Maximal-Überwachung für Reichsbürger – aber warum nur bei denen? Fußfesseln, Kommunikationsverbot für „Rechte“ –  aber nicht für Wiederholungstäter

Von reitschuster.de

Maximale Überwachung, aber nicht für alle? Adrian Ursache, ehemaliger „Mister Germany“, ist kein unbeschriebenes Blatt. 2016 schoss er im Zuge einer Zwangsräumung auf Polizisten und wurde wegen versuchten Mordes zu sieben Jahren Haft verurteilt. Seine „Reichsbürger“-Ansichten machten ihn zu einer Ikone der Szene. Doch was nach seiner Haftentlassung passiert, zeigt, wie heuchlerisch und verzerrt unser Rechtssystem geworden ist. Ursache darf sich jetzt nämlich nicht nur über seine Freiheit freuen – er trägt eine Fußfessel, darf keine elektronischen Kommunikationsmittel nutzen und wird lückenlos überwacht. Ein starkes Stück! Doch das Erstaunliche: Wie die „Bild“ berichtet, geht die Justiz noch weiter. Er darf nicht einmal seine alte Heimatstadt betreten und der Kontakt zu seiner Ex-Frau ist ihm ebenfalls verboten.

Da zwingt sich die Frage auf: Wo ist diese Härte bei den unzähligen Migranten, die nach mehrfachen, teils schweren Straftaten weiterhin frei herumlaufen dürfen? Ich habe noch nie von einem ausländischen Intensivtäter gehört, der nach der Freilassung eine Fußfessel trägt oder ein Internetverbot bekommt. Auch bei denen, die sich nach Gewaltverbrechen oder Drogendelikten weiter in der Gesellschaft bewegen, scheint niemand auf die Idee zu kommen, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen. Warum dieser doppelte Standard?

Doppelmoral par excellence

Das ist der eigentliche Skandal. Auf der einen Seite wird ein Reichsbürger – ja, ein gefährlicher Typ, ohne Frage – so streng überwacht, dass er sich kaum bewegen kann, ohne von der Justiz beobachtet zu werden. Auf der anderen Seite können ausländische Mehrfachtäter ungestört ihr Unwesen treiben. In Großstädten wie Berlin, Hamburg und Frankfurt sind diese „bekannten Gesichter“ in den Polizeidatenbanken längst eine traurige Normalität geworden. Junge Männer, die trotz wiederholter Gewalttaten und unzähliger Straftaten nur milde Konsequenzen spüren – wenn überhaupt. Wie viele von denen tragen eine Fußfessel? Wie viele haben ein striktes Kommunikationsverbot? Genau: Keine.

Die Sicherheitsbehörden erklären, Ursache sei eine Ikone der Reichsbürger-Szene und man wolle verhindern, dass er seine Unterstützer mobilisiert. Aber selbst wenn das berechtigt sein sollte: Warum lässt man dann andere gefährliche Figuren ungehindert gewähren? Wo ist die gleiche Konsequenz gegenüber denen, die schon seit Jahren hier Straftaten begehen und dabei nicht nur unsere Polizei, sondern die ganze Gesellschaft auf die Probe stellen? Die eine große Gefahr für andere Menschen darstellen? Diese Täter werden immer wieder auf freien Fuß gesetzt und nichts passiert.

Ungerechtigkeit, die ins Auge sticht

Die Doppelmoral schreit förmlich zum Himmel. Es scheint, als würden bestimmte Gruppen mit Samthandschuhen angefasst, während andere maximal bestraft und überwacht werden – einfach, weil es politisch opportun ist. Wir sehen hier, dass die Justiz eine unterschiedliche Messlatte anlegt. Auf der einen Seite wird Härte demonstriert, um zu zeigen, dass der Staat gegen „rechts“ durchgreift. Auf der anderen Seite wird es bei den alltäglichen Bedrohungen durch kriminelle Clans, ausländische Drogendealer und gewalttätige Migranten nicht einmal ansatzweise versucht, gleiche Standards anzuwenden.

Was ist etwa mit der syrischen Familie H., die seit 2016 in Deutschland lebt, und bereits für mehr als 110 Straftaten bekannt ist? Gerade erst sorgte ein neuer Fall von Messer-Attacken durch Familienmitglied Mufed H. für neue Aufregung. Die Familie ist der Polizei bestens bekannt, doch anstatt härtere Maßnahmen wie eine elektronische Überwachung zu ergreifen, scheint man hier lieber zuzusehen, wie die kriminellen Aktivitäten weitergehen. Keine Fußfessel, kein Kommunikationsverbot – trotz der Gefährlichkeit dieser Gruppe.

Ein weiterer schockierender Fall ist der des Tatverdächtigen von Bad Oeynhausen, ein syrischer Migrant, der bereits eine lange Liste von Vorstrafen hatte, bevor er wegen eines Messerangriffs festgenommen wurde. Auch hier: keinerlei präventive Maßnahmen, keine Überwachung, obwohl die Gefahr offensichtlich war. Solche Fälle sind keine Einzelfälle. In Städten wie Berlin oder Köln ist es längst zur Normalität geworden, dass bekannte Intensivtäter ohne ernsthafte Konsequenzen weiter ihre Verbrechen begehen. Ein härteres Vorgehen? Fehlanzeige!

Es ist Zeit, diese absurde Ungerechtigkeit zu benennen und klare Konsequenzen zu fordern. Ganz unabhängig davon, ob eine Überwachung, wie sie bei Ursache angewandt wird, wirklich angemessen ist angesichts des Gefahrenpotentials und nicht seine Grundrechte nach Abbüßung der Strafe schwerer wiegen: Wo bleibt diese Härte gegenüber den echten Bedrohungen auf den Straßen unserer Städte? Oder gilt diese Härte nur für diejenigen, die in die „falsche“ Schublade passen?

Das Beispiel des Reichsbürgers, bei dem die Führungsaufsicht nach § 68 des Strafgesetzbuchs (StGB) angewandt wird, zeigt: Es wäre juristisch durchaus auch bei Mehrfach- und Intensivtätern möglich. Das wirft die zwingende Frage auf: Wie viele Menschen könnten noch leben, wie viele Frauen wären nicht Opfer von sexueller Gewalt geworden, wenn die Behörden die gesetzlichen Möglichkeiten bei anderen Tätergruppen auch nur halb so streng anwenden würden wie bei den Reichsbürgern? Doch so eine Frage ist politisch höchst unkorrekt. Wetten, dass Sie diese in den großen Medien nicht hören werden? Die „Bild“, die über die Auflagen für Ursache berichtet, scheut dieses Thema wie der Teufel das Weihwasser. Warum wohl?

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