Es ist gruselig! Man hat den Verdacht, dass die Polizei nach einem sexuellen Missbrauch eines Kindes auf einem Kinderspielplatz die Täterbeschreibung zurückhält, um keine „Ressentiments“ zu schüren, dass ihr also Täterschutz vor Opferschutz und Prävention geht – und dann ertappt man sich als Journalist bei dem Gedanken: Aber das ist doch nichts Neues, das ist doch eher üblich. Zumindest scheint es keine Ausnahme zu sein – und Journalisten sollten nur über Ausnahmen berichten. Aber ich weigere mich, diesem Prinzip zu folgen. Würde ich es tun, wäre ich Teil des Problems.
Daher will ich Ihnen heute die Geschichte erzählen, die mir ein Leser geschickt hat – und die in der „Illertisser Zeitung“ steht, einer Regionalausgabe der „Augsburger Allgemeinen“, bei der ich meine journalistische Ausbildung gemacht habe. Der Titel: „Kind am Spielplatz sexuell missbraucht: Warum die Polizei noch keine Täterbeschreibung nennt.“ Passenderweise ist der Text hinter einer Bezahlschranke und damit nur Abonnenten zugänglich. Das ist dort zwar bei vielen Artikeln so. Aber hier könnte man einen freien Zugang erwarten, um Menschen zu warnen. Aber vielleicht überwiegt bei der Redaktion die Sorge, dass der Inhalt Leser beunruhigen könnte.
Warnung hinter der Bezahlschranke
Was da steht: Am 28. September „soll ein Mann mittleren Alters ein Kind im Bereich eines Spielplatzes in Illertissen sexuell missbraucht haben. Die Ermittler gingen am vergangenen Freitag, also vier Tage später, damit an die Öffentlichkeit. Nähere Angaben aber wurden zunächst gemacht. Auch nach dem Wochenende hält sich die Polizei bedeckt. Dabei liegt den Ermittler nach Informationen unserer Redaktion eine detailliertere Beschreibung des mutmaßlichen Täters vor.“
Den fehlenden Buchstaben bei „Ermittler“ und das fehlende „nicht“ habe ich aus dem Original so übernommen. Und auch dieses Sprachniveau muss dokumentiert werden (ja, auch ich mache – zu – oft Rechtschreibfehler, aber ich habe keine Redaktion).
„Ganz bewusst aber habe die Polizei entschieden, keine weiteren Details preiszugeben“, heißt es in dem Bericht. Ein Polizeisprecher wird zitiert mit den Worten: „Wir bleiben bei unserem Statement dazu.“ Es sei „zum derzeitigen Zeitpunkt nicht sinnvoll, genauere Angaben zu machen“. Denn: „Wir möchten möglichst viele Hinweise.“ Weiter steht in dem Artikel: „Es wird demnach befürchtet, dass im Falle einer ‚sehr eng‘ gefassten Täterbeschreibung manche Menschen davor zurückschrecken könnten, sich nicht zu melden. ‚Wenn wir keine Hinweise bekommen, ist auch nicht geholfen‘, sagt der Sprecher. Folglich will die Polizei auch die genaue Tatörtlichkeit noch nicht preisgeben. Es könnte schließlich sein, dass verdächtige Wahrnehmungen auch anderswo festgestellt wurden. Auch damit könnten die Ermittler arbeiten.“
Eine Begründung zum Kopfschütteln
Wie bitte? Stehe ich auf der Leitung? Oder der Autor des Artikels? Oder die Polizei? Oder werden wir für dumm verkauft? Menschen würden davor zurückschrecken, „sich nicht zu melden“? Das mag ein Flüchtigkeitsfehler sein. Aber auch so ist die Logik zumindest mehr als fragwürdig.
Eine Täterbeschreibung ist kein Kommentar. Sie ist das Erste, womit eine Fahndung überhaupt etwas anfängt. Alter, Größe, Kleidung, Sprache, Auffälligkeiten wie etwa die Hautfarbe. Und für die Eltern: welcher Spielplatz. Ohne das ist „Mann mittleren Alters“ keine Fahndung. Das trifft selbst im beschaulichen Illertissen an einem Montagnachmittag auf ein paar hundert Männer zu. Die Zeitung schreibt, der Polizei liege eine genauere Beschreibung vor. Der Polizeisprecher bestreitet das nicht. Er sagt nur: Er bleibe bei seinem Statement, genauere Angaben seien derzeit nicht sinnvoll, man wolle möglichst viele Hinweise. Die Logik steht kopf: Eine genaue Beschreibung hält niemanden davon ab, sich zu melden, der den Täter gesehen hat. Sie hält nur die ab, die einen ganz anderen Mann gesehen haben – genau dafür ist sie da. Man verzichtet auf den möglicherweise entscheidenden Hinweis, der zur Ermittlung des Täters führen könnte, damit möglichst viele Hinweise kommen – auch die, die nichts taugen.
Heu statt Nadel
Zu Ende gedacht heißt das: Melden soll sich bitte jeder, der am 28. September irgendwo in Illertissen einen Mann gesehen hat. Irgendeinen. Irgendwo – denn welcher Spielplatz, verrät man ja auch nicht. Groß oder klein, dick oder dünn, blond oder schwarzhaarig, mit Akzent oder ohne: egal. Hauptsache Mann, Hauptsache nicht mehr ganz jung. Nach dieser Logik wäre die beste Täterbeschreibung gar keine – dann melden sich die meisten. Am besten ruft ganz Illertissen an. Die Kripo sucht nicht die Nadel im Heuhaufen. Sie bittet die Bürger, ihr möglichst viel Heu vorbeizubringen. Das ist keine Ermittlungstaktik mehr. Das ist eine Bankrotterklärung der Logik: Schildbürger-Niveau.
Und die Zeitung nennt nicht den Elefanten im Raum – dass hier zumindest der Verdacht eklatant ist, man halte die Beschreibung gezielt zurück, weil man Angst hat, sie sei politisch nicht korrekt. Mit anderen Worten: Sie könnte Wasser auf die Mühlen der AfD sein. Unser Land ist krank. Die Union wird an den Pranger gestellt, wenn sie im Bundestag einen richtigen Antrag einbringt, nur weil die AfD mit für diesen stimmt – so geschehen im Winter 2025. Die Wurzeln derselben Logik, nur eine Nummer kleiner, sehe ich in Illertissen. Zu Ende gedacht: Bald löst die Feuerwehr keinen Alarm mehr aus, wenn zufällig ein AfD-Mann als Erster „Feuer!“ gerufen hat. Lieber brennt das Haus ab, als dass die Falschen recht behalten. Ja, das klingt absurd – ist aber genau dieses absurde Denken zu Ende gedacht.
Kinderschutz nach Kassenlage
Im vorliegenden Fall begründet die Polizei ihr Verhalten recht eigenwillig. Beim Tathergang beruft sie sich auf den Schutz des Kindes: Was „berühren“ heißt, bleibt deshalb offen. Das kann man nachvollziehen. Bei Täterbeschreibung und Tatort ist der Grund plötzlich ein anderer. Nicht das Kind, sondern die Sorge, es könnten zu wenige Hinweise eingehen. Eine enge Beschreibung könne Menschen davon abhalten, sich zu melden. Auch den genauen Tatort wolle man nicht nennen, weil verdächtige Wahrnehmungen ja auch anderswo gemacht worden sein könnten. Der Kinderschutz gilt also nur dort, wo er nichts kostet. Eltern in Illertissen erfahren weder, welcher Spielplatz gemeint ist, noch, wonach sie schauen sollen. Eine Woche nach der Tat. Das ist keine taktische Zurückhaltung mehr. Das ist eine Entscheidung gegen die Warnung.
Ich kenne das Muster. Im August 2020 wollte die Berliner Polizei die Vergewaltigung einer 15-Jährigen am Flughafensee nicht zugeben – auch auf Nachfrage nicht. In internen Polizeipapieren stand, auffällig seien zum großen Teil junge Männer mit Migrationshintergrund und dunkler Hautfarbe gewesen. Hätten nicht mutige Polizisten mir die Papiere zugespielt, wäre die Tat möglicherweise weiter verschwiegen worden. 2023 weigerten sich die Berliner Behörden, zu Gruppenvergewaltigungen Täterbeschreibungen zu nennen. Die Staatsanwaltschaft sprach von einem Verfahren, das auf Erziehung und die Vermeidung von Stigmatisierung ausgerichtet sei. Im März dieses Jahres ein Jugendamt in Neukölln: Vorwürfe monatelang bekannt, Polizei nicht eingeschaltet, intern „den Ball flachhalten“, damit niemand „typisch Muslime“ sagt. Illertissen ist nicht Berlin. Nur höflicher.
Pfusch oder Götzendienst?
Ob in der polizeiinternen Beschreibung aus Illertissen Hautfarbe, Akzent oder Herkunft steht, weiß ich nicht. Die Polizei sagt es nicht. Die Zeitung sagt es auch nicht. Sie sagt nur, es gebe mehr, und der Sprecher sagt, er bleibe bei seinem Statement. Das ist entweder eine verdammt schlechte Fahndung. Oder ein Opfer auf dem Altar der politischen Korrektheit – des Götzen, dem hierzulande alles geopfert wird, notfalls auch die Sicherheit von Kindern. Beides auf Kosten der Eltern, die am nächsten Nachmittag wieder auf denselben Spielplatz gehen. Und nicht wissen, ob es ihr Spielplatz ist und nach wem sie Ausschau halten sollen.
Angst vor den Fakten
In Jahrzehnten Arbeit als Journalist habe ich gelernt: Wenn eine Behörde eine Information zurückhält und dafür eine Begründung liefert, die kein normaler Mensch versteht, dann geht es meistens nicht um Ermittlungstaktik. Dann hat die Behörde Angst. Fragt sich nur: wovor? Offenbar nicht vorrangig davor, dass ein Täter weiter frei herumläuft. Sonst würde sie sagen, wie er aussieht. Und offenbar auch nicht vor empörten Eltern. Sonst würde sie ihnen wenigstens sagen, welcher Spielplatz betroffen ist. Bleibt die Angst vor den Fakten – davor, was die Beschreibung verraten könnte. Und davor, der falschen Seite Argumente zu liefern. Mit Verlaub: Wenn eine Behörde mehr Angst davor hat, der AfD zu nutzen, als vor einem Mann, der ein Kind missbraucht hat, dann stimmt mit dieser Behörde etwas nicht. Und mit dem Land, das so etwas für normal hält, auch nicht.
Am Anfang habe ich geschrieben, dass ich mich bei dem Gedanken ertappt habe, das sei doch nichts Neues. Genau das ist das Gefährliche. Nicht der einzelne Fall – sondern dass wir uns daran gewöhnen. Ich werde mich nicht daran gewöhnen.
Diese Geschichte hat mir ein Leser geschickt. Bei der „Augsburger Allgemeinen“ steht sie hinter einer Bezahlschranke, hier lesen Sie sie frei. Und mit der Frage, die dort niemand stellt. Genau das ist der Unterschied: Ich habe keine Redaktion, die abwägt, ob eine Frage Beifall von der falschen Seite bekommen könnte. Ich habe keinen Verlag, der auf Anzeigenkunden schielt, und ich bekomme keinen Cent von Regierungen oder aus Zwangsgebühren. Ich habe nur Sie, liebe Leserinnen und Leser. Wenn Sie wollen, dass weiter jemand den Behörden auf die Finger schaut, wenn sie Eltern im Dunkeln lassen – und dass sich hier niemand an solche Zustände gewöhnt –, dann unterstützen Sie meine Arbeit bitte. Jeder Beitrag hilft. Hier steht, wie es geht. PS: Und wenn Sie selbst etwas sehen, das verschwiegen wird – schreiben Sie mir.
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Bild: Symbolbild/KI/Grok
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