Was für eine vernichtende Abrechnung mit dem Corona-Kurs von Merkel & Co: „Das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates und die Rationalität seiner Entscheidungen ist im Laufe der Zeit erschüttert worden“, findet Hans-Jürgen Papier (78), Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Sein Urteil, leider versteckt hinter einer Bezahlschranke in der Welt, wie so viele Corona-Politik-kritische Beiträge, ist hart. „Manche Entscheidungen waren fast absurd oder schlicht nicht durchsetzbar“, sagt der Jurist. Er zielt damit etwa auf das Verbot ab, sich in fremden Wohnungen aufzuhalten: „Wenn das Recht nur auf dem Papier steht und gar nicht durchsetzbar ist, ist das Gift für einen freiheitlichen Rechtsstaat.“
Der einst oberste Verfassungshüter wird mit seiner Kritik noch härter. Mit ihren Entscheidungen hätten Regierungspolitiker „teilweise ziemlich irrational, widersprüchlich, kopflos und im Übermaß reagiert“. Kritisch sieht Papier auch „die Passivität der vom Volk gewählten Parlamente“. Insbesondere die Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Bundestag hätten zu oft nur abgenickt, was die Bundesregierung ihnen vorlegte, anstatt unnötige Lockdowns zu verhindern.
Papier fordert eine Aufarbeitung der Corona-Politik auch durch die Justiz – eine Forderung, für die „Normalsterbliche“ heute schnell als Corona-Leugner diffamiert werden: „Die Freiheitsbeschränkungen in der Corona-Krise waren intensiv und vielfältig, und ihre rechtsstaatliche Aufarbeitung ist bei Weitem noch nicht abgeschlossen. Bei aller Hoffnung, dass die Zeit der wesentlichen Freiheitseinschränkungen zu Ende geht, ist diese Aufarbeitung dringend geboten: politisch und durch die Gerichte, die bislang ja fast nur vorläufige Eil-, aber keine endgültigen Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen getroffen haben.“
Die „Erosion unserer Freiheitsrechte“ habe keineswegs mit der Corona-Krise begonnen, sondern wurde „durch die Pandemie lediglich erheblich beschleunigt“, so der frühere oberste Verfassungshüter.
Papiers Fazit: „Auch das allgemeine legitime Ziel, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, rechtfertigt nicht jeden Grundrechtseingriff. Nutzen und Schaden müssen stets in einem angemessenen Verhältnis stehen, und die Beweislast für das Vorliegen der Verhältnismäßigkeit trägt der Staat. Schwerwiegende Freiheitsbeschränkungen aus bloßer Vorsorge sollte es künftig nicht mehr geben. Wir müssen uns rechtsstaatlich wappnen – das waren wir diesmal lange Zeit nicht.“
Was für eine Ohrfeige für die Bundesregierung!
Bild: Wikipedia / Tobias Klenze / CC-BY-SA 4.0.Text: br