Der Schutz von Informanten ist die heilige Kuh des Journalismus. Zahlreiche Missstände wären nie aufgeklärt worden, wenn sich Informanten nicht darauf verlassen könnten, dass die Journalisten ihre Identität nicht preisgeben. Ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen: Ohne Informantenschutz ist kritischer Journalismus, der seine Kontrollfunktion als vierte Macht im Staate ausübt, nicht möglich. Nicht umsonst haben Journalisten auch per Gesetz ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Mit kritischem Journalismus ist es bei den großen Medien schon lange nicht mehr weit her. Zumindest, wenn es um die Regierung geht und nicht die Opposition. Als sei das nicht schlimm genug, hebelt das Berliner Landgericht jetzt auch noch den Informantenschutz aus. Das gleiche Gericht, das etwa auch meinen Ausschluss aus der Bundespressekonferenz rechtfertigte.
Im konkreten Fall ging es darum, dass der frühere Stasi-IM und jetzige Besitzer der „Berliner Zeitung“, Holger Friedrich, Informantenverrat beging. Und zwar ausgerechnet am früheren Bild-Chef Julian Reichelt. Dadurch wurde das bekannt, was in der Branche schon seit langem gemunkelt wurde: Dass Reichelt versuchte, durch die Bekanntgabe interner Kommunikation seinem früheren Arbeitgeber Springer zu schaden.
Besonders infam: Der Ex-Stasi-Mann war zuvor von sich aus auf Reichelt zugegangen und hatte ihm nach seiner Entlassung bei „Bild“ geschrieben: „Falls es Momente gibt, in denen du nicht weißt, wen du anrufen sollst oder ein ruhiges Essen und eine gute Flasche Wein brauchst, kannst du dich gerne melden.“
Als Reichelt später von dem Angebot Gebrauch machen wollte und der „Berliner Zeitung“ Screenshots von Whatsapp-Dialogen anbot, verriet Friedrich das an Springer. Wenig später erschienen dann ausgerechnet in der „Zeit“ private Dialoge mit brisantem Inhalt, die Reichelts früherer Intimfreund und jetziger Intimfeind, der Springer-Chef und Miteigentümer Mathias Döpfner mit einem unbekannten Gesprächspartner geführt hat. In der Branche war sofort Reichelt unter Verdacht, die Quelle dieser Indiskretion zu sein. Der Quellenverrat von Friedrich hat diesen Verdacht nun massiv erhärtet.
Reichelt hat sich mit seinem Rachefeldzug ein massives Eigentor geschossen. Galt er zuvor als Macher hinter einem neuen, von einem Milliardär gesponserten Medium, musste er dort nun ins zweite Glied zurück und betreibt nur noch sein Video-Format als eines von vielen bei dem neuen Angebot.
Der Quellenverrat von Friedrich wurde nun durch das Landgericht Berlin abgeschafft. Geht es nach dem Urteil, war Informantenschutz gestern. Selbst der Deutsche Journalistenverband, längst zu einer rot-grünen Kampforganisation verkommen, und ein Intimfeind von Reichelt, läuft gegen das Urteil Sturm: „Der Richterspruch darf nicht Bestand haben“, fordert der Verband, der bei jeder noch so kleinen Attacke auf links-grüne Journalisten laut aufheult, bei Angriffen gegen kritische Journalisten aber wahlweise schweigt oder sich noch öffentlich darüber freut.
Der Deutsche Presserat hatte Friedrich vor dem Gerichtsentscheid noch gerügt, Medien sprachen von „Informantenverrat“. Das Landgericht Berlin indes befand, Friedrich sei nicht zum Schutz seiner Quelle Reichelt verpflichtet gewesen, weil Friedrich und Reichelt keine „ausdrückliche Geheimhaltungsvereinbarung“ abgeschlossen hätten. Das geht völlig an der Realität vorbei. Denn Informantengespräche setzen immer Geheimhaltung voraus. Der Richterspruch ist in etwa so, wie wenn man das Beichtgeheimnis auflösen würde mit Verweis darauf, es habe keine „ausdrückliche Geheimhaltungsvereinbarung“ vor der Beichte gegeben.
Unglaubliche Begründung
Wörtlich steht in dem Urteil: „Für die Annahme einer solchen Willensübereinstimmung reicht es im streitgegenständlichen Kontext nicht aus, dass der Informant von der Geheimhaltungspflicht oder der freiwilligen Geheimhaltung durch einen Journalisten oder einen vergleichbaren Informationsnehmer ausgeht und sich deshalb dafür entscheidet, sich ihm anzuvertrauen.“
Die Bestimmungen des Pressekodex würden so mit einem Federstrich als „rechtlich unverbindlich“ beiseite geschafft, schimpft der „Deutsche Journalistenverband“, und klagt weiter: „Man reibt sich die Augen und fragt, auf welchem Planeten die Richter eigentlich leben, die einen solchen Blödsinn urteilen. Informant und Medium müssen also erst einen Geheimhaltungsvertrag abschließen, bevor die Informationen weitergereicht werden? In welcher Wirklichkeit soll das, bitteschön, passieren? In der von Massenmedien und Rechercheverbünden jedenfalls nicht.“
Schade, dass sich der Verband sonst bei eklatanten Verstößen gegen die Presse- und Meinungsfreiheit oft genug auf die Seiten von deren Feinden stellt – wenn sie von der vermeintlich richtigen, also rot-grünen Seite kommen.
Ebenso wie das Urteil verwundert aber auch der Rachefeldzug von Reichelt gegen seinen ehemaligen Chef. Dass sich nicht-rot-grüne Journalisten derart gegenseitig zerfleischen, ist einer der Gründe für die rot-grüne Meinungs-Hegemonie in Deutschland.
Auf Sie kommt es an!
Mein Dechiffrier-Video über die Methoden von Markus Lanz hat das ZDF dreimal auf Youtube sperren lassen. Der Schuss ging nach hinten los. Ich habe es im freien Internet auf Rumble hochgeladen. Da wurde es binnen weniger Tage 2,67 Millionen Mal aufgerufen. Offenbar, weil die Algorithmen „kritische“ Inhalte nicht ausbremsen wie bei Youtube. Ein Leser rechnete aus, dass damit mehr Zuschauer meine kritische Analyse der Sendung gesehen haben als die Sendung selbst. Auch mein Dechiffriert-Video zu dem Hetzstück des ZDF über Hans-Georg Maaßen wurde auf Rumble über 2,15 Millionen Mal geklickt. Das macht Mut! Aber es kostet auch sehr viel Zeit und Energie – im konkreten Fall eine Nachtschicht. Umso dankbarer bin ich für Ihre Unterstützung. Ohne die wäre meine Arbeit nicht möglich, weil ich weder Zwangsgebühren noch Steuermillionen bekomme, und auch keinen Milliardär als Sponsor habe. Dafür bin ich unabhängig!
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