„Karlsruher Stempelmaschine“ hat wieder alles abgestempelt Verfassungsgericht hält auch einrichtungsbezogene Impfpflicht für verfassungskonform

Was sind das für Zeiten, in denen wir leben. Können sich die jüngeren Leser noch erinnern, wie spannend es früher war, wenn das Bundesverfassungsgericht zu umstrittenen Themen urteilte, wie die Regierung zittern musste, und wie oft die obersten Richter gegen Bonn bzw. Berlin entschieden? Heute ist vor einer Urteilsverkündung die Spannung in etwa so hoch, wie wenn Bayern München gegen den Buxtehuder SV spielt. Seit Angela Merkel mit dem vorherigen CDU-Fraktionsvize Stephan Harbarth einen engen Vertrauten mit den für die „Berechenbarkeit“ unerlässlichen dunklen Flecken in der Biographie als Präsidenten des Verfassungsgerichts durchdrückte und damit der Gewaltenteilung Hohn sprach, ist das oberste Gericht des Landes so vorhersehbar wie die Meisterschaft in der Fußball-Bundesliga. Um ganz sicher zu gehen, lud Merkel die obersten Richter denn auch noch zum Abendessen ins Kanzleramt – wo man dann auch laufende Verfahren besprach. Stellen Sie sich für einen Moment das Wehklagen der deutschen Politik und Medien vor, wäre so etwas aus Polen oder Ungarn zu berichten!

David
Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

Es kam denn auch alles andere als überraschend, dass Karlsruhe, das sich vom Wahrer des Grundgesetzes gegen Angriffe der Regierung zum Beschützer der Regierung vor „Zumutungen“ aus der Verfassung entwickelt hat, heute die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht gebilligt hat. Man hat inzwischen diesen Eindruck, dass dieses Gericht es auch noch absegnen würde, wenn die Regierung die Bürger dazu verpflichten würde, sich zum Schutz vor Stechmücken jeweils eine Fliegenklatsche an jedes Ohr zu binden – für die „Volksgesundheit“.

So wie Spötter das russische Parlament als „durchgedrehtes Kopiergerät“ bezeichnen, weil es im Akkord Gesetzesvorlagen aus dem Kreml abstempelt, könnte man Karlsruhe heute eine „Stempelmaschine“ nennen. Eine Einschränkung der Verfassung nach der anderen wegen Corona haben die politisch ausgewählten Richter abgesegnet und dabei oft nicht einmal mehr den Anschein der unvoreingenommenen Herangehensweise gewahrt.

„Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber“, begründeten die Karlsruher Richter ihre Entscheidung. Auch die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie mit der Omikron-Variante begründe keine abweichende Beurteilung. Dass der Fremdschutz, den die Impfung bietet, gering ist? Dass in anderen Ländern eine Impfpflicht unvorstellbar wäre, dass in den meisten Ländern die Pandemie vorbei ist, und sich selbst der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung so äußerte? Dass in vielen Orten die einrichtungsbezogene Impfpflicht gar nicht durchgesetzt wird, weil die zuständigen Politiker bzw. Beamten ihren Unsinn erkannt haben? Alles Pustekuchen für die Richter! Immer stramm auf Regierungslinie.

Kläger sprachlos

Uwe Lipinski, Rechtsanwalt der Beschwerdeführer, kritisierte das Urteil gegenüber TE  scharf: „Wir prüfen noch die 99 Seiten Beschlussbegründung. Soweit wir auf den ersten Blick die Sache beurteilen können, hat das Gericht, das eine mündliche Verhandlung trotz mehrfacher Bitten unsererseits abgelehnt hat, sich mit einem Großteil unseres Vortrags schon gar nicht auseinandergesetzt. Die Darlegungen insbesondere zum Zitiergebot (Art. 19 I 2 GG) machen mich sprachlos. Der medizinische ‚Sachverstand‘ der 8 Richter scheint auch rund 26 Monate nach Ausrufung des ersten Lockdowns nicht über das bloße Wiedergeben und Zitieren der der Bundesregierung unterstehenden, weisungsabhängigen Bundesbehörden (RKI und PEI) hinauszugehen. Alle vorgelegten Studien aus dem In- und Ausland, die exakt das Gegenteil dessen belegen, was diese Behörden als vermeintlich nicht widerlegbare ‚Wahrheit‘ seit gut 2 Jahren verkünden, scheint von den Richtern nicht gelesen worden zu sein – so zumindest mein erster Eindruck. Wir prüfen nun, ob wir hiergegen eine Menschenrechtsbeschwerde nach Art. 34 der Europäischen Menschenrechtskonvention einlegen werden.“

Für mehr als 50 Menschen aus den Gesundheitsberufen, die nach Karlsruhe gezogen sind, weil sie faktisch Berufsverbot haben, ist das Urteil eine Ohrfeige. Aber nicht nur für sie. Das Verfassungsgericht, früher ein Grundpfeiler der Demokratie und etwas, worauf man als Deutscher auch im Ausland stolz sein konnte, ist zu einer Schande für den Rechtsstaat geworden. Und zu einer Gefahr für die Demokratie, weil es das Grundvertrauen der Menschen in unsere staatlichen Institutionen und vor allem in die Gewaltenteilung erschüttert. Zu Recht. Angela Merkel und ihre Bogenspanner haben gründliche Arbeit geleistet.

Wer schützt unser Grundgesetz vor solchen Richtern?

Bild: Shutterstock
Text: br

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