Von reitschuster.de
Mitte vergangener Woche sorgte ein Schreiben an die Mitarbeiter bei der Polizei und im Landeskriminalamt Berlin (LKA) für Aufsehen. Das eigentlich nur zur internen Verwendung gedachte Schriftstück gelangte innerhalb weniger Stunden an die Öffentlichkeit. Im Kern ging es um eine Art „Hausverbot“ für die Autos des US-Herstellers Tesla, die unter anderem aus dem neuen Werk in Grünheide nur wenige Kilometer vor den Toren der Hauptstadt vom Band rollen. Von den E-Autos gehe „eine sicherheitsrelevante Gefährdung für Mitarbeitende, Dritte (Sicherheit und Datenschutz) sowie die Liegenschaften der Polizei Berlin (Objektsicherheit)“ aus, hieß es in dem Schreiben.
Von einem Tesla-Verbot auf dem Gelände der Polizei und des LKA wollte man einen Tag später aber nichts mehr wissen. Polizeisprecher Thilo Cablitz erklärte, dass es ein solches Verbot (noch) nicht gebe und man die Mitarbeiter lediglich für das Thema habe „sensibilisieren“ wollen. Auch wenn Polizisten und LKA-Beamte, die privat einen Tesla fahren, vorerst also weiterhin mit dem Auto zur Arbeit fahren können, prüfen die Behörden derzeit, wie sie mit der „sicherheitsrelevanten Gefährdung“ in Zukunft umgehen wollen. Im Gespräch sind unter anderem speziell ausgewiesene Parkplätze fernab von Munitionsbunkern oder Bereichen, die Zivilermittlern und Spezialeinheiten vorbehalten sind.
Den Polizeibehörden in der Hauptstadt liegen offenbar Erkenntnisse vor, wonach „sämtliche Fahrzeugmodelle des Herstellers Tesla permanent ereignisunabhängige Videoaufzeichnungen des gesamten Fahrzeugumfelds anfertigen und diese Aufnahmen ausleiten“. Doch damit noch nicht genug. Die Daten werden auf „im Ausland (Niederlande) befindlichen Servern der Firma Tesla dauerhaft gespeichert“, wie es seitens der Polizei heißt. Was danach mit den Daten geschieht, weiß niemand so genau. Autofahrer können die Aufnahmen ihres motorisierten Spions beim Hersteller zwar anfordern, ob diese aber herausgerückt werden, entscheidet letztendlich allein Tesla.
Polizei nutzt illegal gesammeltes Datenmaterial
Wo die Behörden einerseits eine „sicherheitsrelevante Gefährdung“ für ihre Liegenschaften sehen, greifen die Ermittler bei der Verbrecherjagd oder Aufklärung von Unfallhergängen aber gerne auf die Dienste der Teslas zurück. Dem Vernehmen nach hat sich Tesla in der Vergangenheit stets sehr kooperativ gezeigt, wenn die Polizei oder Ermittlungsbehörden wie die LKAs um die Herausgabe von Daten „gebeten“ haben, die die E-Autos gesammelt und in die Niederlande geschickt haben. Allem Anschein nach hat man sich also auf eine stillschweigende Duldung der willkürlichen und damit illegalen Datensammlung verständigt, solange man von Tesla mit den gewünschten Daten beliefert wird.
Konkret geht es um den Sentry-Mode (Wächter-Modus), mit dem jedes Tesla-Modell ausgestattet ist und der vom Fahrer jederzeit aktiviert werden kann. Das Problem dabei ist jedoch, dass es Privatpersonen in Deutschland eigentlich verboten ist, „ereignisunabhängige Videoaufzeichnungen“ von öffentlichen Räumen vorzunehmen bzw. diese ständig zu überwachen. Besonders kritisch wird es natürlich, wenn es sich dabei um Dienstgebäude von Polizei, Militär oder ähnlichen Institutionen handelt. Mehreren Medienberichten zufolge sollen die Tesla-Daten aber nicht nur von Ermittlungsbehörden verwendet werden, sondern ausdrücklich auch von Gerichten. So berichtete etwa der Tagesspiegel: „Nach Unfällen konnten sich Ermittler per Durchsuchungsbeschluss schon ins Teslas europäische Datenzentrale und die Speicher von Autos einloggen.“
Bild: canadianPhotographer56 / ShutterstockText: reitschuster.de
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