Verstößt die Bayerische Verfassung gegen die Bayerische Verfassung? Gleiche Forderungen wie im AfD-Programm
Was der bayerische Verfassungsschutz unter dem Oberbegriff „Ethnischer Volksbegriff und staatsfeindliche Hetze“ im AfD-Programm einsortiert, besteht nur aus Umformulierungen von Forderungen der bayerischen Verfassung – unter anderem Liebe zur Heimat und zum deutschen Volk. Von Thomas Rießinger.