Tritt Merkel WIRKLICH nicht mehr an? Erneute Nebelkerze, erneute Schlagzeilen

„Das macht Hoffnung: Merkel will wirklich nicht mehr antreten“. Solche Schlagzeilen sind heute zu lesen in kritischen Medien. Und Sätze wie dieser: „Angela Merkel erklärt zu Beginn der ersten Fraktionssitzung im neuen Jahr, sie wolle tatsächlich nicht noch einmal bei der Bundestagswahl antreten.“ Vielleicht bin ich in 16 Jahren Moskau ja wirklich zu skeptisch geworden. Aber zum einen wird eine Nachricht nicht dadurch neuer, dass sie wiederholt wird. Schon in ihrer Neujahrsansprache hat die Bundeskanzlerin gesagt, dass sie bei der Bundestagswahl nicht mehr antreten wird. Und zum anderen macht es mich ausgesprochen skeptisch, dass sie das „nicht mehr Antreten“ explizit auf die Bundestagswahl begrenzt. Sie sagt nicht: „Ich werde nicht noch einmal als Bundeskanzlerin antreten.“ Oder: „Ich ziehe mich aus der Politik zurück“. Das wären wenige Worte. Und es wäre eindeutig. Und alle Zweifel wären beseitigt. Aber genau das meidet Merkel wie ein Vegetarier ein Steakhaus.

Die Erklärung mit der Bundestagswahl hingegen kann man deshalb durchaus als potenzielle Nebelkerze auffassen. Denn vielen scheint offenbar nicht bewusst, dass es gar keines Bundestagsmandats bedarf, um Bundeskanzler zu werden oder zu bleiben.

Schon bei der erwähnten Neujahrsansprache vermied es die Bundeskanzlerin, ohne Wenn und Aber über ihren Abschied zu sprechen. Sie fügte als „Airbag“ die Worte „aller Voraussicht nach“ ein, als sie sagte, dies sei ihre letzte Neujahrsansprache. Genauso wie sie eben auch da nur vom Verzicht auf eine neue Bundestags-Kandidatur sprach, nicht auf eine Kanzlerkandidatur. Zufall? Versehen? Bei einer ausgebufften Taktikerin wie Merkel, die ihr politisches Handwerk als Funktionärin in der kommunistischen Jugendorganisation „FDJ“ lernte, wohl kaum. In Berlin geht denn auch das Dauer-Gerücht, Merkel werde im Herbst nicht abtreten (siehe hier, hier und hier). Möglich wäre das etwa bei einer Verschiebung der Bundestagswahl (siehe hier und hier).

Angela Merkel ist eine Großmeisterin der verbalen Verschleierung und Tarnung. Dass sie fast immer im Ungenauen bleibt, sich so gut wie nie festlegt, ist eines ihrer Erfolgsgeheimnisse. Sie ist ein politisches Chamäleon. So kann sich jeder mit ihr identifizieren. Jeder in sie das hinein interpretieren, was er sich wünscht. Erstaunlich ist, wie viele das unterschätzen. Und wie Beobachter fast schon regelmäßig immer wieder aufs Neue auf diese Nebelkerzen hereinfallen.

Ich bin weit davon entfernt, es als Gewissheit darzustellen, dass Merkel doch noch einmal in die „Verlängerung“ geht. Und wenn, dann natürlich nur nach langen Beteuerungen, wie schwer ihr das falle, weil sie sich doch schon so auf den Ruhestand in der Uckermark oder in China gefreut habe. Und dass sie nur aus Verantwortung den Menschen und dem Land gegenüber nochmal in den sauren Kanzler-Apfel beißen und sich opfern müsse. Ihr gesamtes Verhalten und die sorgfältige Wortwahl in der Öffentlichkeit lassen aber keinen anderen Schluss zu, als dass sich die Bundeskanzlerin zumindest diese Option offenhält: weiterzumachen. Und sei es nur für einen kurzen Zeitraum. Menschen an der Macht neigen generell dazu, sich für unersetzlich zu halten. Nach fast 16 Jahren an der Macht ist diese Neigung besonders groß. Umso mehr dann, wenn man in seinem Umfeld alle möglichen Nachfolger weggebissen hat.

Sehen Sie hier mein aktuelles Video zur Ankündigung eines „totalen Lockdowns“, trotz einer Studie, die dessen Nutzen widerlegt.

PS: Mein Leser David Veitel schrieb in einem Kommentar zu diesem Beitrag: „Die Bundestagswahl kann nicht verschoben werden, wie ein kurzer Blick in das GG beweist.“
Meine Antwort: Doch, kann Sie, Herr Veitel, wie eine kurze Google-Recherche zeigt – https://reitschuster.de//post/bundestagswahl-koennte-wegen-corona-verschoben-werden/ Ein „kurzer Blick ins Grundgesetz“ zeigt übrigens auch, dass laut Artikel 8 Versammlungen, die nicht unter offenem Himmel stattfinden, gar nicht verboten werden können. Ein kurzer Blick in die Medien dagegen zeigt, dass genau das passiert. Es wird mit dem Vorrang anderer Grundrechte begründet. Anzunehmen, bei der Bundestagswahl sei das nicht möglich, halte ich für naiv.



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Bild: Rido/Shutterstock (Symbolbild)
Text: br 

 

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