So wird die juristische Aufarbeitung der Impf-Katastrophe blockiert PEI: Mehr als 333.000 Fälle gemeldet

Von Kai Rebmann

Zunächst sollte die sogenannte „Impfung“ wirkungsvoll und völlig frei von Nebenwirkungen sein. Diese steile These, die nicht zuletzt von Karl Lauterbach immer wieder verbreitet worden war, hätte schon deshalb alle Alarmglocken schrillen lassen müssen, weil es der erste Impfstoff der Medizingeschichte gewesen wäre, auf den diese Aussage zutrifft. Millionen von arglosen Bürgern haben den Beteuerungen des SPD-Politikers aber dennoch geglaubt. Selbst dann noch, als auch die ersten Mainstream-Medien damit begannen, zaghaft über „Einzelfälle“ von schweren bis hin zu tödlichen Nebenwirkungen der neuartigen Genfähren zu berichten. Inzwischen liegen beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) die Meldungen von mehr als 333.000 solcher „Einzelfälle“ vor, bei denen die „Nebenwirkungen der Impfung über das übliche Maß“ hinausgehen.

Die Dunkelziffer dürfte indes noch deutlich höher liegen. Denn der Weg bis zur einer Meldung, geschweige denn Anerkennung eines Impfschadens ist in Deutschland ein langer und mitunter sehr steiniger. Das Prozedere für die Patienten läuft dabei nach dem immer selben Muster ab: Nach der Konsultation des Hausarztes und weiterer Fachärzte läuft es nicht selten auf eine vermeintliche „psychosomatische Störung“ hinaus, reitschuster.de hat mehrfach über dieses System des Vertuschens berichtet.

Ärzte, Krankenkassen und Bundesregierung ducken sich weg

Der einfache Grund: Weder die Ärzte, die ihre Patienten oft selbst „geimpft“ haben, noch die Krankenkassen und am allerwenigsten die Bundesregierung und die ihr unterstellten Behörden wie das PEI oder RKI haben ein Interesse an der „Diagnose Impfschaden“. Bei den Krankenkassen geht es „nur“ um die Weigerung der Kostenübernahme für Behandlungen, die bei schweren Nebenwirkungen nicht selten im fünfstelligen Bereich liegen. Der Besuch auf der Couch eines Psychiaters ist demgegenüber deutlich weniger kostenintensiv.

Für die Ärzte und die Bundesregierung geht es im Zweifel aber um sehr viel mehr, und zwar spätestens dann, wenn es im Rahmen einer sich anbahnenden juristischen Aufarbeitung der Impfkampagne um die Frage der Haftung geht. Hand aufs Herz, liebe Impfärzte: Wurden alle Patienten ausreichend über mögliche Nebenwirkungen dieser „Impfung“ aufgeklärt? Dieser Vorgang dauert in der Regel mindestens 15 Minuten. Oder wie war das mit den „Impf-Straßen“, die eher an die Abfertigung beim Drive-In im Fast-Food-Restaurant erinnerten als an eine seriöse medizinische Behandlung?

Juristische Offensive steht in den Startlöchern

Zu den ungezählten Impfopfern, die unter schwersten Nebenwirkungen leiden und sich diese Beschwerden angeblich nur einbilden sollen, gehört auch Alina Adams. Die Kollegen der „Welt“ berichten über das Schicksal der jungen Rheinländerin. Seit dem 27. Dezember 2021, dem Tag ihres „Boosters“, ist im Leben der bis dahin kerngesunden Frau nichts mehr wie es einmal war. Nur Stunden nach der Injektion (Biontech) machten sich die ersten Symptome wie Atemnot und Herzrasen bemerkbar. Inzwischen ist Adams größtenteils auf den Rollstuhl angewiesen, an guten Tagen schafft sie wenige hundert Meter auf eigenen Beinen. Auch das ist leider kein Einzelfall, wie reitschuster-Leser längst wissen.

Es dauerte jedoch bis Dezember 2022, ehe zwei Ärzte bei der Frau die Diagnose PostVac-Syndrom gestellt haben. Bis dahin hatten sie und ihre Eltern für Behandlungen zur Linderung der Symptome insgesamt rund 40.000 Euro aus eigener Tasche bezahlt, unter anderem für Blutwäschen. Die Techniker Krankenkasse verweigerte die Kostenübernahme mit der fast schon zynischen Begründung: „Es liegt keine lebensbedrohliche oder die Lebensqualität auf Dauer beeinträchtigende Erkrankung vor.“ Stattdessen der Klassiker: Empfehlung einer Psychotherapie oder medikamentösen Schmerztherapie.

Diese kalte Abfuhr war für Adams eigenen Angaben zufolge der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte und weshalb sie sich für eine Klage entschieden hat, in diesem Fall gegen ihre Krankenkasse. Als juristischen Beistand wählte die Frau den Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, der sich auf solche Fälle inzwischen spezialisiert und bereits einige Erfahrung mit Klagen gegen Krankenkasse auf Kostenübernahme gesammelt hat.

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Der in Wiesbaden ansässige Jurist will offenbar aber noch weitere Ansprüche gegen die Hersteller sowie die Bundesrepublik Deutschland prüfen. Dem Bericht zufolge übt Cäsar-Preller in der Klageschrift zum vorliegenden Fall deutliche Kritik an Jens Spahn (CDU). Der ehemalige Bundesgesundheitsminister habe während seiner Amtszeit im Mai 2020 eine Medizinverordnung auf den Weg gebracht, die die Pharmaindustrie vor möglichen Ansprüchen von Geschädigten schütze. Diese müssten den Herstellern jetzt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen, was der Jurist für verfassungswidrig hält. „Statt den eigenen Bürgern zu helfen, entsolidarisiert sich der Staat auf diese Weise“, bedauert Cäsar-Preller.

Prozess-Marathon beginnt im März

Der Fall aus Rheinland-Pfalz ist inzwischen nur einer von vielen. Deutschland steht in den kommenden Monaten und Jahren wohl ein in der Medizingeschichte beispielloser Prozess-Marathon bevor, auf dem es laut Cäsar-Preller auch „Rückschläge“ geben wird. Entmutigen lassen wollen sich der Wiesbadener Anwalt und seine Kollegen davon aber nicht.

Zu Letzteren gehört auch Tobias Ulbrich, ein Anwalt aus Düsseldorf. Knapp 1.500 Anfragen sind in seiner Kanzlei bisher eingegangen. Unter anderem „337 wegen Nervensystem-Funktionsstörungen, 316 wegen Autoimmunerkrankungen, 274 wegen Herzrhythmusstörungen“, wie die „Welt“ aufzählt. Er nehme nur solche Mandanten an, bei denen ein Zusammenhang zwischen Impfung und Erkrankung naheliege, wie Ulbrich versichert und dabei auf etwa 600 Fälle kommt. 100 Klagen auf Schadenersatz wegen Impfschäden habe er inzwischen eingereicht, die meisten davon gegen Biontech und Moderna.

Aber, und hier kommt wieder die Bundesrepublik Deutschland ins Spiel: Die Hersteller haben sich bekanntlich, wohl in weiser Voraussicht, von der damaligen Bundesregierung einen Freifahrtschein in Bezug auf möglichen Schadenersatzforderungen ausstellen lassen. Heißt im Klartext: Selbst im Falle einer juristischen Niederlage wird am Ende der Staat und damit der Steuerzahler zur Kasse gebeten.

Versäumnisse der Pharmaindustrie

Tobias Ulbrich wirft insbesondere Biontech vor, bei Beginn der Impfkampagne nicht „alle Risiken und auch fernliegenden Nebenwirkungen offengelegt“ zu haben. Da dies unterblieben sei, sei auch eine etwaige schriftliche Einwilligung der Geschädigten in die Behandlung wirkungslos, so die Ansicht des Juristen. Eine Darstellung, der Biontech völlig überraschend widerspricht. Man habe die „Fach- und Gebrauchsinformation des Covid-19-Impfstoffs kontinuierlich auf Basis der aktuellen Datenlage und entsprechend den regulatorischen Anforderungen“ aktualisiert. Zudem hätten die „Fach- und Gebrauchsinformation zu jeder Zeit dem jeweils aktuellen Stand der Wissenschaft“ entsprochen.

Und so wird es in naher Zukunft die Aufgabe deutscher und internationaler Gerichte sein, die Wahrheit über einen der wohl größten Medizinskandale der Geschichte ans Licht zu bringen. Den Stein ins Rollen bringen wird Tobias Ulbrich am 15. März 2023 mit einer Klage gegen Biontech vor dem Landgericht Frankfurt am Main. In dem Fall vertritt der Anwalt eine 57-jährige Mandantin, die den Hersteller für einen nach der „Impfung“ erlittenen Herzschaden verantwortlich macht. Weitere Zivilklagen sind dem Bericht zufolge in Frankenthal, Düsseldorf und München in der Vorbereitung.

Mitte März wird also der Startschuss zur juristischen Aufarbeitung der Impfkampagne fallen. Aber nicht nur das. Auch das „Schwarzer-Peter-Spiel“ zwischen Herstellern, Bundesrepublik Deutschland, Krankenkassen und „Impf-Ärzten“ wird losgehen. Ziel des Spiels: Wer stiehlt sich auf Kosten von hunderttausenden Impfopfern am besten und am schnellsten aus der Verantwortung?

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

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