Polizei darf Übergriffe auf Juden und Homosexuelle nicht mehr melden Neues aus Deutsch-Absurdistan

Gerade erst habe ich hier auf meiner Seite einen Artikel über Gesundheitsminister Karl Lauterbach geschrieben. Ich verglich ihn mit kleinen Kindern, denen nachgesagt wird, sie würden im Falle einer Gefahr einfach die Augen zu machen und sich dann der Illusion hingeben, die Gefahr sei weg. Meine These: Bei Lauterbach ist es quasi umgekehrt, er verschließt die Augen davor, dass die Gefahr nicht da ist – weil der Wegfall für ihn und sein politisches Gewicht gefährlich wäre. Kaum hatte ich den Artikel fertig, stieß ich auf einen neuen, auf den sich das Muster mit dem Kleinkind anwenden lässt, das die Augen schließt, um die Gefahr nicht zu sehen.

David
Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

„Berliner Polizei darf Übergriffe auf Juden und Homosexuelle nicht mehr melden“, lautet eine Überschrift in der Berliner Zeitung. Weiter heißt es dort: „Beratungsstellen und Opferhilfe-Vereine nutzten die anonymisierten Polizeimeldungen für ihre Arbeit. Doch jetzt darf die Behörde nichts mehr berichten.“ Ich traute zuerst meinen Augen nicht. Wie kann das sein? Begründet wird es mit „Datenschutz“. Das Blatt bringt ein Beispiel: „7. März, 11.20 Uhr: An der Nürnberger Straße in Charlottenburg schlägt ein Mann mit der Faust einer 54-jährigen Israelin ins Gesicht“ – Informationen wie diese wird es künftig nicht mehr geben für Beratungsstellen und Opferhilfe-Vereine.

Auch eine Nachricht wie diese wird laut Berliner Zeitung künftig Tabu sein: „13. April, 17.50 Uhr: Im U-Bahnhof Franz-Neumann-Platz beleidigen Jugendliche ein homosexuelles Paar, das auf einer Bank sitzt, homophob. Zwei Frauen, 59 und 83 Jahre alt, fordern die Gruppe auf, die beiden Männer in Ruhe zu lassen und werden von den Jugendlichen tätlich angegriffen“.

Ausgesprochen hat das Verbot Berlins Datenschützer. Wie bitte? Was das mit Datenschutz zu tun haben soll, werden Sie sich nun vielleicht genauso wie ich fragen. „Um eine Re-Identifizierung zu verhindern“, dürfen in den übermittelten Informationen künftig „weder die Tat beschrieben noch der Ort, etwa die Straße, oder Tatzeit benannt werden. Auch das Alter der Beteiligten darf nicht enthalten sein“, so die Berliner Zeitung unter Berufung auf einen entsprechenden Vermerk.

Eine Re-Identifizierung anhand anonymisierter Daten? „Aus wenigen Informationsschnipseln lassen sich persönliche Profile von Menschen erstellen, etwa durch den Abgleich mit sozialen Netzwerken“, so das Blatt: „Forschern ist das in Experimenten bereits gelungen. So ließe sich theoretisch herausfinden, wer der oder die Tatverdächtigen sind“.

Forschern in Experimenten mag so etwas gelungen sein. Aber in der Praxis? Denkt man die Neuregelung zu Ende, dann müssten als nächstes auch Pressemitteilungen etwa zu Gewalttaten der Vergangenheit angehören. Andererseits sieht das Presserecht für solche aber einen Auskunftsanspruch der Medien vor. Die Frage wäre dann hier: Wo ist die Schwelle für den Auskunftsanspruch? Was kann die Polizei verschweigen? In Berlin versuchte sie etwa, die Anzeige einer Vergewaltigung einer Minderjährigen durch die so genannte „Partyszene“ – eine euphemistische Umschreibung junger, gewaltbereiter Migranten – unter dem Teppich zu halten – bis ich sie dank Insidern aus der Berliner Polizei publik machte (siehe hier).

Antisemitismus von Einwanderern und Gewaltbereitschaft in migrantischen Milieus sind seit langem ein Tabuthema im „besten Deutschland aller Zeiten“. Medien und Politik neigen dazu, sie nicht nur zu tabuisieren – sondern auch die zu diffamieren, die sich dem Schweigegebot nicht anschließen. Wenn nun selbst die Polizei solche Fälle nicht mehr melden darf, schließt sich der Kreis. Kurzfristig erhöht das das Wohlbefinden in den „woken“ Kreisen etwa in den teureren Vierteln von Berlin. Mittelfristig verschärft es die Probleme, längerfristig zerreißt es die Gesellschaft.

Bild: Shutterstock
Text: br

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