Umarmungen trotz Corona-Auflagen: 1.350 Euro Strafe für Hartz-IV-Empfänger Amtsgericht zeigt sich gnadenlos

Ein Gastbeitrag von Robert Kahlert

Weil er zur falschen Zeit am falschen Ort Freunde umarmt hat, verurteilt das Nürnberger Amtsgericht einen Hartz-IV-Empfänger zu 1.350 Euro Strafe. Das berichten heute die Nürnberger Nachrichten. Auf Sozialleistungen ist der 44-Jährige erst aufgrund der Corona-Maßnahmen der Regierung angewiesen. Zuvor hatte er seinen Lebensunterhalt als Türsteher und selbstständiger Süßigkeitenverkäufer verdient. Es war nicht viel, aber zum Leben hat es gereicht.

Im Frühjahr 2020 brach dann in Folge der Einschränkungen seine Existenzgrundlage weg. In seiner Verzweiflung meldete er im Mai Demonstrationen in Nürnberg an. „Ich wollte wenigstens meine Grundrechte verteidigen“, erklärte er nun vor Gericht. „Ich wollte nur meine Meinung sagen. Und nun stehe ich hier, weil ich für meine Rechte aufgestanden bin.“

'So haben mich meine Eltern erzogen'

Ungefähr zwischen 30 und 50 Menschen kamen auf seinen beiden Demonstrationen im Nürnberger Westpark und im Archivpark zusammen. Darunter befanden sich viele Bekannte und Freunde. Menschliche Nähe, menschliche Wärme tun in schweren Zeiten besonders gut. Freudig gab er zur Begrüßung die Hand, manche umarmte er auch. „Das ist doch nur eine freundliche Geste, so haben mich meine Eltern erzogen.“

Doch diese Freundlichkeiten hätte er sich aufgrund der Versammlungsauflagen nicht erlauben dürfen, schon gar nicht als Leiter der Versammlung. Die menschliche Wärme stieß daher auf die kalte Ablehnung der Staatsorgane. Es kam zur Anzeige durch die Bayerische Polizei. Das Amtsgericht verhängte nun also eine Geldstrafe in 90 Tagessätzen zu jeweils 15 Euro, also insgesamt 1.350 Euro.

Absurd: Hätte der Mann vor oder nach der Demonstration einen Bekannten umarmt, wäre es straffrei geblieben. Daher erscheint das Urteil manchen Beobachtern unverständlich, willkürlich und unverhältnismäßig. Es ist indes kein Fall bekannt, dass sich jemand durch die Umarmungen angesteckt hat. Dennoch sind weitere Strafverfahren gegen Maßnahmenkritiker, die sich auf Demonstrationen umarmt oder dort gar miteinander getanzt haben, vor Gericht anhängig.

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