Von Kai Rebmann
Auch wenn es völlig unklar ist, wie es dieser Satz in den Koalitionsvertrag der Ampel schaffen konnte, heißt es darin, dass konsequente Abschiebungen ausreisepflichtiger Migranten befürwortet werden. Zumindest in der Theorie, denn Papier ist geduldig. In der Praxis wird jedoch alles daran gesetzt, dass selbst verurteilte Schwerverbrecher in Deutschland bleiben können. Noch Ende 2022 erklärte Lamya Kaddor, innenpolitische Sprecherin der Grünen, in feinstem Gendersprech: „Gefährder*innen und verurteilte Straftäter*innen können nach jetzigem Stand nicht nach Syrien und Afghanistan abgeschoben werden.“
Eine fortlaufende Überprüfung dieser Bewertung, wie sie nicht nur im Koalitionsvertrag verankert ist, sondern auch der Opferschutz gebietet, fand und findet offenbar nicht statt. Erst im Februar 2023 erklärte Joachim Stamp (FDP), dass er Rückführungen nach Syrien und Afghanistan derzeit für ausgeschlossen halte. Grund: Die Sicherheitslage in diesen Herkunftsländern lasse dies nicht zu. Mit anderen Worten: Täterschutz ist der Bundesregierung wichtiger als Opferschutz!
Dänemark und Ungarn als Beispiel
Und auch im April 2023 ist nichts davon bekannt, dass man in Berlin vorhätte, die bisherige Haltung zu dieser Frage zu überdenken. Anders in Dänemark und Ungarn, die bereits im März als erste EU-Mitgliedsstaaten damit begonnen haben, erteilte Aufenthaltstitel bzw. Duldungen zu widerrufen. So stuft Kopenhagen etwa die im Westen Syriens gelegene Provinz Latakia wieder als sicher ein und schiebt Syrer dorthin ab.
Und auch aktuelle Bilder und Videos aus der Hauptstadt Damaskus widerlegen das von Politik und Medien gepflegte Narrativ, dass Abschiebungen nach Syrien unter keinen Umständen vertretbar seien. Auf diesem Video, dass offenbar am 21. April 2023 in „Up Town“ Damaskus entstanden ist, scheint der Bürgerkrieg weit weg zu sein. Die Bilder zeigen beispielsweise Familien mit ihren Kindern auf einem Jahrmarkt. In den Kommentaren schreibt ein Russe, dass er vergangenen Sommer in Damaskus gewesen sei.
Ganz anders das Auswärtige Amt, etwa zum Thema Kriminalität: „Die staatlichen Strukturen sind in zahlreichen Orten zerfallen und das allgemeine Gewaltrisiko ist sehr hoch. Persönliche Sicherheit kann in ganz Syrien, einschließlich Damaskus und seiner Vororte, weiterhin nicht gewährleistet werden. Das Verhalten syrischer Sicherheitsbehörden ist oft unvorhersehbar und willkürlich.“
Natürlich können sowohl das Video – zumindest, soweit es das Datum betrifft – als auch die darunter stehenden Kommentare ein Fake sein. Die schiere Masse und die Tatsache, dass es aus der Community keinen Widerspruch gibt, sprechen allerdings dagegen. Hinzu kommt, dass sich unter Eingabe entsprechender Suchwörter im Handumdrehen gleich mehrere solcher Videos finden lassen.
Welche Rolle darf die Situation im Herkunftsland spielen?
Und dann gibt es da noch diese politisch völlig inkorrekten Fragen: Wie weit muss humanitärer Schutz gehen? Ist es richtig, seine schützende Hand auch weiterhin über verurteilte Straftäter zu halten, gegebenenfalls auf Kosten der empfundenen oder tatsächlichen Sicherheit der eigenen Bevölkerung? Wer aus einem Land flieht, aus welchen Gründen auch immer, um in Europa oder ganz speziell in Deutschland eine neue Heimat zu finden, dem sollte ganz klar vor Augen geführt werden, dass er sich hier an Recht und Ordnung zu halten hat. Wenn die Möglichkeit einer Abschiebung aber nicht viel mehr als eine leere Drohung ist, kann von einer „regulären Zuwanderung“ – wie es im Koalitionsvertrag ausgedrückt wird – keine Rede mehr sein.
Was die „konsequenten Abschiebungen“ aus dem Koalitionsvertrag betrifft: Im Jahr 2022 gab es in Deutschland rund 55.000 unmittelbar ausreisepflichtige Migranten und Flüchtlinge, denen auch keine Duldung mehr gewährt worden war. Ergebnis: Bis Jahresende wurden gerade einmal etwas mehr als 15.000 dieser Ausreisepflichtigen abgeschoben.
Und auch die FDP, die in Fensterreden immer wieder mehr Abschiebungen fordert, gibt hier einmal mehr kein gutes Bild ab. Joachim Stamp, der bereits vorgestellte Sonderbevollmächtigte der Bundesregierung, tut so, als seien ihm und den Koalitionären schlicht die Hände gebunden: Mit einigen Ländern sei keine Kooperation möglich, da diese sich weigern würden, Kriminelle zurückzunehmen. Also bleiben sie halt in Deutschland – so einfach ist das, oder Herr Stamp!?
Ausschreibung zur Fahndung durch die Polizei, Kontenkündigungen, Ausschluss aus der Bundespressekonferenz: Jeder, der kritisch berichtet, muss mit Psychoterror rechnen. Ich mache trotzdem weiter. Ich glaube, ich bin Ihnen das schuldig. Entscheidend fürs Weitermachen ist Ihre Unterstützung! Sie ist auch sehr, sehr motivierend – sie zeigt einem, dass man nicht allein ist und gibt einem Kraft! Ganz, ganz herzlichen Dank im Voraus!
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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