Ist eine Frau wirklich eine Frau? Und ein Mann wirklich ein Mann? In Deutschland kann man sich da in vielen Fällen nicht so sicher sein, klagen viele meiner osteuropäischen Freunde. Und in der Tat – niemand kann sich mehr über irgendetwas sicher sein, wo es jetzt schon Tampons für Männer gibt und 72 Geschlechter (vielleicht noch mehr zu dem Zeitpunkt, an dem Sie diesen Artikel lesen). Genau diese Unsicherheit wurde nun auch einer 25-Jährigen zum Verhängnis, die in Hamm auf einem Frauenparkplatz parkte.
Völlig arglos nahm die junge Frau wohl an, als Frau habe sie ein Anrecht auf einen Frauenparkplatz. Was, ganz offen gestanden, bis jetzt auch ich angenommen hätte. Aber was offenbar aus Perspektive von rot-grünen Gesinnungswärtnern ein Frevel ist. Denn die Ausschilderung „Frauenparkplatz“ darf man ganz offensichtlich nicht wörtlich nehmen. Der große Fehler der jungen Dame aus Hamm: In ihrem Fahrzeug befanden sich auch Männer, wie das Portal „efahrer.com“ schreibt.
Na und, werden Sie nun vielleicht genauso wie ich sagen. Auch in Gegenwart von Männern bleibt eine Frau eine Frau.
Das ist für das ideologiebeladene Deutschland des Jahres 2023 aber zu einfach gedacht, wie sich herausstellte.
„Als die Autofahrerin nach dem Parken aus dem Auto steigt, ist der Parkhaus-Mitarbeiter sofort zur Stelle. Er droht damit, das Fahrzeug abschleppen zu lassen und der Fahrerin Hausverbot zu erteilen. Denn obwohl sie eine Frau ist, dürfe sie in diesem Fall nicht auf dem Frauenparkplatz parken“, wie das Portal schreibt: „Der Grund: Es waren noch zwei Männer mit an Bord. Wie die Nachrichtenseite wa.de berichtet, ging die Situation am Ende jedoch glimpflich aus. Aber darf der Parkhaus-Mitarbeiter in diesem Fall überhaupt ein Hausverbot erteilen?“
Hier wird es heikel. Denn laut Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es gar keine Frauenparkplätze. Deshalb gibt es auch keine Strafen für Männer, die sie benutzen. Wenn man es nicht als Strafe ansieht, dass diese Männer im Zweifelsfall schief angesehen werden.
Die Frauenparkplätze sind meistens in Ausgangsnähe, gut einsehbar und haben Alarmknöpfe in der Nähe. „So sollen sich die Frauen sicherer fühlen und sind im Vergleich zu abgelegeneren, dunkleren Stellplätzen besser geschützt“, wie „efahrer.com“ schreibt.
Anders als auf öffentlichen Straßen sieht es allerdings auf Privatgrund aus wie etwa in Parkhäusern. Hier kann der Betreiber via Hausordnung seine eigenen Regeln aufstellen. Und darin etwa auch festschreiben, dass Frauenparkplätze nur von Frauen benutzt werden dürfen. Oder nur von Frauen, die ohne männliche Begleitung unterwegs sind. Wer sich dann nicht an solche Regeln hält, muss mit einem Hausverbot oder gar dem Abschleppen rechnen.
Im konkreten Fall war besonders absurd, dass der Parkhaus-Mitarbeiter ja nicht absehen konnte, ob die Frau auch beim Wegfahren von den Männern begleitet werden würde oder nicht. Vielleicht sah der übereifrige Mitarbeiter seinen Fehler ja auch ein – er ließ die Frau dann doch auf dem Parkplatz. Zumal das Parkhaus dem Bericht zufolge relativ leer gewesen sein soll.
Und die Moral aus der Geschichte? In meinen Augen gibt es mehrere.
Zum einen ist es die Überregulierung in Deutschland, die zu solchen absurden Situationen führt.
Zum anderen die Hilfspolizisten-Mentalität, die bei vielen Deutschen verbreitet ist – und sich insbesondere in der Corona-Zeit dramatisch bemerkbar machte.
Und drittens sind grundlegende Begriffe wie Mann und Frau inzwischen derart aufgeweicht, dass jeder alles hineininterpretieren kann. Dem Parkhaus-Mitarbeiter gehört dabei wohl ein besonderer Preis, der erst noch zu schaffen ist. Mein Vorschlag: Der goldene Männer-Tampon. Denn auf die Idee, eine Frau sei keine Frau mehr, nur weil sie bei der Ankunft von Männern begleitet wurde, muss man erst mal kommen.
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