Darf sich Baerbock Völkerrechtlerin nennen? Falscher Adressat?

Was dürfen Journalisten eigentlich fragen? In einer Demokratie eigentlich alles, sollte man annehmen. Solange es nicht strafrechtlich relevant ist. Umso erstaunlicher, welche Wellen in Deutschland Fragen auslösen können, die eigentlich durchaus legitim wirken. So stellte an diesem Montag Florian Warweg von RT, früher besser bekannt als Russia Today, dem Sprecher des Innenministeriums, Marek Wede, folgende Frage: „Derzeit gibt es eine politisch mediale Debatte über die Frage, ob die Kanzlerkandidatin der Grünen, Annalena Baerbock, auf der Basis von einem Vordiplom in Politikwissenschaften und zwei Semestern Public International Law offiziell den Titel Völkerrechtlerin tragen darf, wie sie es ja bisher tut. Da würde mich interessieren: Wie ist denn die Einschätzung des Innenministeriums zu der Causa?“

Wede antwortete wortkarg: „Zu der Frage haben wir keine Einschätzung.“

Warweg hakte nach: „Könnten Sie da etwas nachliefern?“

Wede antwortete: „Wir werden gegebenenfalls etwas nachliefern, wenn es dazu etwas zu sagen gibt.“

So weit, so gut.

Die Augsburger Allgemeine griff nun die Frage von Warweg in einem Artikel, der sich mit dessen und auch meiner Arbeit in der Bundespressekonferenz auseinandersetzt, auf, als Beispiel dafür, welche Fragen in der Bundespressekonferenz nicht gestellt werden sollten. Wörtlich heißt es in dem Artikel: „Die Fragen…haben mit Regierungshandeln oft nichts oder nur am Rande zu tun. Beispielsweise dann, wenn es darum geht, ob sich die Grünen-Spitzenkandidatin Annalena Baerbock Völkerrechtlerin nennen darf. Was das Bundesinnenministerium dazu beitragen kann, weiß im Saal außer Warweg niemand.“

Erstaunlich. Denn regelmäßig werden Regierungssprecher nach Ihrer Einschätzung zu Dingen gefragt, die nicht direkt mit Regierungshandeln zu tun haben.

Dass in diesem Fall nicht das Bundesinnenministerium der richtige Ansprechpartner war, sondern das Forschungsministerium, ist zutreffend. Aber regelmäßig verwechseln Journalisten die Zuständigkeit. Ich auch. Und es sitzen ja Sprecher aller wichtigen Ministerien da, und insofern sollten diese dann die Zuständigkeit zuordnen können. Dass in dem beschriebenen Fall weder dem Sprecher des Innenministeriums, noch dem des Forschungsministeriums aufgefallen ist, dass Warweg den falschen Adressaten ausgesucht hatte, zeigt, dass solche Verwechslungen nur menschlich sind.

Ohne den Artikel in der Augsburger und die Kritik an der Frage zu diesem Zeitpunkt zu kennen, hakte ich heute zu der Frage nach – weil eben das angekündigte Nachreichen ausgeblieben ist. Hier der heutige Wortwechsel:

FRAGE REITSCHUSTER: „Eine Frage an das Innenministerium: Herr Dr. Wede, Sie wollten etwas zu der Frage nachreichen, wie sich Frau Annalena Baerbock, die Kanzlerkandidatin der Grünen, mit einem Vordiplom und zwei Semestern Public International Law Völkerrechtlerin nennen kann. Ich habe die Nachreichung noch nicht gefunden.“

DR. WEDE: „Herr Reitschuster, diese Frage betrifft einen Bereich, der nicht in der Zuständigkeit des Innenministeriums liegt. Insofern haben wir hier nichts zu ergänzen.“

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: „Sie wollten aber beim letzten Mal etwas nachreichen.“

VORSITZENDER SZENT-IVÁNYI: „Wenn ich korrigieren darf: Wir hatten vereinbart, dass dann etwas nachgereicht wird, wenn sich das Ministerium für zuständig erklärt. Das war nicht der Fall.“

Zur Erinnerung – wörtlich hatte Wede am Montag Warweg geantwortet: „Wir werden gegebenenfalls etwas nachliefern, wenn es dazu etwas zu sagen gibt.“ Ich interpretiere das haargenau andersherum als der Vorsitzende. In meinen Augen ist auch die Feststellung der Tatsache, dass man nicht zuständig ist, etwas, „was es zu sagen“ gibt, und was damit nachzureichen wäre. Zusammen mit der Information, wer tatsächlich zuständig ist.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: „Welches Ministerium ist dann zuständig? Vielleicht könnte sich das zuständige Ministerium äußern. Das Forschungsministerium?“

KLEINEMAS (Sprecher Forschungsministerium): „Die Antwort auf diese Frage ist ähnlich zu der Antwort, die ich eben zu der Frage nach Frau Giffey gegeben habe.

Das würden wir jetzt nicht kommentieren. Es handelt sich dabei offensichtlich um einen Vorgang zwischen Frau Baerbock und einer, wenn ich richtig informiert bin, britischen Universität. Insofern kommentiere ich das nicht weiter.“

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: „Dann unabhängig von Frau Baerbock die Frage: Wie definiert das Forschungsministerium einen Völkerrechtler oder eine Völkerrechtlerin?“

KLEINEMAS: „Dazu können wir ganz sicher Stellung nehmen. Ich glaube, das würde jetzt hier den Rahmen sprengen. Insofern würde ich das gern schriftlich nachreichen, wenn Sie erlauben.“

REITSCHUSTER: „Gern. Danke.“

Mein – subjektives – Fazit: Die Regierung hat hier nicht geglänzt. Binnen zwei Tagen hätte man durchaus klären können, ob und, wenn ja, wie der Begriff „Völkerrechtler“ geschützt ist. Dass Ministeriumssprecher das nicht auf Anhieb parat haben, ist mehr als verständlich. Sie könnten es aber „nachliefern“ und/oder zwei Tage nach der ersten Frage eine Antwort vorbereitet haben.

Wenn jemand Kanzlerkandidat ist, ist er politisch relevant. Und damit auch seine Ausbildung. Und die Regierung danach zu fragen, wie sie diese einschätzt, ist zumindest legitim. Und im vorliegenden Fall ist die Reaktion der Regierung ausgesprochen vielsagend. Und das ist eigentlich die Moral der Geschichte: In einer normal funktionierenden Demokratie würde sich die Regierung möglicherweise dazu hinreißen lassen, sehr dezent so eine Anfrage für einen Seitenhieb gegen die Oppositions-Bewerberin zu nutzen. Es ist ja praktisch eine Flanke direkt vor das Tor. Offiziell dürfte eine Regierung bzw. deren Sprecher diese zwar nicht einköpfen – aber in einem lebendigen politischen Wettbewerb ließen sich für Profis Wege finden, korrekt zu bleiben und doch zu punkten. Dass hier ausgerechnet unionsgeführte Ministerien jede noch so kleine Stichelei gegen die Grünen-Spitzenkandidatin unterlassen, wirft die Frage auf, ob das nur vornehmster politischer Neutralität wie aus dem Lehrbuch entspringt. Oder ob doch eine politische Beißhemmung vorliegt. Und spätestens damit hat die Journalisten-Frage dann eben doch wieder ihre politische Relevanz und so auch ihre Berechtigung.

Ich jedenfalls wünsche mir die Zeiten zurück, in denen sich Journalisten mehr über die Regierung bzw. deren Antworten echauffierten als über die vermeintlich falschen Fragen von Kollegen.

Sehen Sie hier meine Video über die gestrigen Bundespressekonferenzen mit den Regierungssprechern und mit Bundesminister Heiko Maas.

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Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

 

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Bild: Foto-berlin.net/Shutterstock
Text: red

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