Von Kai Rebmann
Das Zeitalter der Klimakriminellen scheint sich dem Ende zuzuneigen. In Österreich hat die „Letzte Generation“ dieser Tage ihre Auflösung bekannt gegeben und auch hierzulande zeigen sich immer weniger Gerichte bereit, angesichts teils lebensgefährlicher Aktionen noch Milde walten zu lassen.
Neben saftigen Bußgeldern oder Haftstrafen droht den Extremisten aber noch zusätzlicher Ärger, zumindest war und ist das bisher in Bayern der Fall – theoretisch jedenfalls. Denn im Freistaat ist der Verfassungsschutz dazu berechtigt, Informationen über Mitglieder von unter Beobachtung stehenden Gruppierungen oder Organisationen an deren privates und/oder berufliches Umfeld weiterzugeben, etwa an Vermieter oder Arbeitgeber.
Es ist sicherlich mehr als nur ein Gefühl, dass der Verfassungsschutz mit diesen und weiteren Instrumenten vor allem dann besonders schnell zur Hand ist, wenn es um die Denunziation der bösen „Rechten“ geht. Dennoch sind es jetzt ausgerechnet fünf Klimaextremisten aus dem linksradikalen Reihen, die sich gegen diesen autoritären Passus richten, der in frappierender Weise an die DDR erinnert.
Eine Organisation, die sich „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GEF) führt in dieser Sache eigenen Angaben zufolge ein „strategisches Gerichtsverfahren“ vor dem Bundesverfassungsgericht. Ziel sei es demnach, „Demokratie und Zivilgesellschaft zu fördern, Überwachung und digitale Durchleuchtung zu begrenzen und für alle Menschen gleiche Rechte und soziale Teilhabe durchzusetzen.“
Sind Denunziationen im privaten Umfeld rechtens?
Hintergrund: Die aktuellen Kläger waren vor zwei Jahren schon einmal in Karlsruhe vorstellig geworden – und hatten gewonnen. Damals erklärte das Bundesverfassungsgericht weite Teile des bayrischen Verfassungsschutzgesetzes für nichtig, weil dieses den Behörden zu weitreichende Befugnisse bei etwaigen Eingriffen in die Privatsphäre der Bürger gewährt hatte. Die aus Karlsruhe befohlenen Nachbesserungen gehen der GEF und den fünf Klimaextremisten aber offenbar nicht weit genug, weshalb das Gesetz jetzt erneut auf den Prüfstand soll.
Kern der Klage ist ein Passus, der es dem Inlandsgeheimdienst auch weiterhin erlaubt, gesammelte Daten an den Vermieter und/oder Arbeitgeber von Betroffenen weiterzugeben. Betroffene sind demnach alle Bürger, die entweder selbst vom Verfassungsschutz beobachtet werden oder Mitglied einer entsprechenden Organisation sind.
Dass es aber durchaus gute Gründe dafür geben könnte, dass Gruppierungen wie „Ende Gelände“ vom Verfassungsschutz in Bayern und anderswo beobachtet werden bzw. als „Verdachtsfall“ eingestuft werden, daran scheinen die Klimakriminellen keinen Gedanken zu verschwenden. Stattdessen schlüpft einer der Kläger, der seinen bürgerlichen Namen geheim hält, in die altbewährte Opferrolle: Er werde „wegen seiner Hautfarbe“ ohnehin öfter kontrolliert und gerate schneller unter Verdacht als andere, so „Johnny Parks“, der eigenen Angaben zufolge in verschiedenen Wirtshäusern in München kellnert und offenbar Angst davor hat, dass die Arbeitgeber etwas von seinen Machenschaften bei „Ende Gelände“ erfahren könnten.
Die Moral von der Geschicht: Das offenkundige Streben der Geheimdienste, in erster Linie die „Rechten“ auszuspähen und zu denunzieren, könnte jetzt ausgerechnet durch eine aus dem linken Spektrum angestrengte Verfassungsbeschwerde ausgebremst werden. Denn sollten die GEF und ihre Mitstreiter in Karlsruhe erfolgreich sein, würde ein entsprechendes Urteil nicht nur exklusiv für die Kläger gelten, sondern die Rechte aller Bürger schützen.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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