„Lockdown“ jetzt auch für Katzen Für den Vogelschutz

In Corona-Zeiten haben wir uns an Nachrichten darüber gewöhnt, dass Menschen nicht mehr aus ihren eigenen vier Wänden dürfen. Und vor allem scheinen Politiker sich daran gewöhnt zu haben, eine derartige Macht über die Regierten zu haben. Dieses Gefühl der Allmacht macht nun offenbar auch dann nicht mehr vor Amtsträgern halt, wenn es nicht um Menschen, sondern um Vierbeiner geht. „Im Freien raufen, toben, spielen – für Katzen im Walldorfer Süden ist dies nun seit einer Allgemeinverfügung des Rhein-Neckar-Kreises vom 14. Mai untersagt. Zum Schutz vom Aussterben bedrohter Vögel“, schreibt die „Bild„.

Viele Bewohner der Stadt im Süden von Heidelberg, die vor allem als Standort des Software-Konzerns SAP bekannt ist, müssen ihre Stubentiger nun über fast die gesamte warme Jahreszeit einsperren. Das Ziel des „Katzen-Lockdowns“, der zunächst für drei Jahre gilt: So soll die vom Aussterben bedrohte Haubenlerche geschützt werden. So steht es in der Allgemeinverfügung des Landratsamts. Bis Ende August 2022 ist Freigang für Katzen tabu. Sollte eine Katze sich erdreisten, gegen diese Auflage zu verstoßen, droht ihrem Besitzer ein Bußgeld von 500 Euro! Aber das ist noch nicht alles. Wird eine Katze auf frischer Tat ertappt, oder auch nach derselben dingfest gemacht, und verletzt eine Haubenlerche oder tötet sie gar, drohen dem Eigentümer 50.000 Euro Strafzahlung.

David
Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

Der Tierschutzverein Wiesloch/Walldorf kündigte laut „Rhein-Neckar-Zeitung“ an, sich juristisch gegen die Allgemeinverfügung zu wehren. „Bewahren Sie bitte Ruhe“ – heißt es dem Blatt zufolge in einem Rundschreiben des Vereinsvorsitzenden Volker Stutz an Katzenhalter: „Ich versichere Ihnen, dass wir unser Bestes geben, um diese unverhältnismäßige Maßnahme zu stoppen.“ Obwohl der Vierbeiner-Lockdown erst seit Dienstag gilt, seien schon jetzt die Katzenhalter „verzweifelt“, so Stutz.

Für freilaufende Katzen ist der Hausarrest noch schmerzlicher als für Menschen – so zumindest berichteten mir Verwandte nach einem umzugsbedingten Versuch, eine an ihre Freiheit gewohnte Katze zum „Stubentiger“ zu machen – den sie nach kürzester Zeit abgebrochen haben, weil sie zu der Erkenntnis kamen, das sei Tierquälerei.

Den Schutz der Haubenlerche in allen Ehren – wenn Politiker Probleme mit dem Wegsperren lösen wollen – ob bei Zweibeinern wegen Corona oder bei Vierbeinern zum Artenschutz – halte ich das für hochgradig gefährlich.

Wie sehen Sie in dem vorliegenden Fall die Problematik? Ich freue mich sehr auf Ihre Kommentare!

Leserkommentar von Nicole Fallenstein:
Ergänzend (mit Bezugnahme auf ein örtliches Presseportal) möchte ich hinzufügen, dass es um exakt DREI Haubenlerchenpaare geht, die in der Region gezählt wurden. Und dass es meiner Meinung nach auch wahrscheinlicher ist, dass die anderen natürlichen Feinde (z.B. Greifvögel, Krähen, Füchse, Marder) hier das weitaus größere Risiko darstellen, da es hier in der Region eine gute Population davon gibt … Mit besten Grüßen aus dem Nachbarort

Eine russische Leserin schrieb mir, sie verstehe das Problem nicht – es reiche doch, den Katzen Glöckchen umzubinden, dann seien die Vögel sicher – so mache man das in Russland.

Bild: Shutterstock
Text: br

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