„Schutzwirkung nicht nachgewiesen“ Bundesinstitut über Stoffmasken

Nicht jedes Medium bekommt Ratschläge von Angela Merkels Sprecher, worüber es schreiben soll. Hoffe ich zumindest. Mir legte Steffen Seibert am Montag in der Bundespressekonferenz nach kritischen Fragen zum Thema „Stoffmasken“ ans Herz: „Ich würde einfach empfehlen, vielleicht, dass Sie die User Ihres Blogs hinweisen auf die zahlreichen Informationen, die es vom Bundesgesundheitsministerium, vom Robert-Koch-Institut, auch von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung über den Wert und Nutzen des Maskentragens genauso wie über die Gesundheitsverträglichkeit des Maskentragens gibt, da gibt es sehr, sehr gute Sachen.“

Ein anständiger Journalist darf Empfehlungen der Regierung, worüber er schreiben soll, nicht nachkommen. Aber ich habe einen Kompromiss gefunden. Und zwar werde ich nicht die Informationen der von Seibert aufgezählten Institutionen aufzählen. Das machen genügend Medien (merkwürdig, dass die genau das tun, was Seibert empfiehlt). Ich bin auf sehr interessante Informationen einer anderen staatlichen Stelle gestoßen. Die jeglicher Corona-Ketzerei unvedächtig ist. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Das übrigens das Bundesgesundheitsministerium in einer Antwort auf meine Anfrage zu den Zweifel an Wirksamkeit von Stoffmasken ausdrücklich als Referenz nannte. 

Unter der Überschrift „Empfehlungen des BfArM“ informiert das Amt auf seiner Seite über Masken:Bemerkenswert ist hier die Aussage zum Thema Stoff- bzw. Community-Masken – die genau das belegt, was ich die Regierung gefragt habe, und was mir die böse Reaktion des Regierungssprechers einbrachte: Die Schutzwirkung ist „in der Regel nicht nachgewiesen; durch das Tragen können Geschwindigkeit des Atemstroms oder Speichel-/Schleim-Tröpfchenauswurfs reduziert werden.“

Weiter schreibt das Amt zur „Mund-Nasen-Bedeckung“, also  „Masken, die (z.B. in Eigenherstellung auf Basis von Anleitungen aus dem Internet oder industriell gefertigt als modisches Gesichtstextil) aus handelsüblichen Stoffen genäht und im Alltag getragen“ werden: „Entsprechende einfache Mund-Nasen-Bedeckungen genügen in der Regel nicht den für Medizinische Gesichtsmasken oder persönliche Schutzausrüstung wie partikelfiltrierende Halbmasken einschlägigen Normanforderungen bzw. haben nicht die dafür gesetzlich vorgesehenen Nachweisverfahren durchlaufen. Sie dürfen nicht als Medizinprodukte oder Gegenstände persönlicher Schutzausrüstung in Verkehr gebracht und nicht mit entsprechenden Leistungen oder Schutzwirkungen ausgelobt werden. Träger der beschriebenen Mund-Nasen-Bedeckungen können sich nicht darauf verlassen, dass diese sie oder andere vor einer Übertragung von SARS-CoV-2 schützen, da für diese Masken keine entsprechende Schutzwirkung nachgewiesen wurde.“

Sodann folgen noch „Hinweise für Hersteller“: „Es ist im Falle der Beschreibung/Bewerbung einer Mund-Nasen-Bedeckung durch den Hersteller oder Anbieter darauf zu achten, dass nicht der Eindruck erweckt wird, es handele sich um ein Medizinprodukt oder persönliche Schutzausrüstung“. Besondere Klarheit ist bei der Bezeichnung und Beschreibung der Maske geboten, die nicht auf eine Schutzfunktion hindeuten darf, da diese nicht nachgewiesen ist. Vielmehr sollte ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass es sich weder um ein Medizinprodukt, noch um persönliche Schutzausrüstung handelt.

Da klingt der folgende Absatz fast schon wie Hohn: „Trotz dieser Einschränkungen können geeignete Masken als Kleidungsstücke dazu beitragen, die Geschwindigkeit des Atemstroms oder Tröpfchenauswurfs z.B. beim Husten zu reduzieren. Auf diese Weise können sie bzw. ihre Träger einen Beitrag zur Reduzierung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 leisten.“

Entscheidend ist hier das Wort „können“. Sie „können“ helfen. „Können“ aber auch nicht. Es „kann“ auch sein, dass man morgen im Lotto gewinnt. „Kann“ aber auch nicht sein.

Liest man weiter die Regeln für das Tragen von Masken, wird einem sofort klar, dass diese in der Regel im Alltag nicht eingehalten werden (können):

  • Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Hände sollten vorher gründlich mit Seife gewaschen werden.
  • Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
  • Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.
  • Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden.
  • Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20-30 Sekunden mit Seife).
  • Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.
  • Masken sollten nach einmaliger Nutzung idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Beachten Sie eventuelle Herstellerangaben zur maximalen Zyklusanzahl, nach der die Festigkeit und Funktionalität noch gegeben ist.

Hand aufs Herz: Ist es realistisch, all das im normalen Leben zu befolgen? Kennen Sie viele Menschen, denen das gelingt?

Wenn die Regierung die Masken wirklich ernst nimmt, müsste sie all diese Probleme thematisieren. Und vor allem die Probleme mit Stoffmasken aufgreifen und laut thematisieren. Dass sie dies nicht tut, ist bemerkenswert. Und schafft genau den Raum für Spekulationen, über die sich die Regierung und die Medien echauffieren.


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PS: Hier noch ein Leserbrief einer Ärztin aus Nordrhein-Westfalen:

Anbei ein Ausschnitt der mehr oder weniger regelmäßig erfolgenden „Neuigkeiten“ der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein über den Umgang mit Corona.
Schauen Sie bitte auf „Vermeidung von Quarantänemaßnahmen bei medizinischem Personal“.
Dort wird explizit darauf hingewiesen, dass sogenannte einfache Mund-Nase-Bedeckungen oder Stofftücher (wie etwa die
Corona-Schutzverordnungen des Landes NRW allgemein empfiehlt) von örtlichen Gesundheitsämtern nicht als ausreichender Schutz akzeptiert werden!
Im Klartext bedeutet das, dass alles Mumpitz ist, keinerlei Effekt auf „Virusverbreitung“ hat, wir diesen Mist aber tragen sollen!!


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PS: Wer brav ist zur Regierung, darf in Berlin beim Demonstrieren auch auf den Mindestabstand verzichten, den die Corona-Verordnung vorschreibt. Bei der Versammlungsbranche heute drückte die Polizei, die bei „Corona-Ketzern“ hart zuschlägt, sämtliche Augen zu! Hier mein Video von der Demo:

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Bild: Maliutina Anna/Shutterstock
Text: br

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