzählungen in Krisenzeiten“ war es eigenem Bekunden zufolge, den „manchmal recht schmalen Grat zwischen Kritik und Verschwörungserzählung auszuleuchten“. Diesem selbst formulierten Anspruch sind die Autoren leider nicht gerecht geworden – aber das wollten sie wohl auch gar nicht wirklich!

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Shuttserstock

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