Spanisches Gericht stimmt Änderung des Geschlechts bei Achtjähriger zu Richter bescheinigt dem Kind „Reife“ und „gefestigte Transsexualität“

Von Kai Rebmann

Das Verwaltungsgericht in Ourense (Galicien), einer Kleinstadt im Nordwesten Spaniens, machte im wahrsten Sinne des Wortes kurzen Prozess. Nach nicht einmal zehn Minuten verpflichtete Richter Darío-Carpio Estévez das örtliche Standesamt dazu, den Geschlechtseintrag von Alejandro zu ändern. Auf die Einholung eines psychiatrischen Gutachtens wurde verzichtet. Alejandro ist acht Jahre alt, wurde als Mädchen geboren und bekam von seiner Mutter bereits im Jahr 2018 einen männlichen Vornamen verpasst. Ihr Kind habe schon damals „seit langem als Mann gedacht“, wie die Mutter beteuerte.

Die bloße Änderung des Vornamens war nach spanischem Recht schon damals möglich, die Änderung des Geschlechtseintrags aber nicht. Diese Auffassung vertrat das Standesamt in Ourense auch noch im Mai 2021, als Alejandros Familie das Geschlecht des Kindes ändern lassen wollte. Die Behörde lehnte den Antrag jedoch ab und begründete dies unter anderem mit der „mangelnden Reife“ des Kindes sowie der aus ihrer Sicht nicht vorhandenen rechtlichen Grundlage. Gegen diesen Bescheid legte die Familie, die dabei von der LGBTQ-Organisation Euforia Familias Trans-Aliadas (EFTA) unterstützt wurde, Widerspruch ein und erzwang die Neuaufnahme des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht in Ourense.

Spanische Medien schreiben von ungewöhnlichem Vorgang

Die Tageszeitung El País berichtet von einem Gesetzentwurf der rot-lila Koalition aus sozialdemokratischer PSOE und linkspopulistischer Podemos, der Transsexuellen das Recht auf Gleichstellung sichern soll. Demnach soll eine Änderung des Geschlechtseintrags erst bei Menschen ab 12 Jahren möglich sein, wobei folgende Staffelung vorgesehen ist: ab 16 Jahren ohne Einschränkungen, ab 14 Jahren mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters und ab 12 Jahren auf richterliche Anordnung. Der Gesetzentwurf wurde Anfang dieser Woche ins Parlament eingebracht, so dass von dem Richterspruch aus Ourense – gewollt oder ungewollt – auch eine politische Signalwirkung ausgeht. Diesen offensichtlichen Zusammenhang konnte auch EFTA-Chefin Natalia Aventín bei einem Kommentar zu dem Urteil nicht abstreiten: „Bisher konnten zwar die Namen geändert werden, aber nicht auf rechtlicher Ebene. PSOE und Podemos haben das Transgesetz sowohl in ihren Programmen als auch im Koalitionsvertrag verankert, getan hat sich bis jetzt aber noch nichts.“

Richter Estévez stützte sein Urteil auf die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs Spaniens, die Verfassung des Landes sowie die Europäische Menschenrechtscharta. Wenn das Recht auf „Berichtigung“ des Geschlechtseintrags auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit ausgerichtet ist, sei „die Beschränkung dieses Rechts auf Volljährige ein Entzug dieses Verfassungsgrundsatzes für Minderjährige“, heißt es in der Urteilsbegründung. Minderjährigen das Recht vorzuenthalten, ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern zu lassen, bedeute, „ihnen ihr Recht auf sexuelle Identität zu verweigern, das für die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit und Würde unerlässlich ist, um ihr Recht auf moralische Integrität sowie Intim- und Privatsphäre nicht zu untergraben und schadhafte Auswirkungen auf ihre Gesundheit zu vermeiden.“

Der Richter betonte, er habe ein „entspanntes Gespräch“ mit dem Kind geführt und sich mit ihm über Dinge unterhalten, über die man mit einer Achtjährigen sprechen kann: Hobbys, den Freundeskreis oder Urlaub mit den Eltern. Außerdem habe das Kind ihm gegenüber bestätigt, dass es seinen Eltern schon im Jahr 2018 gesagt habe, dass es sich als Junge fühle, so Estévez. Man kann wirklich nur staunen, wozu vierjährige Kinder offensichtlich schon in der Lage sind oder angeblich sein sollen, wenn sie im entsprechenden Umfeld aufwachsen.

Transgender-Ideologie wichtiger als das Kindeswohl

Worum es in Ourense aber tatsächlich ging, erfährt man, wenn man EFTA-Chefin Natalia Aventín und der Mutter des Kindes genau zuhört. Aventín wirft den spanischen Behörden „Machtgehabe“ vor, da diese den Menschen vorschreiben würden, was sie zu tun und als was sie sich zu identifizieren hätten. Wie im Fall von Alejandro werde „institutionelle Gewalt“ gegen die Gruppe der Transmenschen ausgeübt, zeigte sich die LGBTQ-Ideologin überzeugt. Sie dankte dem Richter, da dieser erkannt habe, „dass die Gesellschaft nichts gewinnt, wenn sie einem Kind das Recht auf Veränderung verweigert.“ Alejandros Familie habe das Kind bei seinem Identitätswechsel aktiv begleitet, was sehr wichtig gewesen sei, so Aventín.

Die Mutter machte die „soziale Ignoranz“ dafür verantwortlich, dass es den meisten Altersgenossen von Alejandro nicht möglich sei, „die eigene Identität bereits in der Kindheit zu erkennen.“ Sie frage sich, ob alle Cis-Menschen – also solche, die sich mit dem biologischen Geschlecht identifizieren – sich über ihre „wahre“ sexuelle Identität im Klaren seien, da diese sich häufig nicht in ausreichender Form damit auseinandersetzten. Aus ihrer Sicht gebe es nach diesem Urteil auch „nichts zu feiern“, da es in Spanien nach wie vor kein Gesetz gebe, das es „dem Staat verbietet, die Rechte Minderjähriger zu beschneiden“. Gefeiert werden könne erst, wenn „alle Transkinder die gleichen Rechte haben wie Cis-Kinder“, fügte Aventín hinzu.

Wer immer noch Zweifel daran hat, dass es im „Fall Alejandro“ vor dem Verwaltungsgericht in Ourense vor allem (wenn nicht ausschließlich) um die Befriedigung ideologischer Interessen von Erwachsenen ging, und nicht um das Kindeswohl einer Achtjährigen, dem sei folgende Szene geschildert. Die Kollegen von El País schreiben dazu: „Alejandro ist sich der gesellschaftlichen Bedeutung des Falles nicht bewusst. Seit dem fünften Lebensjahr lebt das Kind wie selbstverständlich mit der Transsexualität. Als seine Mutter vor ein paar Tagen verkündete, es könne sich (beim Standesamt) endlich mit dem Namen anmelden, mit dem es sich ausweist, sah es sie an, zeigte auf einen Zahn und sagte: ‚Schau mal, Mama, ich glaube, der fällt bald raus.‘“ Deutlicher hätte das Kind seiner Mutter nicht zeigen können, wie weit ihm persönlich die ganze Sache am Allerwertesten vorbeigeht.

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Shutterstock
Text: kr

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