Wer noch letzte Zweifel hatte, dass der Rechtsstaat immer mehr vom Linksstaat ersetzt wird, muss heute nach Münster sehen. Das dortige Oberverwaltungsgericht hat es geschafft, in dem Verfahren gegen den Bundesverfassungsschutz mehr als 470 Beweisanträge des Klägers, der AfD, zurückzuweisen – ohne auch nur ausführlich deren Zulässigkeit zu erörtern.
Ein solches Vorgehen erinnert weniger an einen Rechtsstaat als an das Vorgehen der Justiz in autoritären Staaten, in denen sie stramm auf Regierungslinie ist.
Wie nach dem Zurückweisen der Beweisanträge bereits zu erahnen war, hat das Gericht heute die Klage der AfD gegen die Einstufung als „rechtsextremen Verdachtsfall“ durch die Behörden von CDU-Mann Thomas Haldenwang zurückgewiesen. Es bestätigte damit das Urteil aus erster Instanz – pünktlich vor der Wahl zum EU-Parlament. Kritiker argwöhnen, die Beweisanträge der AfD seien auch deshalb so barsch zurückgewiesen worden, weil das Gericht Eile hatte, ganz im Sinne der Regierung noch vor der Wahl ein öffentlichkeitswirksames Ergebnis gegen die Opposition zu verkünden.
Die Begründung des Vorsitzenden Richters Gerald Buck liest sich abenteuerlich. In seinen Augen gibt es den begründeten Verdacht, „dass es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AfD entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen“. Das sei eine „unzulässige Diskriminierung“.
Das Gericht stützt sich dabei nicht auf entsprechende Positionen und Papiere der Partei. Sondern einzig und allein auf Aussagen einzelner Mitglieder. Diese Herangehensweise ist höchst problematisch. So gibt es etwa auch bei den Grünen Mitglieder wie die radikale Klima-Aktivistin und taz-Journalistin Ulrike Herrmann, die „eine Kriegswirtschaft mit Rationierung und staatlicher Planung“ fordert (siehe hier). Nur scheinen solche Aussagen radikaler Grünen-Mitglieder niemanden im Verfassungsschutz zu interessieren – ganz anders als bei AfD-Mitgliedern.
Die Befugnisse des Verfassungsschutzes seien „keineswegs grenzenlos weit“, sagte der Vorsitzende Richter Buck. Aber eine wehrhafte Demokratie dürfe auch kein „zahnloser Tiger“ sein. Bei der Beobachtung einer besonders geschützten politischen Partei müsse der Verfassungsschutz „hinreichend verdichtete Umstände“ vorlegen können, die darauf hinweisen, dass eine Gruppierung möglicherweise Bestrebungen gegen die freiheitliche Grundordnung verfolge. Das sei bei der AfD der Fall, so der Senat. Eine erstaunliche Überzeugung – vor allem, wenn man berücksichtigt, dass der Senat zuvor mehr als 470 Beweisanträge zurückgewiesen hatte. Auch eine Revision hat der Senat in seinem Urteil nicht erlaubt – es geht den Richtern offensichtlich darum, für die Politik genehme Fakten zu schaffen.
Das Urteil ist ein neuer Tiefpunkt in der deutschen Justizgeschichte. Faktisch ist es die Absegnung des heute leider üblichen politischen Missbrauchs des Verfassungsschutzes, also einer Regierungsbehörde, zur Bekämpfung der Opposition durch genau diese Regierung. Genau das müsste im Sinne der Gewaltenteilung die Justiz verhindern. Aber leider ist sie zu weiten Teilen – wenn auch noch nicht ganz – gleichgetaktet. Die zahlreichen Treffen der Regierung mit den obersten Richtern sprechen hier eine klare Sprache (siehe hier).
Und diese Kungelei zwischen Regierung und Justiz zeigt auch: Wenn die AfD jetzt wie angekündigt gegen das Urteil vor das Bundesverwaltungsgericht zieht, sind die Chancen wohl nicht allzu gut. Wer weiß, ob die zuständigen Richter nicht vorab mit Scholz & Co. Abendessen gehen – wie das die Karlsruher Richter vor der Corona-Entscheidung mit Merkels Kabinett taten (siehe hier). Da das Oberverwaltungsgericht eine Revision ausschloss, kann das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidung ohnehin nicht in ihrer Gänze überprüfen – sondern nur wegen möglicher Rechtsfehler aufheben.
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