Von Kai Rebmann
Im vergangenen Jahr hat die Bundesrepublik mindestens 465,3 Millionen Euro Kindergeld auf Konten im Ausland überwiesen und damit so viel wie noch nie zuvor. Das geht aus einer Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten René Springer an das Bundesfinanzministerium hervor. Die tatsächliche Summe dürfte aber noch weitaus höher liegen, wie sich aus der Antwort ergibt, die die Parlamentarische Staatssekretärin Katja Hessel (FDP) verfasst hat. Erstens sei in dem genannten Betrag der einmalig gewährte Bonus in Höhe von 100 Euro pro Kind noch nicht berücksichtigt und, zweitens, könne der „gesamte Zahlbetrag an Kindergeld für im Ausland lebende Kinder auf ausländische Konten nicht festgestellt werden.“
Legt man die aktuelle Zahl von knapp 320.000 anspruchsberechtigten Kinder zugrunde, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, kratzen die in 2022 geleisteten Transfers bereits an der neuralgischen 500-Millionen-Euro-Marke. Spätestens in diesem Jahr dürfte diese Schallmauer aber endgültig durchbrochen werden, wie die Zahlen aus den ersten beiden Monaten nahelegen. Bis Ende Februar wurden bereits 83,4 Millionen Euro auf Konten im Ausland überwiesen, der Rest ist einfache Mathematik, zumal die Zahl der Anspruchsberechtigten wohl eher steigen als sinken dürfte.
Wer hat Anspruch auf deutsches Kindergeld?
Seit August 2019 gilt: Eltern, die in Deutschland arbeiten, arbeitssuchend gemeldet sind oder ein Daueraufenthaltsrecht haben, haben auch Anspruch auf deutsches Kindergeld. Letzteres trifft auf EU-Bürger aufgrund der Freizügigkeit grundsätzlich immer zu. Ferner gilt dieser Anspruch auch für „unanfechtbar anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte“, wie die Bundesagentur für Arbeit informiert, sowie unter den oben genannten Voraussetzungen auch für die Bürger folgender Drittstaaten: Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien und Türkei.
Und jetzt kommt der strittige Punkt: Die Höhe des bezahlten Kindergeldes richtet sich dabei nicht nach dem Wohnort des Kindes, sondern nach dem Wohnort der Eltern, in diesem Fall also Deutschland. Die Lebenshaltungskosten in den Zielländern, die meistens in Osteuropa, der Türkei oder Nordafrika liegen, sind aber ungleich niedriger als jene in der Bundesrepublik. Ergo werden in Deutschland lebende Kinder und deren Eltern schlechter gestellt als die meisten im Ausland lebenden Empfänger.
So sieht das zumindest René Springer, der deshalb eine Anpassung des Kindergelds an die Lebenshaltungskosten am tatsächlichen Wohnort des jeweils betreffenden Kindes fordert. Dies sorge für mehr Gerechtigkeit und entlaste die deutschen Steuerzahler, so das Argument des AfD-Politikers. Die durchaus legitime erscheinende politische Debatte über diesen Vorschlag dürfte sich aber schon allein deshalb erledigt haben, weil er von der „falschen“ Seite kommt.
Überweisungen ins Ausland steigen exponentiell an
Dabei hat ursprünglich alles noch relativ harmlos angefangen. Im Jahr 2010 flossen nur knappe 36 Millionen Euro für rund 95.000 Kinder auf Konten im EU-Ausland und in Drittstaaten. Verglichen mit den heutigen Eckdaten – mindestens 465 Millionen Euro für rund 320.000 Kinder – geradezu läppisch wirkende Zahlen. Dazwischen lagen und liegen aber nicht nur mehrere Flüchtlingswellen und ein Ukraine-Krieg, sondern auch die Amtsübernahme einer Bundesregierung, die munter immer weitere Anreize für Sozialtourismus und Transferleistungen schafft.
In den vergangenen 13 Jahren wanderten allein durch die Zahlung des Kindergeldes schwindelerregende 3,7 Milliarden Euro deutsches Steuergeld ins Ausland ab. Für manche EU-Bürger – oder Ausländer aus Drittstaaten – könnte es also sehr verlockend sein, die Voraussetzungen zum Erhalt von deutschem Kindergeld zu schaffen. In nicht wenigen Fällen reichen zwei bis drei Kinder aus, um es mithilfe dieser „Ausgleichszahlung“ auf ein durchschnittliches Monatsgehalt im Empfängerland zu bringen.
Aber weshalb „Ausgleichszahlung“? Dabei handelt es sich um einen sprachlichen Trick des Europäischen Gerichtshofs, der damit die Zahlung von deutschem Kindergeld auch an erwerbslose EU-Bürger zementiert hat. Der EuGH hat im vergangenen Jahr festgestellt, dass es sich beim Kindergeld um keine Sozialleistung handele, da es nicht der Sicherung des Lebensunterhalts diene. Vielmehr sei darunter eine Zahlung „zum Ausgleich von Familienlasten“ zu verstehen.
Dem Urteil lag der Fall einer Familie aus Bulgarien zugrunde, der das Kindergeld zunächst verwehrt worden war. Der durchschnittliche Monatslohn lag in Bulgarien im Jahr 2021 laut Statista übrigens bei knapp 580 Euro netto bzw. 746 Euro brutto.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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