Gericht zwingt AfD, ARD-Propagandisten die Tür zu öffnen Doppelte Standards unserer Justiz werden immer absurder

Der Rechtsstaat entwickelt sich immer mehr zur Farce. Das Landgericht Erfurt hat jetzt die AfD Thüringen verpflichtet, ein Reporter-Team der WDR-Sendung „Monitor“ zu ihrem Landesparteitag zu akkreditieren. Die Richter begründeten das in ihrer einstweiligen Verfügung damit, „der Pressefreiheit sei hier der Vorrang einzuräumen.“

Meine Verwunderung über diese Nachricht war groß. Einerseits hält es die deutsche Justiz für zulässig, dass mir und damit vielen Millionen Lesern unter fadenscheinigen Gründen der Zugang zur Bundespressekonferenz versagt wurde. Und kritischen Sendern wie „AUF1“ verbieten Landesmedienanstalten die Verbreitung – unter dem Applaus von Journalistenverbänden. Andererseits hält es die Justiz für eine unzulässige Beschränkung der Pressefreiheit, wenn eine Oppositionspartei Vertreter eines öffentlich-rechtlichen Senders, die sie kontinuierlich verleumden, nicht zu ihrem Parteitag lassen will.

„Es entspricht in der Tat unserem Interesse, dass von unseren Parteitagen durch Presse und Rundfunk berichtet wird“, schrieb AfD-Landessprecher Stefan Möller an den WDR in der Begründung für Absage einer Akkreditierung: „In aller Regel – und auch das können wir akzeptieren – ist diese Berichterstattung eindeutig negativ kontextualisiert. Allerdings endet diese Akzeptanz, wenn überhaupt nicht mehr von einer journalistischen Berichterstattung die Rede sein kann.“

Dies sei „nach unseren Erfahrungen bei den Werken der ‚Redaktion Monitor‘ der Fall“, so Möller weiter: „Ihre Sendungen sind in Bezug auf die AfD eigentlich nur noch als plumpe Stimmungsmache zu bezeichnen, die alle entgegenstehenden Fakten gekonnt ignoriert. Das bekannte Gesicht ihrer Redaktion, Herr Restle, gibt diese Tendenz letztlich auch offen zu, wenn er erklärt, dass der AfD keine große Bühne geboten werden soll.“ Dies sei „keine journalistische Haltung mehr“, so Möller: Und niemand sei verpflichtet, „an gegen ihn gerichteter Propaganda mitzuwirken.“ Der AfD-Landeschef zitiert dazu Erich Kästners bekannte Weisheit, den Kakao, durch den man gezogen wird, nicht auch zu trinken. Dem MDR gab die AfD Thüringen anders als „Monitor“ vom WDR eine Akkreditierung für den Landesparteitag.

Tatsächlich betreiben Restle und sein Team in meinen Augen Propaganda. Da, wo es den Öffentlich-Rechtlichen passt, ignorieren sie die AfD und schweigen wichtige Veranstaltungen wie etwa das 2. Corona-Symposium der Partei vergangenes Wochenende im Bundestag tot (siehe hier). Ausgerechnet Restle fordert seit langem eine konsequente Ausgrenzung der AfD in den öffentlich-rechtlichen Sendern. Diese Forderung stellte Restle absurderweise auch in der vom Verfassungsschutz als linksextrem eingestuften Postille „Der Rechte Rand – Das Antifaschistische Magazin“.

Restles Forderung ist ein eklatanter Verstoß gegen jede journalistische Ethik. Und auch ein Aufruf zur Missachtung des Medienstaatsvertrags, der den GEZ-Anstalten Ausgewogenheit vorschreibt. Doch all das scheint etwa den „Deutschen Journalistenverband“ nicht zu kümmern. Der stellte sich dafür aber sofort auf die Seite Restles: „Die AfD stellt damit erneut ihr gestörtes Verhältnis zur Pressefreiheit und zur kritischen journalistischen Berichterstattung unter Beweis“, sagte der Bundesvorsitzende Mika Beuster – nicht ohne die Partei auch noch als „rechtsextrem“ zu diffamieren.

Beachtlich ist auch, dass der WDR trotz eigener juristischer Abteilung eine als teuer bekannte Rechtsanwaltskanzlei beauftragte, die Einstweilige Verfügung zur Zulassung zum Landesparteitag durchzusetzen. Ob damit die Zwangsgebühren im Sinne des Medienstaatsvertrages eingesetzt werden, mag dahingestellt bleiben.

Restle kommentierte den Ausschluss-Versuch auf „X“ wie folgt: „AfD Thüringen will Monitor nicht von Parteitag berichten lassen. ‚Offenbarungseid eines rechtsextremen Landesverbands, der zeigt, was die Partei von kritischem Journalismus und Meinungsfreiheit in diesem Land hält.‘“ Allein schon durch das Framing als „rechtsextrem“ beweist Restle, dass seine Redaktion der Partie feindselig gegenübersteht.

Ob Parteitage generell medienöffentlich sein müssen oder nicht, ist unter Verfassungsrechtlern umstritten. Früher stellte sich das Problem nicht, da Parteien in der Regel ein Interesse an einer Berichterstattung hatten.

Bei aller berechtigten Kritik an Restle, Monitor und dem WDR kann man durchaus Argumente dafür finden, dass Parteitage für alle Medien öffentlich sein müssen. Und auch für Journalisten, die die betreffende Partei öffentlich verteufeln. Wenn allerdings gleichzeitig Sendern wie „Auf1“ von staatlichen Landesmedienanstalten die Verbreitung untersagt wird oder kritische Journalisten wie meine Wenigkeit aus der Bundespressekonferenz ausgeschlossen werden, entlarvt das eine absolute Doppelmoral.

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