Krachende Ohrfeige: Bundeswehr-Richter rechnet mit Impfpflicht ab Was Sie nicht erfahren sollen – weil es Sie beunruhigen könnte

„Auf Antrag des Soldaten wird die Vollstreckung der am 6. Juli 2022 gegen ihn verhängten Disziplinarbuße bis zur Entscheidung über die weitere Beschwerde des Soldaten gegen den Beschwerdebescheid vom 13. Juli 2022 ausgesetzt“.

Es ist nur ein kurzer Satz, in einem Beschluss des Truppengerichts Süd der Bundeswehr in einer Eilsache in Sachen Impfpflicht bei der Bundeswehr. Doch der Satz ist – in Verbindung mit der schier unglaublichen Begründung der Entscheidung – eine Bankrott-Erklärung für die Impf-Fanatiker. Und eine krachende Ohrfeige für Gesundheitsminister Karl Lauterbach und seine Getreuen.

Im konkreten Fall hatte ein Soldat sich geweigert, sich gegen Corona impfen zu lassen. Deswegen wird eine Disziplinarbuße in Höhe von 2.250 Euro gegen ihn verhängt. „Wegen vorsätzlicher Nichtherbeiführung des Impfstatus“, wie es im verqueren Amtsdeutsch heißt. Gegen die Strafe legte der Soldat Rechtsmittel ein im Eilverfahren. Das hat er nun gewonnen, wie der Arzt Gunter Frank auf Achgut vermeldet. Das dürfte auch Signalwirkung für das Verfahren in der Hauptsache haben. Besonders brisant ist die Gerichtsentscheidung vor dem Hintergrund, dass der Oberste Arzt von Florida inzwischen Männern unter 40 ganz offen von der Impfung mit mRNA-Wirkstoffen abrät – wegen zu großer Risiken, nachdem die Zahl der herzbedingten Todesfälle bei Männern in dieser Altersgruppe binnen vier Wochen nach der Spritze  um 84 Prozent anstiegen  (wie wir berichtet haben).

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Was der Richter in seinem Beschluss schreibt, ist schwerer Tobak: „Zweifel an der Verbindlichkeit des erteilten Befehls resultieren insbesondere daraus, dass dessen Befolgung wegen möglicher Gesundheitsgefahren für den zu impfenden Soldaten durch Impfnebenwirkungen unzumutbar sein könnte. Die Gesundheit eines Soldaten ist – zumindest in Friedenszeiten – ein hohes Gut, das nicht vorschnell durch den Einsatz risikobehafteter, in ihren Langzeitfolgen unkalkulierbarer genbasierter Impfstoffe aufs Spiel gesetzt werden darf. Ein Soldat als Staatsbürger in Uniform und damit Grundrechtsträger muss sich bei bestehender Fürsorgepflicht des Dienstherrn und der Vorgesetzten grundsätzlich nicht in ein „Experimentierfeld“ mit für ihn nicht einigermaßen kalkulierbarem Ausgang begeben, wenn dadurch nicht tatsächlich, also nachweisbar, überragende Gemeinschaftsgüter geschützt werden. Das ist bei einer Impfung mit ihrer zurzeit bekanntlich eingeschränkten Wirkung wohl kaum der Fall.“

Solche Ausführungen hätten noch vor kurzem als „Ketzerei“ gegolten. Und man wäre dafür als „Corona-Leugner“ diffamiert worden. Jetzt steht das in einem offiziellen Beschluss eines deutschen Truppengerichts.

Weiter schreibt der mutige Richter: „Es erstaunt, dass Vorgesetzte, die gegenüber unterstellten Soldaten zuvörderst zur Fürsorge verpflichtet sind (vgl. § 10 Abs. 3 SG), leichtfertig deren Gesundheit durch entsprechende Befehle aufs Spiel zu setzen bereit sind, ohne sich anscheinend einmal näher mit den Rechtswidrigkeits- (§ 10 Abs. 4 SG) und Unverbindlichkeitsgründen (insbesondere § 11 SG) auseinandergesetzt zu haben. Auch wenn derzeit die Covid-19-Schutzimpfung im Impfkatalog der verbindlichen Impfungen aufgeführt ist, haben sie bei einer Umsetzungsbefehlsgebung selbständig die vorgenannten Gründe zu prüfen. Von dieser Verantwortung werden sie nicht entbunden. Dabei sollten bei gewissenhafter Dienstausübung, soweit nicht vollständige Ignoranz gegenüber Fakten und inzwischen auch wissenschaftlichen Studien herrscht, sich objektiv aufdrängende Gefahrenaspekte dieser Impfung, sowie deren fehlende Wirksamkeit zur Kenntnis genommen und dann in die maßgeblichen rechtlichen Kategorien der Unzumutbarkeit bzw. Unverhältnismäßigkeit eingeordnet werden.“

Was für eine Ohrfeige für den Impfkurs der Regierung.

Doch es geht noch weiter: „Sich dieser eigenen rechtlichen Verantwortlichkeit mit Hinweis auf rechtliche Bindungen (wie den Impfkatalog) bewusst entziehen zu wollen, stellte für einen Soldaten eine bemerkenswerte Verantwortungslosigkeit in für das Leben und die Gesundheit von unterstellten Soldaten entscheidenden Fragen dar. Jeder vermeidbare gesundheitliche Schaden, den ein Soldat durch einen unverhältnismäßigen bzw. unzumutbaren Impfbefehl erleidet, geht ‘auf das Konto‘ solcher in dieser Hinsicht ­– da eine Auseinandersetzung mit ihren Vorgesetzten und Nachteile für ihre Karriere anscheinend fürchtenden – ‘bequemen‘ Vorgesetzten, mit dem sie in der Zukunft leben müssen. Auch hier ist ‘Zivilcourage‘ im militärischen Bereich gefragt und nicht blindes Folgen.“

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Klartext, wie man ihn sich bis vor kurzem kaum vorstellen konnte.

Der Arzt Frank kommentiert die Ausführungen des Richters wie folgt: „Der Wortlaut dieses Beschlusses lässt an Klarheit nichts zu wünschen übrig.“ Weiter schreibt der kritische Mediziner und Autor des Bestsellers „Der Staats-Virus“: „Ich darf Ihnen als einer derjenigen, der den Corona-Wahnsinn von Anfang an und die folgende Covid-Impfkampagne als die bisher größte Fehlleistung der Medizingeschichte kritisiert hat, versichern, dass die Verantwortlichen irgendwann deswegen juristisch zur Rechenschaft gezogen werden. Allein in Deutschland mussten wegen Unfähigkeit, Behördenversagen, Amtsverletzung, Nötigung, Täuschung und Vertuschung mutmaßlich eine hohe fünfstellige Zahl an Opfern sterben, und solche Todesfälle geschehen weiter. Die meisten dieser Opfer waren in keiner Weise relevant bedroht von Covid-19 und würden heute noch leben, als Schwestern, Brüder, Kinder oder Eltern. Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind von der Verjährung ausgeschlossen.“

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

Außer, dass das Urteil Hoffnung macht.

Und offenbar die Mauer des Schweigens und Vertuschens anfängt zu bröckeln.

PS: Bleibt nur zu hoffen, dass der mutige Richter nicht Opfer von Racheakten wird. Der Weimarer Richter, der die Maskenpflicht an Schulen für rechtswidrig erklärte, wurde daraufhin zum Ziel von Razzien bei ihm Zuhause und in seinem Büro. Sogar bei den Gutachtern, auf die er sich stützte, fanden Hausdurchsuchungen statt. Das in einer Zeit, in der Frauenmörder und Kinderschänder auf freien Fuss gesetzt werden, weil die Justiz überlastet ist.

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