Müssen sich Arbeitnehmer bald nackt machen beim Thema Impfung? Bundesregierung prüft Gesetzesänderung

Sehen Sie hier mein Video mit meinen Kommentaren zur heutigen Bundespressekonferenz.

War Datenschutz gestern? Ausgerechnet bei Gesundheitsfragen, die zum privatesten Lebensbereich gehören? Die Bundesregierung prüft aktuell eine Regelung, wonach Arbeitgeber Auskünfte über den Impfstatus ihrer Mitarbeiter erhalten können. Ob sie wirklich kommt, ist noch offen. Besonders bizarr: Ausgerechnet Journalisten scheint weniger Datenschutz am Herzen zu liegen – und die Bundesregierung selbst verteidigt diesen. Ein Rollentausch im Vergleich zu alten Zeiten – als sich Journalisten noch eher als Hüter des Datenschutzes verstanden. „Herr Seibert, wie geht die Bundesregierung mit dem Vorwurf der Arbeitgeber um, dass es absurd sei, dass Unternehmen bis heute kostenlose Coronatests anbieten müssten, aber nicht nach der Impfung fragen dürften?“, fragte Tilo Jung von „Jung & Naiv“ Merkels Sprecher. Der antwortete: „Man kann auch der Meinung sein, dass die Bewahrung von sehr persönlichen Daten nie absurd ist, sondern dass es immer sehr richtig ist, darüber nachzudenken, in welcher Situation man jetzt möglicherweise zu einer Änderung kommt.“

Wie bei so vielen Schlüsselfragen in Corona-Zeiten gab sich die Bundesregierung auch bei der Frage nach einer möglichen Impf-Auskunftspflicht gegenüber Arbeitgebern sehr vage. Aktuell, so der Sprecher des Arbeitsministeriums, biete das „Arbeitsrecht keine Rechtsgrundlage dafür, dass der Arbeitgeber den Impfstatus eines Beschäftigten erfahren darf. Das geht dort nicht“. Dabei gehe es um Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung. Der Minister habe aber, so sein Sprecher, „auch gesagt, dass er für pragmatische Lösungen ist. So ist es etwa möglich, im Infektionsschutzgesetz eine entsprechende Lösung zu finden. Hierüber befinden wir uns innerhalb der Bundesregierung auch im Gespräch. Letztendlich wäre das aber eine Angelegenheit der Koalitionsfraktionen, da eine solche Änderung letztendlich vom Gesetzgeber, also vom Deutschen Bundestag, beschlossen werden müsste.“

Die Sprecherin von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte: „Die Haltung des Bundesgesundheitsministers kennen Sie wahrscheinlich. Er hat gesagt, er könne sich vorstellen, dass Arbeitgeber Mitarbeiter nach ihrem Impfstatus fragen dürfen. So werde es im Restaurant ja auch gemacht. Wörtlich hat der Minister gesagt: ‘Wenn alle im Großraumbüro geimpft sind, kann ich damit anders umgehen, als wenn da 50 Prozent nicht geimpft sind.‘ Aber wie der Kollege schon gesagt hat, müsste dafür das Infektionsschutzgesetz geändert werden, und darüber müsste der Deutsche Bundestag entscheiden.“

Auf die Frage, wie die Position des Kanzleramtes sei, antwortete Seibert: „Erstens kann ich mich den Kollegen hier jetzt nur anschließen. Es ist derzeit ja so, dass Beschäftigte freiwillig ihre Arbeitgeber über ihren Impfstatus informieren können, und die Arbeitgeber können diese Information dann sozusagen bei der Festlegung und Umsetzung des betrieblichen Infektionsschutzes berücksichtigen. Aktuell gibt es keinen Rechtsanspruch auf Auskunft, und die Verordnung, die wir heute im Kabinett zur Kenntnis genommen haben, sieht auch keine Veränderung vor. Aber die Bundesregierung prüft, ob es an dieser Stelle gegebenenfalls Änderungsbedarf gibt. Wie und wo das geschehen könnte, wenn man sich dazu entschlösse, haben die Kollegen gerade dargelegt.“

Das Thema ist insbesondere heikel, da die gesellschaftliche Stimmung massiv aufgeheizt ist und oft mit der Impfentscheidung auch politische Grundstimmungen zumindest in Verbindung gebracht werden. Sollten Arbeitnehmer verpflichtet sein, ihren Impfstatus bei ihrer Arbeitsstelle zu offenbaren, könnte der indirekte Druck, sich impfen zu lassen, noch höher werden. Dieser Aspekt wurde heute auf der Bundespressekonferenz aber nicht weiter ausgeführt.

Manche Journalisten machen sich offenbar auch Sorgen, dass eine Auskunftspflicht zum Impfstatus umgangen werden könnte. Hans Jessen von „Jung & Naiv“ (Tilo Jung) fragte: „Falls tatsächlich das Gesetz über die Auskunftspflicht des Arbeitnehmers verändert werden würde, würde das bedeuten, dass Arbeitnehmer dann gegebenenfalls nachweispflichtig wären, eine wahrheitsgemäße Auskunft zu geben? Wenn es eine Pflicht ohne Nachweis wäre, dann könnte der Arbeitnehmer ja einfach sagen ‘Ja, ich bin geimpft, Chef‘. Wie sähe das in welcher Verbindlichkeit praktisch aus?“

Spahn-Sprecherin Teresa Nauber antwortete: „Ich glaube, es ergibt jetzt keinen Sinn, hier zu Details möglicher Regelungen Stellung zu nehmen. Noch einmal: Die Gespräche darüber laufen. Wir haben dargelegt, wo man das sozusagen rechtlich verankern könnte oder müsste. Aber zu möglichen Details möglicher Regelungen würde ich an dieser Stelle keine Stellung nehmen wollen.“

Jessen hakte nach: „Aber laufen diese Gespräche darauf hinaus, dass, wenn es eine Veränderung gibt, dies eine sozusagen verbindliche und nachweisgenaue Auskunft wäre oder sein müsste?“

Nauber: „Zu Details einer möglichen Regelung kann ich, wie gesagt, an dieser Stelle nicht Stellung nehmen.“

Wenig auskunftsfreudig zeigte sich die Regierung auch bei meiner online gestellten Frage: „Herr Söder hat unlängst gesagt, es gebe keine rechtliche Möglichkeit, private Unternehmen wie Restaurants daran zu hindern, eine 2G-Regelung einzuführen. Wie sieht das die Bundesregierung?“

Dazu sagte die Sprecherin des Bundesjustizministeriums: „Ja, das ist zutreffend. Das haben, glaube ich, auch meine Kolleginnen und Kollegen hier in den letzten Wochen und Monaten schon öfter einmal gesagt. Es ist ja Ausdruck der Privatautonomie, dass sie dann eben auch im Rahmen ihres Hausrechts entscheiden können, mit welchen Bedingungen sie den Einlass regeln.“

Zu Flüchtlingen aus Afghanistan fragte ich: „Was passiert mit denjenigen, die in den Konsulaten der Nachbarstaaten ankommen, aber nicht auf einer Liste stehen?“

Christopher Burger, Sprecher des Auswärtigen Amtes, antwortete: „Für sie gelten die allgemeinen Regeln des deutschen Aufenthaltsrechts, wenn sie eine Anspruchsgrundlage haben, um ein Visum zu beantragen – es gibt verschiedene mögliche Konstellationen, auf deren Grundlage man ein Visum beantragen kann –, dann können sie das tun. Aber es gibt sozusagen keinen Sonderzugang für diese Gruppe, einen Aufenthalt in Deutschland zu bekommen, wenn sie nicht zu den drei Gruppen gehören, die ich vorher aufgezählt habe.“

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FRAGE SZYMANSKI: Die Frage geht unter anderem an das Arbeitsministerium. Es gibt Aufregung um die Frage, ob Arbeitgeber den Impfstatus der Beschäftigten erfragen dürfen oder nicht. In der Verordnung des Ministers wird das mit Nein beantwortet. Gibt es Überlegungen, daran etwas zu ändern?

Welche Haltung hat das Gesundheitsministerium in dieser Frage?

EHRENTRAUT: Danke für die Frage! – Sie haben ganz richtigerweise erwähnt, dass das Arbeitsrecht keine Rechtsgrundlage dafür bietet, dass der Arbeitgeber den Impfstatus eines Beschäftigten erfahren darf. Das geht dort nicht. Das hat der Minister heute auch noch einmal betont. Dabei geht es um Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung. Er hat aber auch gesagt, dass er für pragmatische Lösungen ist. So ist es etwa möglich, im Infektionsschutzgesetz eine entsprechende Lösung zu finden. Hierüber befinden wir uns innerhalb der Bundesregierung auch im Gespräch. Letztendlich wäre das aber eine Angelegenheit der Koalitionsfraktionen, da eine solche Änderung letztendlich vom Gesetzgeber, also vom Deutschen Bundestag, beschlossen werden müsste.

NAUBER: Ich kann dem nicht viel hinzufügen. Die Haltung des Bundesgesundheitsministers kennen Sie wahrscheinlich. Er hat gesagt, er könne sich vorstellen, dass Arbeitgeber Mitarbeiter nach ihrem Impfstatus fragen dürfen. So werde es im Restaurant ja auch gemacht. Wörtlich hat der Minister gesagt: „Wenn alle im Großraumbüro geimpft sind, kann ich damit anders umgehen, als wenn da 50 Prozent nicht geimpft sind.“ Aber wie der Kollege schon gesagt hat, müsste dafür das Infektionsschutzgesetz geändert werden, und darüber müsste der Deutsche Bundestag entscheiden.

FRAGE KRÄMER: Was ist die Haltung des Kanzleramtes in dieser Frage?

SEIBERT: Erstens kann ich mich den Kollegen hier jetzt nur anschließen. Es ist derzeit ja so, dass Beschäftigte freiwillig ihre Arbeitgeber über ihren Impfstatus informieren können, und die Arbeitgeber können diese Information dann sozusagen bei der Festlegung und Umsetzung des betrieblichen Infektionsschutzes berücksichtigen. Aktuell gibt es keinen Rechtsanspruch auf Auskunft, und die Verordnung, die wir heute im Kabinett zur Kenntnis genommen haben, sieht auch keine Veränderung vor. Aber die Bundesregierung prüft, ob es an dieser Stelle gegebenenfalls Änderungsbedarf gibt. Wie und wo das geschehen könnte, wenn man sich dazu entschlösse, haben die Kollegen gerade dargelegt.

FRAGE JAHN: Ich hätte dazu eine Nachfrage an das Gesundheitsministerium: Was macht der Gesundheitsminister da denn jetzt? Plant er jetzt eine Änderung oder einen Vorschlag für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes, damit es Arbeitgebern ermöglicht wird, den Impfstatus zu erfragen? Könnte man vielleicht auch ein Gesetz dazu erlassen, das man zum Beispiel an den Zeitraum der epidemischen Lage knüpft?

NAUBER: Die Haltung des Ministers habe ich, glaube ich, deutlich gemacht. Sowohl Herr Seibert als auch das Arbeitsministerium als auch wir haben ja deutlich gemacht, wo man das regeln könnte. Die Gespräche dazu laufen. Mehr kann ich Ihnen dazu jetzt nicht sagen.

FRAGE JORDANS: Ich hätte zuerst einmal eine Frage zum Thema dieses Prüfvorgangs bezüglich der 3G-Regel in Zügen. Ich glaube das läuft noch. Können Sie da inzwischen von einem Resultat berichten?

SEIBERT: Wir haben dieses Thema ja am Montag und auch am vergangenen Freitag schon sehr ausführlich erörtert. Es handelt sich um einen Prüfauftrag. Es gibt verschiedene Argumente. Die werden jetzt natürlich innerhalb der Bundesregierung abgewogen. Ich will noch einmal sagen: Es geht um den Fernverkehr, um Fernzüge. In Italien ist die 3G-Regel in Fernzügen übrigens seit heute verpflichtend.

Ich kann Ihnen noch keinen neuen Stand nennen. Aber die Überzeugung der Bundeskanzlerin, die ich hier jetzt mehrfach ausgedrückt habe, ist unverändert.

FRAGE VIEWEGER: Die Frage geht an das BMG. Herr Mertens von der STIKO hat gesagt, man prüfe eine Empfehlung bezüglich der Drittimpfungen. Haben Sie Erwartungen oder stehen Sie in Gesprächen darüber, welche Konsequenzen das für die Bereitstellung von Impfstoff und für die Organisation von Drittimpfungen haben könnte? Wie ist da aus Ihrer Sicht der aktuelle Stand?

NAUBER: Sie wissen vielleicht, dass es einen Beschluss der Gesundheitsminister der Länder dazu gibt, bestimmten Gruppen eine Auffrischungsimpfung anzubieten. Sie wissen vermutlich auch: Die STIKO ist ja eine unabhängige Kommission. Insofern kann ich jetzt bezüglich einer möglichen Empfehlung der STIKO nichts beitragen.

ZUSATZFRAGE VIEWEGER: Meine Frage ist ja nicht, wie Sie das inhaltlich sehen, sondern nur die Frage, wie Sie sich organisatorisch auf so etwas vorbereiten würden. Wäre es von heute auf morgen möglich, dass man das organisieren kann? Ich meine, es gibt ja beispielsweise auch schon in einigen Seniorenheimen Drittimpfungen und Auffrischungsimpfungen für diejenigen, die sehr am Anfang geimpft worden sind.

NAUBER: Genau. Es gibt ja bereits einen Beschluss der Gesundheitsminister dazu, der vorsieht, dass ab September Auffrischungsimpfungen bestimmten Gruppen angeboten werden. Umgesetzt wird das in den Ländern.

FRAGE JUNG: Frau Nauber, habe ich Sie richtig verstanden, dass der Minister den Besuch in einem Restaurant mit dem Arbeitsplatz vergleicht, wenn es um die Abfrage des Impfstatus geht?

NAUBER: Noch einmal: Ich habe die Haltung des Ministers hier eben dargelegt. Ich lege die Worte des Ministers jetzt nicht aus. Das überlasse ich dann im Zweifelsfall Ihnen.

ZUSATZFRAGE JUNG: Das ist ja ein komischer Vergleich. Darum wollte ich wissen, ob das ernst gemeint war.
Herr Seibert, wie geht die Bundesregierung mit der Vorwurf der Arbeitgeber um, dass es absurd sei, das Unternehmen bis heute kostenlose Coronatests anbieten müssten, aber nicht nach der Impfung fragen dürften?

SEIBERT: Ich kann nur auf das verweisen, was ich gesagt habe: Es gibt aktuell keinen Rechtsanspruch auf Auskunft. So ist die Rechtslage. Wir sind jetzt dabei, innerhalb der Bundesregierung zu prüfen, ob man Änderungen daran vornehmen kann bzw. sollte und auf welchem Wege wir das tun können.

FRAGE GAVRILIS: Herr Seibert, vielleicht können Sie das noch einmal ein bisschen konkretisieren. Wann wäre das denn erforderlich? Sie sprechen viel von Konjunktiven. Wie sieht diese Prüfung also gerade aus? Wann können wir mit einem Ergebnis rechnen?

SEIBERT: Die Kollegen aus den beiden Ressorts haben sich ja dazu geäußert, ohne dass wir Ihnen jetzt einen genauen Zeitplan nennen können. Aber wir prüfen das. Es gibt Argumente dafür und dagegen. Das sage ich, weil ich gerade gefragt wurde, ob es absurd sei, dass man derzeit keinen Rechtsanspruch hat. Man kann auch der Meinung sein, dass die Bewahrung von sehr persönlichen Daten nie absurd ist, sondern dass es immer sehr richtig ist, darüber nachzudenken, in welcher Situation man jetzt möglicherweise zu einer Änderung kommt. Das ist ja eine durchaus relevante Diskussion, und die wird jetzt geführt. Wir wissen, dass das, wenn, dann im Infektionsschutzgesetz geschehen müsste. Der Kollege hat über den Bundestag gesprochen, der da natürlich die Entscheidung zu fällen hätte. Wir befinden uns jetzt in der Prüfung, ob es Änderungsbedarf gibt.

ZUSATZFRAGE GAVRILIS: Der Bundesdatenschutzbeauftragte, Herr Kelber, sagte im Deutschlandfunk, dass das im Prinzip mit datenschutzfreundlichen Regelungen möglich sei, wenn der Arbeitgeber am Ende nicht wisse, ob einer dieser 3G-Punkte erfüllt sein könnte. Wäre das eine Möglichkeit, mit der man rechnen kann, also dass am Ende steht, dass einer von diesen drei Punkten zutrifft, ohne dass man angibt, welcher davon also genesen, getestet oder geimpft zutrifft?

SEIBERT: Das möchte ich jetzt hier nicht kommentieren, weil das genau die fachlichen Punkte sind, die in dieser Diskussion aufgebracht werden. Mein Argument war ja nur: Es ist richtig, darüber eine seriöse Diskussion zu führen, weil es auch um bestimmte Werte geht und wir jetzt diese Diskussion führen. Dazu hat sich der Minister geäußert. Aber in der heutigen Veränderung der Arbeitsschutzverordnung ist das nicht enthalten. Dies wäre nicht der Platz dafür.

Bild: Boris Reitschuster
Text: br


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