Gesinnungsjustiz? Freispruch gegen Pastor aufgehoben Politik statt Gerechtigkeit?

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Bei vielen in Deutschland ist der Begriff Meinungsfreiheit deformiert. Vor allem bei Vertretern der rot-grünen Nomenklatura in Politik und Medien. Für die ist es schon „Nazi“, wenn jemand auch nur von Einschränkungen der Meinungsfreiheit spricht. Ihre umwerfende Logik dahinter: Sie selbst hätten doch auch noch nie Probleme gehabt, ihre Meinung frei zu äußern. Das ist in etwa so, als wenn SED-Funktionäre in der DDR als Beweis für die Meinungsfreiheit angeführt hätten, dass sie doch alles sagen dürfen.

Nicht weniger dumm ist die Aussage, man dürfe doch alles sagen, aber müsse halt die Folgen tragen. Das war und ist auch in allen Diktaturen so. Frei nach Idi Amin. Dem Diktator von Uganda wird der legendäre Spruch nachgesagt: „Ich garantiere die Freiheit der Rede, aber nicht die Freiheit nach der Rede.“ Wobei in modernen Diktaturen eben nicht gleich Gefängnis droht für kritische Aussagen – sondern Schikanen oder sonstige Strafen.

Womit wir beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen wären. Nein, bitte keine Hyperventilation bei rot-grünen „Gegnerbeobachtern“, die hier regelmäßig mitlesen. Ich sage damit nicht, dass die Bundesrepublik eine Diktatur wäre. Aber sie ist eben auch keine freiheitliche Demokratie im klassischen Sinne mehr und entwickelt sich immer mehr zum Gesinnungsstaat.

‚Biblische Fahrschule zur Ehe‘

Meinungsfreiheit ist ein Witz, wenn sie nur für genehme Meinungen gilt, die zum Zeitgeist passen. Sie ist ihren Namen nur wert, wenn sie für Meinungen gilt, die anstoßen. Die für viele schwer erträglich sind. Das mag zutreffen für die Aussagen von Pastor Olaf Latzel. Er hatte in einem Seminar mit dem Titel „Biblische Fahrschule zur Ehe“ vor etwa 30 Ehepaaren mit Bezug auf Homosexuelle etwa von „Verbrechern“ vom Christopher Street Day gesprochen. Auch von „Genderdreck“ war die Rede, wie sich der „Spiegel“ empört.

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Das mag für viele starker Tobak sein. Doch das Landgericht Bremen entschied im Mai 2022, dass die Aussagen von der Meinungsfreiheit und der Religionsfreiheit gedeckt sind. Es folgte damit nicht der Anklage der Staatsanwaltschaft, die der Politik weisungsgebunden ist. Die sah in dem tiefroten Stadtstaat durch Latzels Aussagen den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Genau wie die Erstinstanz, deren Urteil das Landgericht aufhob. Das Amtsgericht hatte Latzel wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von insgesamt 8100 Euro verurteilt.

Der Rechtsstaat zuckt noch, sagte ich mir damals, und freute mich über das Urteil des Landgerichts. Das ganz klar die Fahne der Meinungsfreiheit hochhielt. Ganz im Sinne der Väter des Grundgesetzes, so meine Überzeugung.

Ganz anders sieht das das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen. Das hob jetzt das Urteil des Landgerichts auf. Der 55-jährige evangelische Pfarrer muss sich nun erneut vor dem Landgericht verantworten.

Der Gerichtsentscheid bestätigt das Vorurteil, dass die Richter umso strammer auf Linie sind, je höher das Gericht: Weil eben tendenziell vor allem die befördert werden, die stramm auf Linie sind.

Der Vorsitzende Richter betonte laut „Spiegel“ in der Begründung für die Aufhebung des Urteils die Rolle der Menschenwürde. Auch folgte er stellenweise der Argumentation der Staatsanwaltschaft Bremen, wonach das Landgericht nur lückenhaft festgestellt habe, wie die Dinge sich abgespielt hätten. Der Kontext von Latzels möglicherweise volksverhetzenden Aussagen sei grob oder gar nicht mitgeteilt worden, bemängelte der Richter.

Justiz mit zweierlei Maß

Mit der Entscheidung sind wir einen Schritt weiter auf dem Weg zur Gesinnungsjustiz. Die Gerichte haben für beleidigende Aussagen wie „Alman“, „Kartoffel“, „deutsche Dreckskultur“ tendenziell Verständnis. Die Beschimpfung von Andersdenkenden als „Nazis“ oder „Rassisten“ scheint geradezu Gewohnheitsrecht zu sein. AfD-Chefin Alice Weidel darf man ungestraft als „Nazischlampe“ bezeichnen – sogar bei einer gebührenfinanzierten Anstalt. Alles ist erlaubt, solange es gegen Gegner des rot-grünen Zeitgeists geht.

Wer sich indes gegen den Zeitgeist ausspricht, muss damit rechnen, dass die Justiz mit voller Härte zuschlägt.

Eine große Rolle spielen dabei insbesondere auch junge Staatsanwälte und Richter, die offenbar besonders zur Ideologisierung neigen bzw. nie etwas anderes kennengelernt haben. Oder einfach opportunistisch das machen, was sich die Politik wünscht – und sich davon Karrierevorteile versprechen.

Geschaffen wird auf diese Weise ein Klima der Angst, in dem Menschen schlicht Angst haben, die heiligen Kühe der herrschenden rot-grün-woken Ideologie auch nur anzuzweifeln.

Schlimmer noch: Auch nur Kritik an mangelnder Meinungsfreiheit zu äußern, gilt als Ketzerei. Wie absurd das ist, fällt den Hohepriestern des rot-grün-woken Kults in Politik und Medien vor lauter Ideologie offenbar gar nicht mehr auf.

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