Sieben Argumente gegen eine Impfpflicht Eine Warnung der Wissenschaftler

Von Hubertus Voigt

Es ist (eigentlich) schon alles gesagt worden, aber noch nicht von jedem. Dies trifft – leider – auch auf so viele Aspekte bezüglich der Corona-Situation zu, in der wir jetzt schon 22 Monate leben müssen. Aber dennoch ist es wichtig, und dies wurde auch hier bei reitschuster.de in der Vergangenheit immer wieder betont, dass die Argumente für oder gegen dies und jenes immer wie neu zusammengefasst, neu bewertet und aktuell dargestellt werden. Damit einerseits die aktuelle Faktenlage, wie sie bei reitschuster.de immer wieder dargelegt wird, auch situationsbedingt neu bewertet werden kann.

Einen aus meiner Sicht sehr wichtigen Beitrag hat jetzt eine Gruppe von 56 Wissenschaftlern geleistet, die übersichtlich, auf 5 Seiten plus einer Seite mit der Liste der Autoren und 2 Seiten Anhängen, die wesentlichen sieben Argumente aufgeführt haben, die gegen eine allgemeine oder gruppenspezifische Impfpflicht sprechen. Den Link zu diesem Beitrag finden Sie hier.

Dieser Bericht ist adressiert an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, die ja irgendwann in diesem Winter über die Impfpflicht beraten sollen. Wann, steht noch nicht genau fest, da es im Februar wegen Karneval nur eine Sitzungswoche gibt. Und Karneval ist anscheinend wichtiger, als sich mit der aktuellen „Wand“ von Omikron, wie sie Chef-Warner Prof. Dr. Drosten uns als Weihnachtsgeschenk mitgab, zu befassen.

Anders als zum Beispiel die Berichte der sogenannten Expertengruppe der Bundesregierung, die ihre Modellierungen der „Wand“ nicht offenlegen wollen, unterlegen die Autoren ihre erläuternden Grafiken mit Quellen und machen daher die von ihnen verwendeten Daten transparent. Sie stützen sich auf das Veröffentlichte (kritisieren aber auch, dass nach 22 Monaten Pandemie die Datenlage in Deutschland zu schlecht sei) und stellen sich dem Dialog.

Die Wissenschaftler selber kommen aus den unterschiedlichsten Fachgebieten aus vielen europäischen Ländern. „Die Unterzeichnenden vertreten deswegen die Position, dass eine allgemeine oder gruppenspezifische Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 in der gegenwärtigen Lage aufgrund von medizinischen, juristischen, philosophischen und dabei auch ethischen und religiösen Argumenten nicht vertretbar ist. Deswegen muss eine Entscheidung für oder gegen die COVID-19-Impfung individuell getroffen werden“, so die Autorengruppe in der Einleitung. Die Autorengruppe ist ebenfalls öffentlich gemacht.

Da ich diese Argumente so interessant zu lesen finde, füge ich sie jetzt hier ein.

1. Argument: Die Pandemie mit SARS-CoV-2 wird durch Impfung nicht beendet

Ein Ziel der allgemeinen Impfpflicht besteht darin, eine gegen SARS-CoV-2 immunisierte Bevölkerung zu schaffen. Wir halten es für fragwürdig, dass dieses Ziel tatsächlich mit den verfügbaren, in der EU nach wie vor bedingt zugelassenen Impfstoffen erreicht werden kann.

1.) Die Immunisierung durch die derzeitigen Impfstoffe ist wesentlich schwächer und kürzer anhaltend als erwartet und versprochen. Ein Selbstschutz besteht allenfalls vor schweren Verläufen und das nur für wenige Monate.

2.) Diese Impfstoffe erzeugen keine ’sterile‘ Immunität. Trotz Impfung sind Infektionen und die Weitergabe von Viren zu jedem Zeitpunkt möglich. Ausmaß und Dauer des Fremdschutzes sind unbekannt.

3.) Neue Virusvarianten umgehen den Impfschutz immer erfolgreicher. Die Entwicklung und Verimpfung eines an neue Virusvarianten angepassten Impfstoffes wird nach gegenwärtigem Stand länger dauern als das durchschnittliche Zeitintervall des Auftretens erfolgreicherer Varianten. Folglich kann durch diese reaktive Impfstoffanpassung keine gleichmäßig immunisierte Bevölkerung erzeugt werden.

4.) Die evolutionäre Logik der Virusmutation besteht darin, dass von den neuen Varianten diejenigen am erfolgreichsten sein werden, die den Schutz der vorhandenen Impfstoffe am besten umgehen. Eine vollständige Durchimpfung der Bevölkerung – mit einer Impfung, die keine sterile Immunität erzeugt – kann den Selektionsdruck auf das Virus erhöhen und daher sogar kontraproduktiv sein.

2. Argument: Das Risikopotential der Impfstoffe ist zu hoch

Seit Beginn der Impfkampagne hat keine systematische Erforschung – auch des langfristigen – Risikopotentials der neuartigen Impfstoffe stattgefunden. Für die genbasierten COVID-19-Impfstoffe fällt besonders ins Gewicht, dass die Impfstoffe und ihre Wirkungsweisen grundsätzlich neu und nicht in Langzeitstudien erforscht sind. Impfschäden könnten in anderer Weise auftreten, als die Erfahrung mit den konventionellen Impfstoffen erwarten lässt.

1.) Bereits die vom Paul-Ehrlich-Institut erfassten Verdachtsfälle auf Nebenwirkungen durch COVID-19-Impfung sind auch im Verhältnis zu Meldungen zu anderen Impfstoffen besorgniserregend. Eine systematische Erforschung von Nebenwirkungen und Risikofaktoren der Impfungen ist deswegen dringend geboten.

2.) Darüber hinaus zeigt die aktuelle Forschung Warnsignale für ein erhebliches Risikopotential dieser Impfstoffe auf:

a) Im Jahr 2021 und insbesondere in den letzten Monaten entstand eine deutlich zunehmende Übersterblichkeit, die Parallelen zur Verimpfung aufweist: Steigt die Anzahl der Impfungen, steigt auch die Übersterblichkeit, sinkt die Anzahl der Impfungen, sinkt auch die Übersterblichkeit. Dieses Muster findet sich in verschiedenen Ländern und könnte womöglich ein Hinweis auf bisher übersehene dramatische Nebenwirkungen sein (Anlage 1).

b) Die ungewöhnlich starke Zunahme an kardiovaskulären und neurologischen Erkrankungen seit Beginn der Impfkampagne zeigt ebenfalls Parallelen zu den Impfkurven auf (Anlage 2).

c) Es gibt Hinweise darauf, dass die im Blut nachweisbaren Indikatoren für das Infarktrisiko nach der Impfung erheblich ansteigen.

d) Die Wirkung der Spikeproteine auf den menschlichen Zellstoffwechsel ist weitgehend unverstanden. Es gibt ernstzunehmende Hinweise darauf, dass sie Ursache unerwünschter Nebenwirkungen sein können.

e) Forschungsergebnisse deuten darauf hin, dass diese Nebenwirkungen individuell und von den bisher bekannten Mustern abweichend ausfallen können.

f) Aktuelle Erkenntnisse zur Omikron-Variante deuten an, dass gegen eine frühere Variante geimpfte Personen dieser neuen Variante gegenüber anfälliger sind als nicht-geimpfte Personen.

3. Argument: Das Risikopotential einer Mehrfachgabe von SARS-CoV-2-Impfungen ist unzureichend erforscht

Die Impfpflicht sieht voraussichtlich fortgesetzte Auffrischungsimpfungen vor, da der Impfschutz rasch abnimmt und neue Virusvarianten entstehen. Die Mehrfachimpfung (mehr als zwei) ist ein laufendes Experiment an der Bevölkerung zu kumulierenden Impfrisiken. Denn:

1.) Bei den Zulassungsstudien der Hersteller wurden dazu bisher keine Daten erhoben.

2.) Auch im Zusammenhang mit den derzeit laufenden Boosterkampagnen wurden noch kaum umfassende Analysen zur Sicherheit des Vorgehens veröffentlicht.

4. Argument: Die allgemeine Impfpflicht mit den derzeit bedingt zugelassenen COVID-19-Impfstoffen verstößt gegen das Verfassungsrecht

Die Menschenwürdegarantie des Art. 1 GG ist Basis des Grundgesetzes: Der Mensch ist als selbstzweckhaftes Wesen Grund und Ziel des Rechts. Er darf durch staatliche Maßnahmen niemals nur als bloßes Mittel zu einem (sei es auch gemeinwohlfördernden) Zweck behandelt werden. Die Würde des einzelnen Subjekts ist keiner Abwägung gegen andere Grundrechte zugänglich, sie gilt vielmehr absolut. Eine Impfpflicht griffe in den durch die Garantie der Menschenwürde verbürgten Schutz des Selbstbestimmungsrechts im Hinblick auf medizinische Eingriffe in die körperlich-geistige Integrität und in die durch Art. 2 Abs. 2 GG geschützte körperliche Integrität des Betroffenen ein. Möglich ist ferner eine Beeinträchtigung der Glaubens- und Gewissensfreiheit gemäß Art. 4 GG.

1.) In Hinblick auf den Eingriff in Art. 2 Abs. 2 GG ist die Verfassungsmäßigkeit einer Impfpflicht der Fragwürdigkeit des Zwecks wegen und mangels Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit zu bezweifeln.

a) Unklar ist insofern schon die Wahl eines legitimen Zwecks. In Betracht kommen vor allem: Herdenimmunität, Unterbrechung von Infektionsketten, Vermeidung von Todesfällen und schweren Verläufen (und damit verbunden die Entlastung des Gesundheitssystems), Beendigung der Pandemie.

b) Die Geeignetheit einer allgemeinen Impfpflicht ist jedenfalls im Hinblick auf die ersten beiden unter a) genannten Zwecke klar zu verneinen. Im Hinblick auf die Vermeidung schwerer Verläufe ist darauf hinzuweisen, dass die bedingt zugelassenen Impfstoffe schon nach sehr kurzer Zeit (3 bis 6 Monate) ihre Wirkung verlieren und insofern jedenfalls keine dauerhafte Eignung besitzen. Ferner kann ihre Wirksamkeit für neue Virusmutationen nicht vorausgesetzt werden (vgl. 1. Argument unter 3.). Ungeeignet ist eine allgemeine Impfpflicht aus denselben Gründen auch für die Beendigung der Pandemie.

c) Die Erforderlichkeit wäre nur zu bejahen, wenn es zur Erreichung der Ziele keine milderen Mittel gäbe, die gleich geeignet wären. Da schon die Geeignetheit fraglich ist, sind Überlegungen dazu allenfalls hypothetisch: Solche Überlegungen beträfen zum Beispiel den Schutz der vulnerablen Gruppen, die Verbesserung des Gesundheitswesens oder die (falls möglich) zeitnahe Anpassung der Impfstoffe. In der Ausgestaltung der allgemeinen Impfpflicht wären zudem weniger einschneidende Varianten zu erwägen: etwa eine weite Ausnahmeregelung für medizinische Indikationen auch bei bestehenden medizinischen Unsicherheiten (Autoimmunerkrankungen, Dispositionen für Impfschäden frühere Allergien oder Schädigungen bei Impfungen, bekannte Herzerkrankungen, etc.), die eine individuelle Arzt-Patientenabwägung ermöglichen.

d) Angemessenheit im engeren Sinne setzt voraus, dass bei der Abwägung der beeinträchtigten und der geschützten Interessen ein klares Überwiegen für den durch die Impfpflicht intendierten Schutz der Allgemeinheit vorliegt. Das ist hier nicht der Fall. Denn die Gefährdungsrelation zwischen dem Risiko eines schweren Verlaufs oder Tods durch Covid und dem Risiko schwerer bzw. tödlicher Nebenwirkungen durch die Impfung fällt für große Personengruppen zuungunsten der Impfung aus. Das Risiko von jüngeren Erwachsenen ist nach Aussagen ernstzunehmender Wissenschaftler/innen im Fall der Impfung höher. Dazu kommt ein nachweislich erhebliches und in seinen Ausmaßen noch nicht ausreichend bekanntes Risikopotential der neuartigen und nur bedingt zugelassenen Impfstoffe (vgl. 2. Argument). Das bedeutet, dass ernstzunehmende Risiken für die Gesundheit des Einzelnen abgewogen werden müssen mit einem unklaren gesamtgesellschaftlichen Nutzen.

2.) Eine bußgeldbewehrte Impfpflicht kollidiert mit den Menschen davor, verdinglicht – als bloßes Objekt – behandelt zu werden. Er würde durch die Impfpflicht gezwungen, einen irreversiblen Eingriff in seinen Körper durch eine bisher nur bedingt zugelassene medizinische Behandlung, also einen noch nicht hinreichend erforschten medizinischen Behandlungskomplex zu dulden. Dies geschähe auch allein um der anderen Gesellschaftsmitglieder willen bzw. zum Zwecke der gesamtgesellschaftlichen Pandemiebekämpfung oder – je nach Zielvorgabe – der Aufrechterhaltung der medizinischen Behandlungsressourcen. Inwiefern diese Zwecke durch eine Impfpflicht tatsächlich erreicht werden können, ist unklar. Verfassungsrechtlich klar ist indes, dass die Verzweckung des Einzelnen selbst dann unzulässig ist, wenn durch sie das Wohl und sogar das Leben vieler anderer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit geschützt werden kann. Der ungeimpfte Mensch in seiner schieren Existenz würde durch eine allgemeine Impfpflicht illegalisiert und mittels Sanktionsandrohung kriminalisiert.

3.) Im Hinblick auf Art. 4 GG ist zu bedenken, dass es der einzelnen Person im Bereich ihrer Glaubens- und Gewissensfreiheit freisteht, medizinische Eingriffe aus weltanschaulichen oder religiösen Gründen abzulehnen.

5. Argument: Die Überlastung der Krankenhäuser durch COVID-19-Erkrankte wird durch die statistischen Daten nicht eindeutig belegt

Die allgemeine Impfpflicht wird unter anderem damit begründet, die Krankenhäuser und insbesondere die Intensivstationen zu entlasten. In diesem Zusammenhang zeigen sich ebenfalls viele offene Fragen.

1.) So liegen selbst nach fast zwei Jahren Pandemie keine gesicherten Erkenntnisse dazu vor, welcher Anteil der gemeldeten COVID-19-Patienten in Krankenhäusern wegen einer COVID-19-Erkrankung behandelt wird und welcher Anteil aus anderer Ursache im Krankenhaus ist.

2.) Zu Impfstatus, Altersverteilung und Vorhandensein von Vorerkrankungen der tatsächlichen COVID-19-Patienten liegen keine ausreichenden statistischen Informationen vor.

3.) Krankenhäuser unterliegen bei der Bereitstellung von Behandlungskapazitäten zu COVID-19 wirtschaftlichen Zwängen und politischen Anreizen. Anhaltende Debatten um die tendenziell sinkende Zahl von als „betreibbar“ gemeldeten Betten unter sich verändernden Rahmenbedingungen führen zur Frage: Kann eine Entlastung dieses Systems nicht eher durch eine angemessene und transparente administrative und finanzielle Unterstützung erreicht werden?

6. Argument: Andere Maßnahmen als das Impfen sind nicht ausgeschöpft

Die einseitige Propagierung der Impfpflicht setzt die bereits in den letzten zwei Jahren geübte Vernachlässigung anderer wirksamer Maßnahmen gegen die Pandemie fort, wie die fehlende Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte und Ärzte, den Erhalt bzw. die Wiederaufstockung der Intensivbettenkapazität sowie die Entwicklung und Anwendung von Therapien und Medikamenten.

7. Argument: Die COVID-19-Impfpflicht forciert gesellschaftliche Konflikte

Die Impfpflicht beruht auf der Annahme, die Gesellschaft könne damit in die Normalität zurückkehren. Das Gegenteil ist der Fall: Die Gesellschaft wird tiefer gespalten. Bürgerinnen und Bürger, die sich aus medizinischen, weltanschaulichen, religiösen oder anderen Gründen bewusst gegen eine Impfung entscheiden, werden ausgegrenzt, möglicherweise sogar strafrechtlich verfolgt. Der öffentliche Diskurs schafft künstliche Welten, in denen kritische Stimmen kaum zu vernehmen sind. Auch die Sprache selbst wird in die Rolle einer Erfüllungsgehilfin kontroverser politischer Ziele gedrängt. Vereinfachende Definitionen („Geimpfte“ – „Ungeimpfte“) befördern die Polarisierung in unserer Gesellschaft; euphemistische Kürzel wie „2 G“ verschleiern, dass eine (große) Minderheit systematisch, öffentlich und rigide vom gesellschaftlichen Leben ausgegrenzt wird. Durch die wachsende Politisierung kommt es auch in der akademischen Forschung fächerübergreifend zu einer ideologisierenden Vereinheitlichung als „die Wissenschaft“. Dieses stellt eine Missachtung des pluralen, freien Diskurses zum dringend notwendigen Erkenntnisgewinn zu Nutzen und Risiken der Impfung dar.

Das Vertrauen vieler Bürgerinnen und Bürger in den Staat könnte durch eine Verstärkung dieses Kurses grundlegend erschüttert werden. Die daraus entstehenden Konflikte ziehen Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Mitleidenschaft“.

Gegen die Spaltung, für den wissenschaftlichen Diskurs

Wie sachlich die Autoren mit den Fragestellungen umgehen, erkennt man auch in dem Abspann des Argumentationspapiers:

„Die vorgebrachten sieben Argumente sollen Fragen aufwerfen, deren Klärung Vorbedingung für eine Entscheidungsfindung bezüglich einer Impfpflicht gegen Covid-19 sein sollte. Die Argumente richten sich jeweils nicht gegen eine bestimmte inhaltliche Position. Sie sind vielmehr Argumente dafür, dass es in der gegenwärtigen Situation darauf ankommt, in der Wissenschaft eine gemeinsame Fragehaltung zu entwickeln, die es erlaubt, eine im Moment nicht vorhandene solide Grundlage zu gewinnen, um mit Blick auf alle Dimensionen der Krise gesundheitliche und seelische Not miteinander zu lindern.

Wir bitten darum, aus diesem Geiste der Freiheit der Wissenschaft und der Würde des Menschen heraus gemeinsame Anstrengungen zu unternehmen, die gegenwärtige Lage mit ihrem vielfachen Leid sowie der Spaltung unserer Gesellschaft zu überwinden und ihre Narben dauerhaft zu heilen“.

Nicht neu, aber wichtig

Zugegeben, nichts ist für viele unter uns neu. Aber es ist sehr gut zusammengefasst und anschaulich geschrieben. Und es konterkariert das Argument, welches ich selber auch immer so oft höre, dass doch alle Wissenschaftler mit den Maßnahmen und Argumenten der Bundesregierung und deren so kompetenten Beratern einverstanden sind. Dies ist nämlich nicht der Fall und ich bin gespannt, ob wir über diese Gruppe etwas in den sogenannten Mainstreammedien lesen werden. Oder ob sich ein Praktikant bei den Faktencheckern über diese Argumente „hermacht“ und sie alle als Fake News darstellen wird. Die waren sich ja noch nicht einmal zu schade dafür, Wissenschaftler zu brandmarken und dann anschließend den Diskurs auf der eigenen Website zu vermeiden.

Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Und ich bin der Ansicht, dass gerade Beiträge von streitbaren Autoren für die Diskussion und die Demokratie besonders wertvoll sind. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen, und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

Hubertus Voigt ist Arzt und schreibt unter Pseudonym.

Bild: Shutterstock
Text: Gast

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