In Berlin dürfen auch biologische Männer in den Frauenknast In den Medien kaum beachtete Neuregelung seit 2021

„Transfrau schwängert im Frauengefängnis zwei Mithäftlinge: Die USA machen vor, was uns blüht, wenn künftig dank ‘Ampel‘ jeder sein Geschlecht frei bestimmen kann. In New Jersey dürfen das auch Gefängnisinsassen – mit weit reichenden Folgen.“ Ein Artikel mit dieser Schlagzeile ist am 19. Juli auf meiner Seite erschienen. Als Journalist lernt man nie aus. Und man kann auch nicht alles lesen. Und leider auch nicht alles (er-)googeln.

So stellte ich erst jetzt fest, dass ich mit meiner damaligen Einschätzung der Realität hinterher gelaufen bin. Denn wie sich herausstellte, ist das, was in New Jersey möglich ist, auch bereits seit fast einem Jahr in Berlin denkbar. „Berlin reformiert Strafvollzug: Verbesserung von Haftbedingungen für trans und inter Personen. In Berlin sind zukünftig Einzelfallentscheidungen bei der Einteilung in männlich und weiblich möglich. Das soll vor allem queeren Personen zugute kommen.“ – so lautete am 3. September 2021 die Schlagzeile im „Tagesspiegel“.

Sogenannter Trennungsgrundsatz

Weiter hieß es in dem fast ein Jahr zurückliegenden Bericht: „Die Haftbedingungen von trans und intergeschlechtlichen Personen in Berlin sollen verbessert werden. Das entschied das Berliner Abgeordnetenhaus am Donnerstag.“ Der Entscheidung aus dem Jahr 2021 zufolge wird „der sogenannte Trennungsgrundsatz angepasst“. Mit anderen Worten: Auch schon vor dem Beschluss der Ampel, dass man künftig per einfacher Erklärung sein formelles Geschlecht ändern kann, gab es für die Gefängnisse in der Hauptstadt schon in die gleiche Richtung weisende Regelungen.

Denn in dem Tagesspiegel-Artikel aus 2021 heißt es zu der Neuregelung: „Dadurch sollen vor allem trans-, intergeschlechtliche und nicht binäre Personen die Möglichkeit haben, selber mitzubestimmen, ob sie in die Haftanstalten für Männer oder für Frauen kommen. Trans-Frauen können zukünftig auch dann in ein Frauengefängnis, wenn sie ihren Geschlechtseintrag oder Namen noch nicht offiziell geändert haben.“

Auch biologischen Männern ist demnach die Verlegung ins Frauengefängnis erlaubt, „wenn sich Gefangene aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität nicht dem in ihrem amtlichen Personenstandseintrag angegebenen, sondern einem anderen Geschlecht oder dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht als zugehörig empfinden.“

In dem Bericht heißt es weiter: „In der Vergangenheit erfuhren trans und intergeschlechtliche Personen aufgrund der bisherigen Regelung immer wieder Diskriminierung. So musste etwa die trans Frau Diana O. im Jahr 2019 mehrere Monate im Männergefängnis von München-Stadelheim verbringen, mit der Begründung, dass ihre geschlechtsangleichende Operation nicht vollzogen sei.“

Inwieweit weibliche Gefangene eine Diskriminerung erfahren, wenn sie plötzlich mit Mithäftlingen mit primären äußeren männlichen Geschlechtsmerkmalen konfrontiert werden, scheint dagegen weniger zu interessieren. Auch über die Gefahr von Missbrauch wird in dem Bericht nicht geschrieben, und es ist auch nicht bekannt, dass sich die Politik darüber den Kopf zerbrach in der Hauptstadt.

Verhinderung von Missbrauch

Von Folgen wie in New Jersey – Schwangerschaften in Frauengefängnissen – ist zwar bislang noch nichts bekannt in der Hauptstadt. Auch bietet eine Einzelfallentscheidung deutlich mehr Möglichkeiten zum Verhindern von Missbrauch, als wenn nach den Plänen der Ampel künftig jedermann per einfacher Erklärung das Geschlecht ändern kann. Eine Ergänzung im Gesetzestext sieht vor, dass Abweichungen vom Grundsatz der Geschlechtertrennung nur dann möglich sind, wenn sie den Bedürfnissen der übrigen Gefangenen entsprechen. Auch das wäre obsolet, wenn wirklich bald wie geplant jeder frei über sein Geschlecht bestimmen kann.

Bemerkenswert ist, dass die Neuerung aus dem Jahr 2021 nur von ganz wenigen Medien aufgegriffen wurde. So sehr ich mich deswegen auch an der eigenen Nase fassen muss: Die großen Anstalten und Blätter haben große Redaktionen. Dass ihnen die Neuerung einfach entging, wie mir, ist zwar möglich – aber eher unwahrscheinlich. Wollte man einfach die Bevölkerung nicht beunruhigen?

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

Bild: Sven Wolter, Creative Commons by-sa-3.0 de
Text: br

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