Immer wieder hat die Bundesregierung beteuert, es werde keine Ungleichbehandlung von Geimpften und Nicht-Geimpften geben. Zumindest nicht auf staatlicher Ebene. Dass private Unternehmen wie Restaurants oder Theaterbetreiber einen Unterschied machen könnten, hatte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) bereits angekündigt. Doch nun will die Regierung auch ihre eigene Zusage brechen. Geimpfte sollen nach ihrem Willen Sonderrechte bekommen (sofern man das so nennen kann – richtiger wäre der Ausdruck „weniger Freiheitsentzug“). Die stehen in der Musterverordnung des Bundes für den Reiseverkehr. Diese setzt eine Absprache der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten von vergangener Woche um. Danach sollen Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten – und die sind aktuell faktisch überall – nicht nur zehn Tage in Hausarrest, sondern sich auch zwangsweise einem Test unterziehen müssen.
Die Musterquarantäneverordnung ist die Vorlage für die Bundesländer, die sie dann in Landes-Verordnungen umsetzen sollen. Im Detail heißt es darin nun, dass Geimpfte von dem Pflichttest und der Quarantäne befreit werden, wenn sie eine „Impfdokumentation über eine mindestens 14 Tage vor Einreise bei ihnen vollständig abgeschlossene Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2“ vorlegen können. Noch bleibt abzuwarten, ob alle Länder die Musterquarantäneverordnung so in eigenes Landesrecht umsetzen. Das war aber bisher die Regel. Hessen hat das Muster bereits übernommen, dort gilt das Sonderrecht für Geimpfte bereits.
Schweigen im Blätter-Wald
Die Absicht der Bundesregierung, die eigenen Zusagen zu brechen, ist damit klar dokumentiert. Umso überraschender ist, dass bis auf das Handelsblatt laut Google News kein anderes großes Medium diesen eklatanten Vertrauensbruch aufgreift. Obwohl das doch die ureigenste Aufgabe von Journalisten wäre. Aber auch das Handelsblatt weist nicht auf die Absurdität der geplanten Regelung hin: Mehrfach hat auch die Bundesregierung betont, dass es keinerlei solide Erkenntnisse darüber gibt, ob Geimpfte weiter ansteckend sind oder nicht. Merkels Sprecherin Ulrike Demmer sagte am 28. Dezember auf meine Frage in der Bundespressekonferenz hin, dass „wir eben nicht wissen, ob ein Impfstoff allein die geimpfte Person schützt oder auch vor der Ansteckung anderer schützt“. Weiter führte Demmer aus, dass sich „die Geimpften zunächst ohnehin weiterhin an die allgemeingültigen Regeln wie zum Beispiel die Abstandsregeln halten müssen; denn wir müssen ja überhaupt erst einmal herausfinden, in welchem Maße eine Impfung nur die geimpfte Person schützt oder eben auch vor dem Ausbruch der Krankheit schützt“ (anzusehen hier).
Diese Aussage hatte also eine Halbwertzeit von weniger als zwei Wochen. Eine Befreiung von Geimpften, von denen niemand weiß, ob sie weiter ansteckend sind oder nicht, ist ein gewaltiger Widerspruch in sich: Entweder glaubt die Regierung selbst nicht an die Ansteckungsgefahr oder sie erlässt unsinnige Musterquarantäneverordnungen. Genauso erschütternd wie diese Erkenntnis ist die Tatsache, dass die Medien unsere Regierung damit nicht konfrontieren.
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Bild: ilikeyellow/Shutterstock
Text: br