Weimarer Corona-Urteil soll gekippt werden Staatsanwaltschaft legt Rechtsbeschwerde ein

Das Urteil des Weimarer Amtsgerichtes in Sachen Corona sorgte bundesweit für Aufsehen, zumindest in den kritischen Medien: Ein Richter in dem Freistaat hatte die Kontaktsperren als Verstoß gegen die Verfassung eingeschätzt und die Corona-Politik als „spektakuläre Fehlentscheidung“ gerügt. Mit der Maßnahme habe der Staat ein „Tabu verletzt“ und gegen die „als unantastbar garantierte Menschenwürde“ verstoßen. Faktisch stellte der Richter in der 19-seitigen Urteilsbegründung die gesamte deutsche Lockdown-Politik in Frage. Die Regierenden hätten „die Grundlagen der Gesellschaft“ angegriffen, die Eingriffe seien „unverhältnismäßig“ gewesen. Denn die Begründungen waren dem Urteil zufolge aus medizinischer Sicht zweifelhaft. Der Richter erklärte ein Bußgeld gegen einen Mann für unzulässig, dessen Verstoß darin bestand, dass er mit seinen Freunden in seinen eigenen Räumlichkeiten gemeinsam Geburtstag gefeiert hatte. Ein Präzedenzfall mit weitreichenden Folgen. Zumindest symbolisch. (Az.: 6 OWi – 523 Js 202518/20)

In einem der wenigen großen Medien, das über das Urteil berichtete, bei Focus Online, heißt es: „Dabei widersprechen die richterlichen Feststellungen zu großen Teilen der vorherrschenden Meinung von Wissenschaft und Politik – und dürften deshalb für viele Menschen überraschend kommen.“ Das ist zumindest teilweise irreführend. Denn es gibt eine wissenschaftlich fundierte Studie von dem Stanford-Professor John Ioannidis. Darin belegt er, dass ein Lockdown keinen positiven Effekt bringt. Aber es durchaus das Risiko gibt, dass er sogar schadet. Die Bundesregierung konnte auf Nachfrage von mir in der Bundespressekonferenz dagegen keine einzige konkrete wissenschaftliche fundierte Studie nennen, mit der sie den Lockdown begründet (siehe hier).

 

Wie zu erwarten war, soll das Urteil nun gekippt werden. Die Staatsanwaltschaft in Erfurt will gegen die noch nicht rechtskräftige Entscheidung des Richters vorgehen. Sie hat beim Amtsgericht die Zulassung einer Rechtsbeschwerde beantragt. Das sagte der Sprecher der Anklagebehörde der Deutschen Presse-Agentur. Damit will die von der Politik weisungsgebundene Staatsanwaltschaft eine höchstrichterliche Entscheidung erzwingen. Die Sache solle zu einer neuen Verhandlung und Entscheidung an einen anderen Richter zurückverwiesen werden, heißt es in der Meldung. Das Oberlandesgericht muss nun über die Rechtsbeschwerde entscheiden.

Sollte die Entscheidung in Weimar, die auf völlig einwandfreie rechtsstaatliche Art und Weise zustande gekommen ist, rückgängig gemacht werden, wäre das nicht der erste Vorfall dieser Art in Thüringen. Im Februar hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel die Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten aus dem fernen Südafrika für unverzeihlich erklärt und erfolgreich gefordert, sie rückgängig zu machen. Ein Schelm, wer bei der Entscheidung der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft, Rechtsmittel einzulegen, an diesen Vorgang vom Februar denkt.

Fakt ist: Das Weimarer Urteil hat einen wichtigen Ziegelstein aus der Mauer der Merkel´schen Alternativlosigkeit gebrochen. Den kann die Justiz zwar nun wieder hineinflicken. Aber der Riss wird bleiben.

Und hier noch frohe Nachrichten – zumindest, solange mein Youtube-Kanal noch nicht (wieder) zensiert ist:

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Bild: Andrey Burmakin/Shutterstock
Text: red

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