Wien: Polizei findet tote 14-Jährige in Wohnung von Afghanen Überdosis Drogen und sexueller Missbrauch

Von Kai Rebmann

Österreich kommt nicht zur Ruhe. Nur wenige Tage nach Bekanntwerden einer monatelangen Gruppenvergewaltigung in Wien steht die Hauptstadt erneut im Fokus eines sexuellen Missbrauchs. Anders als noch im Fall der 12-jährigen Schülerin ist diesmal aber ein Todesopfer zu beklagen. Über die möglichen Hintergründe gibt es jedoch höchst unterschiedliche Angaben, wobei insbesondere eine Mitteilung der Polizei Wien mehr neue Fragen aufwirft, als sie zu beantworten vermag.

Zu den Fakten: Am Dienstagvormittag wurde in einer Wohnung im Wiener Stadtteil Simmering ein 14-jähriges Mädchen leblos aufgefunden. Der Mieter, ein 26-jähriger Afghane, soll die Rettungskräfte selbst alarmiert haben. Jede Hilfe kam jedoch zu spät, sodass nur noch der Tod des Teenagers festgestellt werden konnte. Laut Obduktionsbericht soll die Niederösterreicherin an einer Überdosis Drogen gestorben sein.

Dementis sorgen erst recht für Spekulationen

Was jedoch in den Stunden zuvor geschehen ist bzw. sein soll, da gehen die Meinungen sehr weit auseinander. Während einige Portale wie die „Krone“ oder „OE24“ davon ausgehen, dass der Afghane das Mädchen mit Drogen in seine Wohnung gelockt und dann missbraucht hat, weisen sowohl der abgelehnte Asylbewerber als auch Polizei und Landeskriminalamt diese Darstellung entschieden zurück.

Wie ist die Schülerin in die Wohnung des Afghanen gekommen? Glaubt man dem 26-Jährigen, so soll das Mädchen ihn zu später Stunde auf der Straße angesprochen und nach Drogen gefragt haben. Er will sie eigener Aussage zufolge erst drei bis vier Tage vorher kennengelernt haben. Um ein Uhr nachts sei die 14-Jährige dann vor seiner Haustür aufgetaucht und habe da bereits unter Drogen gestanden. Es soll dann zum einvernehmlichen Sex gekommen sein.

Das Landeskriminalamt wiederum erklärt, dass es zwar wegen eines „verdächtigen Todes“ ermittle, nicht aber in einem strafrechtlichen Zusammenhang. Die Obduktion habe weder Hinweise auf ein Fremdverschulden noch eine Gewalteinwirkung ergeben. Im Blut der Toten sei jedoch eine Medikamentenintoxikation festgestellt worden, sprich eine Überdosis wie auch immer gearteter Drogen.

Sehr seltsam wirkt in diesem Zusammenhang eine Mitteilung der Polizei Wien via „X“. Beginnend damit, dass sich die Polizei daran stört, dass einige „Medien“ vom Tod einer 14-Jährigen berichteten und dabei Inhalte veröffentlichten, „die wir nicht bestätigen können.“ Indem die Polizei das Wort „Medien“ in Anführungszeichen setzt, spielt sie sich zum Richter darüber auf, wer zu den „echten“ bzw. „richtigen“ Medien gezählt werden darf. Die Kollegen von der „Krone“ oder „OE24“ gehören demnach anscheinend nicht dazu. Aber wohlgemerkt – dementieren wollte die Polizei die Inhalte offenbar auch nicht …

Doch damit nicht genug. Auch der Rest der Mitteilung und sonstigen Statements liest sich so, als sei es polizeilicher Alltag und das Normalste der Welt, dass ein totes Mädchen mit einer Überdosis Drogen im Blut in der Wohnung eines Afghanen aufgefunden wird:

„Via Notruf verständigte ein 26-Jähriger am 05.03.2024 den Notruf, da er eine 14-jährige Bekannte leblos in seiner Wohnung aufgefunden hat. Die alarmierten Einsatzkräfte versuchten die Verstorbene zu reanimieren, durch den Notarzt konnte nur noch der Tod festgestellt werden. Um Fremdverschulden ausschließen zu können, wurde neben Ermittlungen am Tatort auch eine Obduktion der 14-Jährigen angeordnet. Laut Obduktion kam es zu keiner Gewaltanwendung. Es wurde eine Medikamentenintoxikation festgestellt. Ob diese todesursächlich war, wird untersucht.“ Fehlt eigentlich nur noch der Hinweis, dass nach Lage der Dinge von einem natürlichen Tod auszugehen sei …

Verdächtig unverdächtig

Um den Afghanen vollends aus der medialen und gesellschaftlichen Schusslinie zu nehmen, setzte eine Polizeisprecherin gegenüber dem „Standard“ noch einen drauf: „Der 26-Jährige wird nicht als Verdächtiger geführt. Es gibt keine Ermittlungen auf strafrechtlicher Basis.“

Das wiederum überrascht! Denn alleine der einvernehmliche Geschlechtsverkehr, den der 26-jährige Afghane mit dem 14-jährigen Mädchen gehabt haben will und diesen damit ja auch ausdrücklich eingeräumt hat, stellt in dieser Alterskonstellation auch in Österreich nicht weniger als einen sexuellen Missbrauch dar.

Und noch eine Aussage des „Mannes“ sollte jeden Ermittler eigentlich stutzig machen: Laut eigener Einlassung habe das Mädchen gegen 1 Uhr vor seiner Haustür gestanden – sichtlich unter dem Einfluss von Drogen. Inwieweit dann überhaupt von einer Einvernehmlichkeit hinsichtlich des Geschlechtsverkehrs die Rede sein kann – oder doch eher dem mutmaßlichen Ausnutzen einer hilflosen Lage –, wäre eine ebenfalls nicht uninteressante Frage.

Der Mann ist bisherigen Erkenntnissen zufolge im Jahr 2015 nach Österreich gekommen, um einen Asylantrag zu stellen. Dieser ist zunächst abgelehnt worden, jedoch ist dem Flüchtling in zweiter Instanz subsidiärer Schutz gewährt worden. Nach einer einmaligen Verlängerung im Jahr 2018 hätte der Afghane im Jahr 2020 eigentlich abgeschoben werden sollen. Da Rückführungen in dessen Heimatland zu diesem Zeitpunkt aber nicht mehr möglich erschienen, wurde der Schutzstatus zunächst erneut verlängert und schließlich in einen legalen Aufenthalt umgewandelt.

Am Ende bleibt die Erkenntnis, dass es für die Ermittler in Wien anscheinend so gar nichts Verdächtiges an sich hat, wenn eine 14-Jährige mit in die Wohnung eines 26-Jährigen geht – ob freiwillig oder nicht, dort Sex mit ihm hat – ob einvernehmlich oder nicht – und am nächsten Morgen tot ist. Es gilt zwar auch in diesem Fall die Unschuldsvermutung, aber ein Geschmäckle bleibt natürlich trotz oder gerade wegen der halbgaren Dementis von Polizei und Landeskriminalamt zurück.

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