Unglaublich: DFB verbietet biologische Fakten zu benennen Bekenntnis zu zwei Geschlechtern jetzt ein "diskriminierender Inhalt“

Von Kai Rebmann

„Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6.000 Euro für präventive Maßnahmen gegen Diskriminierung verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.“

Zu Details, was der allmächtige Kontrollausschuss den Fans der Werkself zur Last legt, gibt sich der DFB dann aber sehr bedeckt. Nur so viel wird in der oben zitierten Mitteilung noch verraten: „Während des Bundesligaspiels beim SV Werder Bremen am 25. November 2023 zeigten Leverkusener Anhänger ein Banner mit diskriminierendem Inhalt.“

Und darum geht es: In besagter Partie war im Block der Gästefans ein Spruchband mit einer ebenso einfachen wie naturwissenschaftlich abgesicherten Botschaft zu lesen: „Es gibt viele Musikrichtungen, aber nur 2 Geschlechter.“ Dieser Satz ist dem DFB jetzt stattliche 18.000 Euro wert.

Wohlgemerkt, wir sprechen hier über ein „Vergehen“, das weder im Zivil- noch im Strafrecht sanktionsfähig wäre. Es handelt sich nüchtern betrachtet – und von allen biologischen Fakten einmal abgesehen – um eine schlichte Meinungsäußerung. Dass diese jetzt bestraft werden soll, noch dazu von einem Regenbogen-Verband, der sich sonst bei jeder passenden und vor allem unpassenden Gelegenheit als Weltverbesserer und Moralapostel aufspielt, spricht für sich und scheint leider auch einen gewissen Hang zur Willkür zu bestätigen.

Bayer gehorcht und distanziert sich von eigenen Fans

Und wie reagiert Bayer 04 Leverkusen? Die Werkself spielt das traurige Spiel mit, folgt dem DFB untertänigst – und ist dafür sogar bereit, sich mit den eigenen Ultras anzulegen. Bayer-Geschäftsführer Fernando Carro: „Diese Aktion war geschmacklos und falsch und sie hat nichts mit Werten wie Offenheit und Toleranz zu tun, für die Bayer 04 als Organisation steht.“

Mit dieser Aussage führt der Manager seine eigenen Worte nicht nur ad absurdum, er scheint es nicht einmal zu merken. Gelten die eben zitierten Werte auch unter dem Bayer-Kreuz nur in die „richtige“ Richtung der woken Einbahnstraße? Oder sagt der Mann einfach nur das, was ein hochrangiger Mitarbeiter eines Konzerns eben sagen muss, um damit, wenn schon nicht unbedingt der öffentlichen, dann doch zumindest der veröffentlichten Meinung zu entsprechen?

Auch viele Medien (nicht alle!) vermeiden – wie zuvor schon der DFB selbst – ihre Nutzer über das konkrete „Fehlverhalten“ der Bayer-Fans zu informieren und übernehmen die vom DFB vorgekaute Wortwahl von einem „diskriminierenden Inhalt“ oder „unsportlichen Verhalten“. Die Gefahr wäre wohl zu groß, dass schon die Strafe an sich und noch viel mehr die Höhe der Sanktion nur noch für ratloses Kopfschütteln sorgen würde.

Zum Vergleich: Ebenfalls zu Beginn dieser Woche wurde der Zweitligist SpVgg Greuther Fürth vom DFB zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro verdonnert. Der Kontrollausschuss legte den Franken ein „unsportliches Verhalten seiner Anhänger“ zur Last. Anders als noch im Fall der Bayer-Fans werden im Urteil diesmal aber Ross und Reiter genannt: „Während des DFB-Pokalspiels beim FC Homburg am 31. Oktober 2023 beschädigten Fürther Anhänger die Toilettenanlage im Gästebereich.“

18.000 Euro für eine freie und außerhalb der DFB-Blase auch nicht strafbare Meinungsäußerung stehen also 5.000 Euro für eine Sachbeschädigung in offenbar nicht geringem Umfang gegenüber. Herzlich willkommen beim besten DFB, den es in Fußball-Deutschland je gegeben hat!

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Screenshot Youtube-Video „fussballer_welt“

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