Skandalurteil gegen CJ Hopkins: Berliner Justiz auf Linie gebracht Freispruch gekippt – Justiz straft Corona-Kritiker als Volksverhetzer ab

Von reitschuster.de

Kaum zu glauben, aber wahr: CJ Hopkins, US-Autor und seit Jahrzehnten ein scharfer Kritiker totalitärer Systeme, wurde vom Berliner Kammergericht wegen Volksverhetzung verurteilt. Sein Verbrechen? Eine satirische Fotomontage, die Hakenkreuze auf Coronamasken zeigt. Dass ein solches Bild provoziert, keine Frage. Aber Volksverhetzung? Richterin Delia Neumann urteilte im Revisionsverfahren gegen Hopkins, dass seine Kritik „nur die Corona-Maßnahmen, nicht aber das Nazi-Regime“ betreffe – und hob den Freispruch des Amtsgerichts aus erster Instanz auf.

Das Amtsgericht hatte zuvor festgestellt, dass die Ablehnung des Nazi-Regimes in Hopkins Kritik klar erkennbar sei. Doch die geradezu groteske Begründung des Kammergerichts in zweiter Instanz besagt nun genau das Gegenteil: Es sei „nicht klar erkennbar, dass er den Nationalsozialismus ablehne“. Vom Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“, der eigentlich heilig sein müsste für Strafgerichte, ist für Menschen mit der „falschen“ Meinung wenig übrig geblieben.

Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Ein Autor, der sich seit Jahrzehnten gegen Totalitarismus starkmacht, soll plötzlich ein Verharmloser des NS-Regimes sein? Willkommen in der neuen Justiz-Realität der BRD, wo Rechtsstaatlichkeit immer öfter der politischen Agenda weicht.

Besonders erschütternd ist, dass auf den unteren Ebenen der Justiz, wie hier beim Amtsgericht, noch oft Recht gesprochen wird, doch je höher man in den Instanzen aufsteigt, desto politischer werden die Urteile. Richter, die „stramm auf Linie“ sind, haben die besten Chancen auf Karriere und Beförderung. Wie Aya Velázquez auf X treffend schrieb: „Es gibt in Deutschland keine Gleichheit vor dem Recht mehr. Was Spiegel, Stern und Jan Böhmermann dürfen, dürfen Regierungskritiker nicht mehr. Sie werden für ihre Kritik an der Politik der Bundesregierung zu Kriminellen erklärt.“

Wenn Corona-Apostel Ungeimpfte als „Blinddarm“ diffamieren, Kinder als die „Ratten der Corona-Zeit“ bezeichnen oder wenn TV-Leute oder Demonstranten dazu auffordern, AfD-Mitglieder zu töten, sehen Staatsanwälte und Richter keine strafrechtlich relevanten Vergehen. Aber wehe, die Kritik kommt aus der anderen Richtung!

Es wird immer offensichtlicher, dass Kritiker der Regierung mundtot gemacht werden sollen – mit allen Mitteln. Wer sich nicht der vorgegebenen Meinung beugt, riskiert Verleumdung, Prozess und Verurteilung. Wer Kritik übt, muss damit rechnen, verfolgt zu werden. Das beginnt mit harmlosen Witzen über Grünen-Politiker, die zu Hausdurchsuchungen im Morgengrauen führen können (siehe hier).

„Das Urteil ging auf die Argumentation der Verteidigung überhaupt nicht ein. Es wurde gleichgültig und mit monotoner Stimme verlesen“, schreibt Velázquez: „Terror-Sicherheitsauflagen bei der Verhandlung, ein Laptop-Verbot sogar für Journalisten, und ein historisch durchaus berüchtigter Ort (Kleistpark) kreierten von Anfang an das dramaturgisch passende Setting und den passenden Vibe für ein Urteil, das in den Augen der zahlreich erschienenen Prozessbeobachter bereits vorher feststand.“

Richterin Delia Neumann warf Maßnahmengegnern pauschal vor, ihr eigenes Leiden „im Lichte einer überzogenen Dramatisierung aufwerten“ zu wollen und dadurch „die millionenfachen Opfer und Verbrechen des Naziregimes zu banalisieren“. Das gilt natürlich nur bei den „Bösen“, nicht bei den „Guten“, also den Rot-Grünen. Die dürfen ihre Gegner völlig folgenlos nach Lust und Laune als Nazis oder „Faschisten“ diffamieren. Die Beschimpfung von Alice Weidel als „Nazi-Schlampe“ wurde von den Gerichten als harmlos befunden.

Richterin Neumann fand dann auch noch, dass durch Hopkins Fotomontage „nur die Corona-Maßnahmen kritisiert werden, aber nicht das Nazi-Regime“. Kritiker sehen in solchen Aussagen eine zynische Verhöhnung des Rechts und fühlen sich an den Geist der DDR erinnert. In der Tat: Diese Rechtsauffassung ist derart absurd, dass sie eigentlich gar nicht mehr zu kommentieren ist. Laut Neumann müsste wohl immer ein NS-Warnhinweis beigefügt werden oder eine seitenlange Distanzierungs-Erklärung, wenn jemand für eine Karikatur NS-Symbole verwendet.

„Es geht darum, politisch Andersdenkende zu bestrafen und Kritiker mundtot zu machen“, sagte Hopkins – und der „Tagesspiegel“ apportierte brav und stellte die Aussagen des Schriftstellers als „Pamphlet“ vor. Masken seien „Symbole der Konformität“ und er ein „politischer Dissident“, den der „Staat zerstören“ wolle, sagte Hopkins. Dazu der „Tagesspiegel: „Am Ende seiner Ausführung applaudierten seine Unterstützer im Besuchersaal lautstark, darunter auch bekannte Verschwörungsideologen. Was für eine Stimmungsmache! Selbst dem Anwalt des Angeklagten versuchte das Blatt einen Strick daraus zu drehen, dass er bereits mehrfach Kritiker der Corona-Maßnahmen vor Gericht verteidigt hat.

Wie schäbig.

Besonders bizarr: Hopkins wollte laut seinem Anwalt „staatsbürgerlich aufklären“ und vor dem aufkommenden Totalitarismus warnen. Doch, so der „Tagesspiegel“: „Auch das verneinte die Richterin.“

Wie bizarr das ist, fiel offenbar weder der Richterin selbst noch den Hofberichterstattern auf.

So traurig es ist: Der Rechtsstaat existiert nur noch nach dem Zufallsprinzip – man muss Glück haben, an einen ehrlichen, nicht-ideologischen Richter zu gelangen. So lange es diese noch gibt. Manche Gerichte sind stramm auf Linie und setzen Ideologie über das Recht – das Verfassungsgericht von Thüringen hat es gerade vorgemacht (siehe hier). CJ Hopkins, der gewaltlos seine Meinung äußert, wird kriminalisiert – während die wahren Verbrechen, die gegen die Meinungsfreiheit und den Rechtsstaat verübt werden, unbeachtet bleiben. 60 Tagessätze, in diesem Fall 3.600 Euro Strafe für eine „falsche“ Meinung – das ist ein weiterer Beweis dafür, dass wir uns in einer Zeit der politisch gelenkten Justiz befinden.

PS: Zu diesem Artikel erreichte mich der folgende Brief einer Leserin, die Richterin ist:

„Danke für Ihre unermüdliche Arbeit für Wahrheit und Gerechtigkeit.
Darf ich nur darauf hinweisen, dass Hopkins gestern nicht wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB)verurteilt worden ist, sondern wegen Verstoßes gegen § 86, 86a StGB, dem Verwenden von NS-Kennzeichen.
Das Gericht hat in der Urteilsbegründung davon gesprochen, er würde den NS verharmlosen, was nur im TB des § 130 ABs. 3  StGB zu finden ist – daher hat der Tagesspiegel in seiner regierungskonformen Berichterstattung auch von Volksverhetzung gesprochen. Es ist aber falsch. Hier ist meines Erachtens §§ 86,86a StGB auch völlig missverstanden worden und politisch missbraucht worden, um Regierungskritiker zu bestrafen.
Das Urteil gestern hat mich als Richterin tief erschüttert.“

„Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd“

sagt ein altes chinesisches Sprichwort. Bei uns ist es wohl eher ein guter Anwalt – und der kostet Geld. Augsburgs CSU-Oberbürgermeisterin Eva Weber hat mich gerade angezeigt, weil ich es gewagt habe, ihre Amtsführung zu kritisieren. Es geht um mehr als nur diesen Fall. Es geht um das Recht, Kritik an den Mächtigen zu üben, ohne kriminalisiert zu werden. Helfen Sie mir, dieses wichtige Recht zu verteidigen! Jeder Beitrag – ob groß oder klein – macht einen Unterschied. Zusammen können wir dafür sorgen, dass unabhängiger Journalismus stark bleibt und nicht verstummt. Unterstützen Sie meine Arbeit:

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