Perfekte Parität Eine satirische Vision für die Welt nach Schopenhauer

Ein Gastbeitrag von Prof. Dr. Thomas Rießinger

Beginnen wir mit Arthur Schopenhauer als schlechtes Beispiel: „Der Verstand“, schrieb er, „ist keine extensive, sondern eine intensive Größe: Daher kann hierin einer es getrost gegen Zehntausend aufnehmen und gibt eine Versammlung von tausend Dummköpfen noch keinen gescheiten Mann.“ Welch eine menschenverachtende Haltung! Schon dieser Satz macht es nötig, Schopenhauers Werke ein für alle Mal aus deutschen Bibliotheken zu verbannen, denn er hat sich einer unverzeihlichen Todsünde schuldig gemacht: der Betonung von Unterschieden. Eintausend Dummköpfen stellt er nicht einmal einen einzigen gescheiten Mann entgegen – muss man erwähnen, dass schon die Verbindung von „gescheit“ mit „Mann“ inakzeptabel ist und zu emotionalen Störungen führen kann? – und übersieht dabei völlig die so wichtigen Prinzipien der „Gleichheit, Vielfalt, Zugänglichkeit und Inklusivität“. Gescheitheit besteht schließlich nicht nur darin, auf eine Frage die richtige Antwort zu wissen oder gar zu einer Rechenaufgabe die korrekte Lösung zu liefern. Das alles muss diskriminierungsfrei vor sich gehen und ohne kolonialistische oder rassistische Anflüge.

So hat man beispielsweise schon 2021 in den USA erkannt, dass Mathematik ganz ohne Frage die weiße Vorherrschaft verstärkt, und ist zu dem Schluss gekommen, die Frage nach der richtigen Lösung sei bei Mathematikaufgaben in jeder Hinsicht unzulässig: „Da Mathe vor allem von „Weißen“ dominiert werde, könnten sich „Schwarze“ diskriminiert fühlen, wenn sie die Lösung von Aufgaben nicht wüssten.“ Auch wenn die Bild-Zeitung sich hier eines hämischen Untertons nicht enthalten konnte, hat sie doch den Finger auf eine offene Wunde gelegt und die Ungerechtigkeit des Kompetenzprinzips ungewollt entlarvt – was nützt Gescheitheit, was nützt Kompetenz, was nützt Richtigkeit, wenn doch die allgemeine Gleichheit, die Inkludierung aller relevanten Gesellschaftsgruppen so eklatant ignoriert werden? Sie nützen gar nichts, denn der Schutz empfindlicher Seelen ist allemal bedeutsamer als die Durchführung kalter Berechnungen.

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Frischer Wind

Doch Schopenhauer ist tot, das Bundeskabinett dagegen sehr lebendig und es kommt seiner Vorbildfunktion mit Freude nach – wenn auch bedauerlicherweise ohne die nötige Zielstrebigkeit und Konsequenz. Unbestritten ist, dass man sich bemüht hat, wenigstens Geschlechterparität bei der Besetzung des Kabinetts zu erreichen, obwohl eine klare Parität bei sechzehn ministeriellen Fachkräften und einem Bundeskanzler nur schwer zu erreichen ist; wieder einmal steht die gnadenlose Welt der Zahlen klarer Gerechtigkeit im Wege. Aber immerhin gab es bis vor kurzem acht männliche und acht weibliche Ministernde sowie einen Bundeskanzler, den man üblicherweise den männlichen Zeitgenossen zurechnet. Da er – sofern „er“ hier das richtige Pronomen sein sollte – allerdings grundsätzlich zur Unentschlossenheit neigt und mit einem gewissen Recht den Musilschen Titel „Mann ohne Eigenschaften“ verdient, der „sich zu nichts ernsthaft bekennen mag und sich jeder Festlegung im eigenen Leben entzieht, um sich für neue Optionen und Konstellationen offenzuhalten“, könnte es vertretbar sein, ihn zur Hälfte den weiblichen und zur anderen Hälfte den männlichen Kabinettsvertretern zuzurechnen.

Bedauerlicherweise hat man diese schöne Aufteilung nicht durchgehalten und aus fadenscheinigen Gründen einen Mann zum Nachfolger der ausgeschiedenen Verteidigungsministerin ernannt. Hat sich etwa der im Unentschiedenen mäandernde Kanzler an dem bereits zitierten schaurig-schrecklichen Schopenhauer orientiert? „Sollte nicht“, schrieb dieser Ungeist einst, „in Frankreich der seit Ludwig XIII. immer wachsende Einfluß der Weiber schuld sein an der allmählichen Verderbnis des Hofes und der Regierung, welche die erste Revolution herbeiführte, deren Folge alle nachherigen Umwälzungen gewesen sind?“ Eine entsetzliche Entgleisung in Anbetracht der unbestreitbaren Leistungen der weiblichen Kabinettsmitglieder wie beispielsweise Christine Lambrecht, Nancy Faeser oder auch Annalena Baerbock, die immer wieder durch originelle Ideen wie etwa Helikopterflüge nach Sylt, der Umkehrung der Beweislast oder auch der Einführung neuer Entfernungsmaßstäbe in die Geographie für frischen Wind gesorgt haben. Dabei wäre es so leicht gewesen. Hätte man nicht der sympathischen Christine Lambrecht das Gesundheitsministerium zuordnen, aus dem man schon lange vom bisherigen Amtsinhaber originelle Äußerungen und Verhaltensweisen gewohnt ist, und im Gegenzug Karl Lauterbach mit der Verteidigung des Landes betrauen können? Mit seiner offenen Art, seiner stets deutlich gezeigten Empathie und seiner unbedingten Ehrlichkeit hätte er ohne Frage nach der Pharmaindustrie auch der Rüstungsindustrie gerne seine Reverenz erwiesen. Eine verpasste Gelegenheit.

Kabinettsgeschlechterparität

Das ist aber nicht alles. In absehbarer Zeit wird es endlich möglich sein, jährlich das Geschlecht zu wechseln, ohne sich mit lästigen medizinischen Details zu plagen, und das kann selbstverständlich auch für das Bundeskabinett beträchtliche Auswirkungen haben. Man stelle sich nur vor, Karl Lauterbach beschließt, sich in Charlotte umzubenennen und endlich seine weibliche Seite stärker zum Zuge kommen zu lassen! Die Parität wäre verletzt, eine Kabinettsumbildung unumgänglich. Vermutlich ist es nötig, eine hauptberufliche Fachkraft für Kabinettsgeschlechterparität einzustellen – das ist jemand, der bis sechzehn zählen und durch zwei teilen kann –, um den Überblick nicht zu verlieren.

Und wer soll im Kabinett die unzähligen Menschen repräsentieren, die sich weder als männlich noch als weiblich, sondern als divers verstehen? Auch das ist nicht so einfach. Folgt man dem Bundesverfassungsgericht, so muss man von etwa 160.000 Betroffenen ausgehen, wobei die tatsächliche Anzahl der amtlich registrierten Diversen eher unter 1.000 liegen dürfte. Doch selbst die vermeintlichen 160.000 stellen nur etwa ein Fünftel eines Prozents der Gesamtbevölkerung dar. Nun hat das Kabinett aber nur sechzehn Ministernde und eine paritätisch-gerechte Aufteilung würde erfordern, dass eben ein Fünftel eines Prozents der sechzehn Kabinettssitze an Diverse zu vergeben ist. Das wären 0,03, etwa ein Dreißigstel eines Sitzes. Hier ist die Wissenschaft gefragt, vielleicht kann man ja jeweils am ersten Tag jedes Monats ein Ministerium der organisierten Diversität überlassen, schließlich hat ein Monat ungefähr dreißig Tage.

Parität der Parität

Dabei darf man nicht stehen bleiben. Seit langem wissen wir, dass Geschlecht nichts weiter als ein soziales Konstrukt ist, eine Zuordnung, um ein bestimmtes Rollenverhalten zu erreichen. Soziale Konstrukte gibt es aber viele, und warum sollte man ein bestimmtes Konstrukt im Kabinett bevorzugen, während man alle anderen ignoriert? Auch innerhalb der Riege der Paritäten ist ein gewisses Maß an Parität anzustreben, kein Paritätswunsch darf einen anderen verdrängen.

Ohne Zweifel ist der sogenannte Familienstand eines der bekanntesten sozialen Konstrukte. Statistiken kann man entnehmen, dass sich im Jahr 2021 die Menschen in Deutschland aufteilten in 36,54 Millionen Ledige, 34,79 Millionen Verheiratete bzw. offiziell Verpartnerte, 6,33 Millionen Geschiedene und 5,58 Millionen Verwitwete. Nun muss man eine Entscheidung treffen. Will man zur Berechnung der nötigen Kabinettsquoten nur die wahlberechtigte, also volljährige Bevölkerung heranziehen oder die gesamte? Im Rahmen dieses ersten Vorschlags halten wir uns an die Volljährigen und gehen davon aus, dass sich die Minderjährigen zu weiten Teilen in der Klasse der Ledigen befinden – selbstverständlich ist hier auch zu berücksichtigen, dass in manchen Teilen der Bevölkerung Ehen mit eher jüngeren Frauen gang und gäbe sind, ganz zu schweigen vom Problem der Mehrfachehe, aber man kann nicht alle Probleme auf einmal lösen. Zieht man nun also die Gesamtzahl der Minderjährigen von der Zahl der Ledigen ab, so verbleiben etwa 22,8 Millionen volljährige Ledige, die in die Berechnung eingehen müssen. Eine prozentuale Umrechung ist jetzt leicht. Bei einer Zahl von etwa 69,4 Millionen Volljährigen entfallen auf die Ledigen 32,8 %, auf die Verheirateten oder sonstwie Verpartnerten 50,1%, auf die Geschiedenen 9,1% und auf die Verwitweten 8,0%. Da wir schon gesehen haben, wie schwierig es ist, mit Bruchteilen ministerieller Fachkräfte umzugehen, lautet ein erster Vorschlag, das Kabinett aus fünf Ledigen, acht Verheirateten, zwei Geschiedenen und einem oder gar einer Verwitweten aufzubauen. Für den Fall, dass Ministernde mitlesen: Hier wurden die Pozentsätze auf die Gesamtzahl der sechzehn Kabinettssitze angewendet und dann passend gerundet. Sollte nun in einem derart zusammengesetzten Kabinett ein Wechsel des Familienstandes stattfinden, weil beispielsweise Karl Lauterbach endlich eine mitleidige Dame seines Herzens gefunden haben könnte, so wäre im Sinne der Familienstandsparität eine Kabinettsumbildung unvermeidlich.

Es ist strittig, ob man auch den Covid-Impfstatus zu den sozialen Konstrukten rechnen soll, aber niemand ist gezwungen, bei Paritäten nur soziale Konstrukte zu betrachten. In Anbetracht der enormen Bedeutung, die man dieser Impfung zuspechen muss, wäre es geradezu unverantwortlich, die Impfquoten bei der Besetzung der Kabinettsposten außer Betracht zu lassen. Glücklicherweise verfügen wir mit dem RKI über eine stets zuverlässige Datenquelle. Im Monatsbericht vom 5. Januar 2023 können wir nachlesen, dass 85,5% der erwachsenen Bevölkerung mit zwei Impfungen versehen waren, 73% eine erste, 17,6% eine zweite Auffrischung erhielten und etwa 13,1% sich der Impfung verweigerten. Die kleine Klasse der genau einmal Geimpften darf man hier vernachlässigen; ihr Anteil reicht nicht aus, um einen Sitz im Kabinett zu beanspruchen. Da nun aber jeder dreimal Geimpfte vermutlich auch zweimal geimpft wurde, liegt die Anzahl der genau zweimal Geimpften bei 85,5% – 73% = 12,5% und entsprechend die Anzahl der genau dreimal Geimpften bei 73% – 17,6% = 55,4%. Ist man erst einmal so weit gekommen, kann man die nötige Anzahl der ministeriellen Fachkräfte leicht mithilfe der Prozentrechnung bestimmen: Ein impfparitätisch aufgebautes Bundeskabinett muss zwingend aus zwei Ungeimpften, zwei genau zweimal Geimpften, neun genau dreimal Geimpften und drei viermal Geimpften bestehen. Selbstverständlich gilt auch hier, dass die Änderung des Impfstatus oder aber das Auftreten allzu starker Nebenwirkungen bei einem Kabinettsmitglied zu einer Kabinettsumbildung führen muss.

Ein gewisses Maß an Entscheidungsfreiheit hat man in Bezug auf die verschiedenen Altersklassen, aus denen die Bevölkerung besteht. Nicht etwa, dass man sie im Rahmen der paritätischen Gerechtigkeit ignorieren könnte, denn das wäre ein schlimmes Beispiel von Altersdiskriminierung. Aber wie die Parität im Einzelnen gestaltet werden soll, liegt nicht unbedingt fest. Man kann beispielsweise die Bevölkerung in vier verschiedene gleich große Altersklassen aufteilen und dann jeder dieser Klassen vier Kabinettsposten zuweisen. Den Daten des statistischen Bundesamtes kann man die Altersverteilungen entnehmen und dann leicht feststellen, wie man die Gruppen bilden muss, um jeweils etwa ein Viertel der Bevölkerung abzudecken. In diesem Fall darf sich die Gruppe der höchstens Fünfundzwanzigjährigen an vier Ministernden erfreuen, die Gruppe der Sechsundzwanzig- bis Fünfundvierzigjährigen erhält die gleiche Anzahl, genau wie die Gruppen der Sechsundvierzig- bis Zweiundsechzigjährigen sowie die nicht zu unterschätzende Gruppe der mindestens Dreiundsechzigjährigen. Man muss sich fragen, ob das schon hinreichend gerecht ist, denn die einzelnen Gruppen sind durchaus heterogen, weshalb es sinnvoll sein könnte, innerhalb der Altersgruppen vier Untergruppen zu bilden, aus deren Reihen dann jeweils eine ministerielle Fachkraft ausgewählt wird. Dem Einwand, dass dann auch beispielsweise die Gruppe der bis zu Sechsjährigen mit einem Sitz bedacht werden müsste, kann man damit begegnen, dass es erstens auf die Parität ankommt und nicht auf eventuelles Fachwissen, dass zweitens die Hervorbringungen so mancher derzeit Ministernder vielleicht jetzt schon dem Niveau dieser Altersklasse entsprechen und dass drittens auf diese Weise Arbeitsplätze für die Kinderbetreuung im Kabinett geschaffen würden. Selbstverständlich kann man diesem Problem auch aus dem Weg gehen, indem man wieder nur die Volljährigen berücksichtigt und die Aufteilung entsprechend anpasst. Dass ein Wechsel der Altersklasse eine Kabinettsumbildung nach sich zieht, bedarf kaum noch der Erwähnung.

Niemand wird bestreiten, dass auch die Religionszugehörigkeit das Denken bestimmt. Ob Religion nun ein soziales Konstrukt ist, mag man diskutieren; es ist anzunehmen, dass ein Atheist hier zu einem anderen Ergebnis kommt als ein Salafist, und eine allzu ausgiebige Diskussion zwischen beiden Gruppen dürfte unter Umständen zeigen, dass auch soziale Konstrukte medizinische Folgen nach sich ziehen können. Auch die kenntnisreiche, wenn auch ausbildungsarme Katrin Göring-Eckardt, derzeit Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, hat uns schon vor längerer Zeit auf die bedeutende Rolle der Religion für das gesellschaftliche Leben hingewiesen. Ohne den Islam wäre es hier doch langweilig, so äußerte sie sich schon 2017, und im Zuge der Flüchtlingszuwanderung würde Deutschland unter anderem religiöser. Man darf davon ausgehen, dass auch diese Entwicklung zu den drastischen Änderungen gehört, die sie so begeistert mit „Und ich freue mich darauf!“ begrüßt hat.

Die Angaben zur Religionszugehörigkeit in Deutschland variieren ein wenig von Auswertung zu Auswertung. Verwendet man die Daten der „Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland“ von 2021, so findet man einen Anteil der Römischen Katholiken von 26,0%, der Protestanten von 23,7%, der Muslime von 3,6%, der Gläubigen anderer Religionen von 4,8% und der Kofessionslosen von 41,9%. Das kann man auf den ersten Blick wieder leicht in Kabinettssitze umrechnen. Außer Zweifel steht, dass sowohl die Katholiken wie auch die Protestanten Anspruch auf jeweils vier Kabinettssitze haben, während die Konfessionslosen nach entsprechender Rundung auf sieben Sesseln Platz nehmen dürfen. Dann bleibt aber nur noch ein Sitz übrig. Rein rechnerisch müsste er an die Vertreter der sonstigen Religionen gehen, die vielleicht ein Rotationssystem einführen könnten, aber dann bestünde die Gefahr eines gewissen Unmuts bei den Freunden der Religion des Friedens, und dem Vorwurf der Islamophobie würde Tür und Tor geöffnet. Das Problem kann man lösen, indem man auf eine andere Statistik zurückgreift, in der dem Islam mehr als 6% der Bevölkerung zugestanden werden, und schon steht ein schöner Platz im Bundeskabinett zur Verfügung, den die Konfessionslosen sicher gerne hergeben werden. Wo ein Wille ist, ist auch eine Statistik.

Nur kurz soll erwähnt werden, dass etwas mehr als ein Viertel der Bewohner dieses Landes einen Migrationshintergrund aufweist, weshalb selbstredend vier ministerielle Fachkräfte dieser Gruppe entstammen müssen, während für die Bewohner ohne Migrationshintergrund noch zwölf Sitze bleiben, womit sie in Anbetracht der deutschen Vergangenheit zufrieden sein sollten. Ebenfalls kurz lässt sich die Frage der sexuellen Orientierung behandeln, die heute schon in den Grundschulen eine so große Rolle spielt, dass man sie im Kabinett nicht vernachlässigen darf. 7,4% der Bevölkerung, so verrät uns eine Studie, sollen sich als nicht heterosexuell betrachten. Das reicht problemlos für eine ministernde Fachkraft, die den Standpunkt der Nicht-Heterosexuellen ins Kabinett einbringen kann. Bedenkt man die allzu häufigen Diskriminierungen und Schwierigkeiten, denen diese Gruppe ausgesetzt ist, wäre vielleicht eine großzügigere Auslegung der Prozentrechnung, die dann zu zwei Kabinettsposten führt, angebracht; niemand soll sich allein fühlen, nur weil die Zahlen das so wollen.

Kommen wir zum letzten Punkt auf der Liste der allernötigsten Paritäten. Auch Intelligenz ist nur ein soziales Konstrukt und hat selbstverständlich nicht das Geringste mit Vererbung zu tun. Umso wichtiger ist es, auch hier die einzelnen Gruppen nicht zu marginalisieren und ihren Stimmen Gewicht im Bundeskabinett zu geben. Üblicherweise geht man von einer sogenannten Normalverteilung der Intelligenz in der Bevölkerung aus, die mithilfe des Intelligenzquotienten formuliert wird. Danach erfreuen sich 68,2% der Menschen an einem Intelligenzquotienten zwischen 85 und 115, sie gelten als normalbegabt. Die Begabten mit einem Quotienten zwischen 115 und 130 machen 13,6% aus, ebenso wie die etwas weniger Begabten auf der anderen Seite des Spektrums. Die Hochbegabten, deren Intelligenzquotient über 130 liegt, bilden eine kleine Gruppe von etwa 2,3%, eine Größenordnung, in der sich auch die Gruppe der anders Begabten mit einem Quotienten unter 70 bewegt. Was folgt daraus? Die Prozentrechnung verrät es uns. Elf Kabinettsmitglieder sollten der Gruppe der normal Begabten entstammen. Sowohl den Begabten als auch den etwas weniger Begabten wären jeweils zwei Sitze zuzugestehen. Ein Sitz bleibt übrig. Entweder man ordnet ihn im Wechsel der Riege der Hochbegabten bzw. der anders Begabten zu, oder man geht davon aus, dass zu viel Begabung einer einzigen ministeriellen Fachkraft die Kollegen verunsichern könnte und besetzt den Platz von vornherein und für immer mit einem oder auch einer anders Begabten mit einem Intelligenzquotienten unter 70, je nachdem, wie der Zusammenhang zu den Regeln der Geschlechterparität es gebietet. Es soll allerdings böse Zungen geben, die behaupten, die Gruppierungen der weniger und der anders Begabten seien schon jetzt im Bundeskabinett überrepräsentiert.
Damit sind die dringendsten Aufgaben zukünftiger Regierungsbildung festgelegt. Es kann nicht so schwer sein, beispielsweise eine verwitwete vierfach geimpfte Frau im Alter zwischen 26 und 45 zu finden, die zwar muslimisch, aber doch ohne Migrationshintergrund ist, sich vielleicht für das nicht heterosexuelle Leben entschieden hat und sich einer normalen Begabung erfreut. Oder auch einen geschiedenen ungeimpften Mann von mindestens 63 Lebensjahren, ohne Religionszugehörigkeit und Migrationshintergrund, heterosexuell und hochbegabt. Oder anders begabt und ledig – Kombinationsmöglichkeiten gibt es viele, Hauptsache ist, die Paritäten werden gewahrt. Ein besseres Bundeskabinett kann man sich nicht vorstellen.

„Es gibt nichts, was leerer aussieht als ein leeres Schwimmbecken,“ schrieb der amerikanische Kriminalautor Raymond Chandler. Wer einmal an einem ungefüllten Schwimmbecken stand, wird dem zustimmen können, es vermittelt tatsächlich einen unbehaglichen, unschönen Eindruck gähnender Leere. Man kann diesen Eindruck aber noch steigern, wenn man einen Blick auf die Leistungen des Bundeskabinetts wirft, dieser Versammlung durchideologisierter Kompetenzfreiheit. Echte Probleme werden nicht gelöst, sondern geschaffen, auf der anderen Seite hält man sich mit Scheinproblemen wie Genderdiskussionen und Paritätsfragen auf, ohne sich im Mindesten um die Belange der Bürger zu kümmern. Die geistige Leere ist nicht zu übersehen.

„Wir sind wie ein dummer Hund,“ lässt Giovanni Guareschi seinen Don Camillo einmal sprechen, „der sich damit abmüht, im Kreis herum seinem Schwanz nachzurennen, während das Haus einstürzt.“ So wird in Deutschland Politik gemacht. Man dreht sich im Kreis, läuft den eigenen Einbildungen hinterher und merkt nicht, dass man an der Realität, an den wirklichen Problemen der Menschen vorbeilebt und vorbeiregiert. Ob sie es nicht begreifen wollen oder nicht begreifen können, bleibt sich gleich. Die Resultate sind in jedem Fall verheerend.

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Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

Thomas Rießinger ist promovierter Mathematiker und war Professor für Mathematik und Informatik an der Fachhochschule Frankfurt am Main. Neben einigen Fachbüchern über Mathematik hat er auch Aufsätze zur Philosophie und Geschichte sowie ein Buch zur Unterhaltungsmathematik publiziert.

Bild: IMAGO / photothek

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