Von Kai Rebmann
Ab dem heutigen Montag sollte sich in Hamburg erstmals auf deutschem Boden ein Hersteller der sogenannten „Impfstoffe“ in einem Zivilprozess verantworten. Doch das Landgericht hat den ersten Verhandlungstermin kurzfristig abgesagt. Grund sei ein Befangenheitsantrag des Anwalts der Klägerin gegen den Richter, sagte ein Gerichtssprecher laut dem Ärzteblatt: „Der Anwalt moniere, dass der Termin vor einem Einzelrichter und nicht vor einer Kammer verhandelt werden solle. Nun muss die Kammer ohne den Einzelrichter über den Antrag entscheiden. Das könne einige Tage dauern, sagte der Sprecher.“
Vordergründig geht es in dem Verfahren um die Frage, ob einer Klägerin Schadensersatz – und wenn ja, in welcher Höhe – aufgrund der geltend gemachten Nebenwirkungen und Langzeitschäden nach der „Impfung“ mit Comirnaty, dem Stoff aus dem Hause Biontech zusteht.
Die zweite, mindestens ebenso wichtige Frage lautet aber: Sehen wir den Beginn einer echten juristischen Aufarbeitung oder nur einen weiteren Schau-Prozess, in dessen Rahmen die Verantwortlichen auf allen Ebenen reingewaschen werden sollen? Der Prozess erinnert ein wenig an das ungleiche Gefecht zwischen David und Goliath. Auf der einen Seite eine Klägerin, die anonym bleiben will, auf der anderen Seite ein (inzwischen) milliardenschwerer Pharma-Gigant, für den es vor allem um seine Reputation geht.
Denn: Zu befürchten hat Biontech – zumindest in materieller Hinsicht – ohnehin kaum etwas. Etwaige Schadenersatzforderungen haben die Mainzer ebenso wie die meisten anderen Hersteller zu Beginn der Impfkampagne in weiser Voraussicht auf die Mitgliedsstaaten der EU abgewälzt. Ganz ähnliche Vereinbarungen wurden mit vielen anderen Ländern getroffen, etwa der Schweiz. Da bundesweit hunderte ähnlich gelagerte Fälle noch anhängig sind, könnte der Druck auf die Hamburger Richter größer kaum sein.
Impfschäden im halben Dutzend
Im konkreten Fall geht es um eine Frau, die seit der „Impfung“ über allerlei Beschwerden klagt: Schmerzen im gesamten Oberkörper, Schwellung der Extremitäten, Erschöpfung, Müdigkeit und Schlaflosigkeit. Die Klägerin lässt sich von der Kanzlei Rogert & Ulbrich vertreten, die sich mittlerweile auf Fälle wie diesen spezialisiert hat und in diesem Bereich eigenen Angaben zufolge rund 100 weitere Mandate ausübt.
Wie das Landgericht Hamburg vorab mitteilt, geht es in dem Verfahren um Schmerzensgeld in Höhe von „mindestens 150.000 Euro“. Der Anwalt Tobias Ulbrich hält es für erwiesen, dass seiner Mandantin im Vergleich zum Nutzen der mRNA-Therapie „ein unverhältnismäßig großer Schaden“ entstanden ist. Und genau um diese Frage geht es bei dieser und allen weiteren anhängigen Prozessen: Wie fällt das Verhältnis zwischen möglichem Schaden und dem zu erwartenden Nutzen einer „Impfung“ aus?
Um die geltend gemachten Ansprüche zu untermauern, sollen vor Gericht mehrere Gutachter zu Wort kommen, die die „lebensrettende Wirkung“ und die vermeintlich „positive Sicherheitsbeurteilung“ der Impfkampagne in Zweifel ziehen. Darüber hinaus will der Anwalt die diesbezügliche Einschätzung deutscher Behörden und der EU anfechten.
Biontech wäscht die Hände in Unschuld
Biontech vertritt erwartungsgemäß eine völlig andere Position, die „ntv“ so zitiert: „Wir haben die von der Klägerin dargestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf der Grundlage aller zur Verfügung gestellten Informationen sorgfältig geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Klage unbegründet ist.“ Falls diese Überprüfung ebenso „sorgfältig“ durchgeführt worden ist, wie die Zulassungsstudien für die fraglichen Stoffe, dann geht der Wert einer solchen Aussage freilich gegen Null.
Leicht wird es für die Anwälte dennoch nicht werden, die Ansprüche ihrer Mandantin durchzusetzen. Denn: Die Beweislast liegt vor Gericht beim Kläger, sprich in diesem Fall bei der mutmaßlich durch die „Impfstoffe“ geschädigten Frau. Heißt: Es muss einwandfrei nachgewiesen werden, dass die Beschwerden definitiv von der „Impfung“ herrühren und andere Ursachen ausgeschlossen werden können.
Ganz sicher scheint sich Biontech seiner Sache aber nicht zu sein. Ein Sprecher erklärte, dass es bei allen bisher durch das Unternehmen geprüften Fällen lediglich um „gesundheitliche Beeinträchtigungen“ gehe, bei denen es sich „entweder um bekannte in den Fach- und Gebrauchsinformationen angegebene mögliche Nebenwirkungen“ handle, oder solche, für die „nach dem Stand der Wissenschaft“ und im Austausch „mit den zuständigen Behörden“ bis dato kein „impfstoffassoziierter Zusammenhang“ bestehe.
Hütchenspiel mit Zahlen und Statistiken
Im Klartext: Nichts Genaues weiß man nicht! Wenn man nun aber berücksichtigt, dass es sich bei den „zuständigen Behörden“ unter anderem um Häuser wie das RKI, das PEI oder die EMA handelt, dann verwundert es kaum, dass kein „impfstoffassoziierter“, sprich kausaler Zusammenhang festgestellt wurde. Ähnliches gilt für den „Stand der Wissenschaft“. Auch hier kommt es vor allem darauf an, welche Wissenschaftler man nach ihrer Meinung fragt – und welche nicht.
Beispiel EMA: Die Europäische Arzneimittelagentur räumt zwar ein, dass Fälle von Myokarditis oder Perikarditis gerade bei jungen Männern „sehr selten“ auftreten könnten, behauptet aber gleichzeitig, durch die „Impfung“ seien im ersten Jahr der sogenannten „Pandemie“ schätzungsweise „fast 20 Millionen Menschenleben gerettet“ worden. Belege für diese steile These: Fehlanzeige!
Beispiel WHO: Bis Mai 2023 ging die Weltgesundheitsorganisation noch von weltweit rund 6,9 Millionen „Corona-Toten“ (an/mit) aus – nur um diese Zahl dann über Nacht mal eben um das Dreifache auf „mindestens 20 Millionen“ nach oben „zu korrigieren“. Selbstverständlich kam man auch in diesem Fall ohne jeden plausiblen Nachweis aus.
Fazit: Man muss wahrlich kein böser Verschwörungstheoretiker sein, um solche Zahlen und diese Art der „Wissenschaft“ anzuzweifeln, die nicht zuletzt und ganz offensichtlich auch dazu dienen sollen, den vermeintlichen Nutzen der „Impfung“ zu belegen.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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