Von Kai Rebmann
Immer öfter stößt man auf Meldungen, die einen inständig hoffen lassen, es möge sich dabei bitte um Satire handeln. So wie jetzt beim Fall einer Transfrau aus Dortmund, die seit Jahren von Bürgergeld lebt – und nicht zuletzt von Prozessen gegen oft mittelständische Unternehmen und diese im jeweiligen Einzelfall um mehrere tausend Euro bringt.
Wie das „Westfalen-Blatt“ berichtet, soll die 47-Jährige, die als Junge geboren wurde, auf diese Weise innerhalb der letzten acht Jahre ein kleines Vermögen angehäuft haben – das sie zudem ohne jede Abzüge beim Bürgergeld und obendrein steuerfrei kassiert. Von 239 Prozessen und mindestens 240.000 Euro Schadensersatz ist da die Rede, allein in diesem Jahr sollen demnach 25.000 Euro in die Taschen der fast schon gewerbsmäßigen Diskriminierungsklägerin geflossen sein.
1.577 Bewerbungen, 239 Prozesse, 0 Jobs
Die Masche ist dabei denkbar einfach: die Langzeit-Arbeitslose schrieb in den letzten Jahren insgesamt 1.577 Bewerbungen. Jedoch offenbar nicht, um endlich wieder einen Job zu finden, sondern um im großen Stil abkassieren zu können. Denn angeschrieben werden stets nur solche potenziellen Arbeitgeber, in deren Stellenausschreibungen sich Formfehler finden, die gegen die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verstoßen.
So wie im jüngsten Fall, als sich die Transfrau einen Hersteller von Dachzelten für Wohnmobile als Opfer ausgeguckt hat. Die in Gütersloh ansässige Firma vergaß bei der Suche nach „einem/-r Bürokaufmann/-frau“ das obligatorische „d“ für divers bei der Geschlechtsangabe und warb mit einem „jungen Team“ um potenzielle neue Kollegen. Für die Dauer-Klägerin ein klarer Fall von geschlechtsspezifischer sowie Altersdiskriminierung – und sie bekam Recht und vor dem Arbeitsgericht 3.750 Euro Schadensersatz zugesprochen.
In anderen Fällen wurden Arbeitgebern auch schon Formulierungen wie „belastbar“ zum Verhängnis oder der Umstand, dass ein Stellengesuch nicht auch bei der Agentur für Arbeit gemeldet wurde. Beides kann – und wird – von der Bürgergeld-Empfängerin, die zudem zu 50 Prozent schwerbehindert ist, als Diskriminierung von Menschen mit entsprechenden Einschränkungen ausgelegt.
Fast noch schlimmer ist aber, dass die Gerichte solchen Argumenten fast schon in Vasallentreue folgen, obwohl der missbräuchliche Charakter dieser Klagewelle nicht erst jetzt offenkundig ist. Mehr noch: die Richter machen aus dieser Einschätzung nicht einmal mehr ein Geheimnis. So soll die Klägerin nach der jüngsten Verhandlung gegen das Gütersloher Unternehmen mit der sarkastischen Bemerkung „Bis morgen!“ aus dem Gerichtssaal verabschiedet worden sein.
Rechtsstaat führt sich selbst ad absurdum
Weshalb bieten Politik und Justiz diesem bizarren Treiben aber trotzdem keinen Einhalt? Ist es die Angst vor dem kleinen, aber umso lautstärkeren woken Mob in Medien und Gesellschaft?
Denn klar ist: So wichtig der Schutz vor echter Diskriminierung ist, so wehrhaft muss sich der Rechtsstaat gegen offenkundigen und vor allem vorsätzlichen Missbrauch zur Wehr setzen. Letzterer ist strafbar – gerade im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht und sich daraus ergebender (vermeintlicher) Diskriminierung, aber eben nur sehr theoretisch.
Juristen sprechen hier vom sogenannten „AGG-Hopping“ und meinen damit genau das, was die Transfrau in Westfalen seit Jahren betreibt. Gemäß einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Juli 2023 ist „die rechtsmissbräuchliche, klageweise Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen […] als Betrug strafbar“, wie die Fachkanzlei Bird & Bird dazu auf ihrer Homepage ausführt.
Absurd: Ausgerechnet das Bundesarbeitsgericht (BAG) wirkt solchen Bemühungen entgegen und stellt entsprechenden Klagen mit mutmaßlicher Betrugsabsicht quasi einen Freifahrtschein aus. Die Kanzlei erläutert dies wie folgt: „Dabei ist das BAG selbst für diesen Zustand verantwortlich, nachdem es die (vom Bewerber darzulegende) Ernsthaftigkeit einer Bewerbung nicht mehr als Voraussetzung des Entschädigungsanspruchs qualifiziert.“
Im Klartext heißt dies, dass es dem Arbeitgeber obliegt, den entsprechenden Nachweis zu führen – was sich in den meisten Fällen eben als sehr schwierig bis unmöglich erweisen dürfte. Denn gerade in Streitereien zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gehen die Erfolgsaussichten für Arbeitgeber vor deutschen Gerichten regelmäßig gegen Null.
Dass es aber doch auch ganz anders geht, zeigte das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG) im Dezember 2023. Nur wenige Kilometer von Dortmund entfernt, erteilten die Richter einem „AGG-Hopper“ eine Abfuhr. Dieser, ebenfalls ein Bürgergeld-Empfänger, hatte sich wiederholt auf eine Stelle als „Sekretärin“ beworben und dabei die (gewünschte) Absage erhalten. Das LAG durchschaute das Spiel und rügte unter anderem, dass der Kläger es unterlassen hatte, ausdrücklich geforderte Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse oder Motivationsschreiben einzureichen. Zudem – und in diesem Zusammenhang ganz wichtig – verwiesen die Richter darauf, dass der Kläger in der Vergangenheit unter anderem durch eine außergewöhnlich hohe Zahl an Entschädigungsprozessen aufgefallen war.
Worin liegt jetzt aber der Unterschied zum aktuellen Fall? Richtig, beim „AGG-Hopper“ in Hamm handelte es sich eben um einen „normalen“ Mann, in Dortmund haben es die Richter mit einer Transfrau zu tun. Jedes Urteil gegen eine solche Person birgt gewaltigen gesellschaftlichen, politischen und nicht zuletzt ideologischen Sprengstoff. Und welcher Richter möchte sich dem mit rationalem Blick auf seine Zukunft als hochdotierter Beamter aussetzen?
Rechtsmissbrauch auf Kosten von Mittelstand und Steuerzahlern
Im vorliegenden Fall tragen den Schaden aber nicht nur die zu Hunderten verklagten Unternehmen, die es im besten Deutschland aller Zeiten ohnehin schon schwer genug haben, sondern in letzter Konsequenz auch die Steuerzahler, sprich die hart arbeitende Mehrheitsbevölkerung, die solche Menschen wie die Transfrau aus Dortmund mit ihrem oft sauer verdienten Geld alimentieren müssen.
Den Arbeitsgerichten vor Ort, also in den ersten Instanzen, sind dabei die Hände gebunden. Sie haben de facto kaum Möglichkeiten solche Klagen abzuweisen; selbst dann nicht, wenn die betrügerische Absicht dahinter für jedermann offensichtlich auf der Hand liegt. Und so bleibt als bittere Erkenntnis nur das Fazit, das Sabine Meier vom Deutschen Arbeitgeberverband gegenüber der „InvestmentWeek“ zu diesem Fall gezogen hat: „Momentan haben wir ein System, das in die falsche Richtung kippt.“
Man mag der Frau an dieser Stelle kaum widersprechen, aber auf jeden Fall noch hinzufügen, dass dieses System nicht (erst jetzt) am Kippen ist, sondern längst wie ein Kartenhaus in sich zusammengefallen ist. Hoffnung auf Besserung ist bis auf Weiteres nicht in Sicht. Denn anstatt gegenzusteuern, liefert nicht zuletzt auch die Politik immer neue Steilvorlagen für die Erweiterung solcher „Geschäftsmodelle“.
Beispielhaft genannt sei in diesem Zusammenhang nur das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetz“ der gescheiterten Ampel-Regierung, das für potenzielle Betrüger zum neuen Einfallstor werden und ganz ähnliche Ansatzpunkte liefern dürfte, um den deutschen Rechtsstaat vor aller Augen am Nasenring durch die Arena zu führen.
❄ DANKE FÜR IHRE WEIHNACHTSGABE! ❄
Im Dezember 2019 ging meine Seite an den Start. Heute erreicht sie bis zu 53,7 Millionen Aufrufe im Monat. Sie setzt Themen, die selbst große Medien nicht mehr ignorieren können.
Mein Ziel:
Kritisch, unabhängig und mit furchtloser Aufrichtigkeit der Regierung und ihren Hofberichterstattern auf die Finger schauen – ohne Steuergelder, ohne Großspender, nur mit Herzblut, Idealismus und Ihrer Unterstützung.
Gerade in der Weihnachtszeit freue ich mich über jede Geste, die zeigt:
Mein Engagement mitsamt so mancher schlafloser Nacht findet Anerkennung.
Wenn Sie bei Ihren Weihnachtsgaben auch an mich denken, machen Sie mir damit ein besonderes Geschenk.
❄ Danke von Herzen und eine frohe Adventszeit! ❄
Der einfachste und billigste Weg, ohne jede Abzüge, ist eine Banküberweisung:
IBAN: DE30 6805 1207 0000 3701 71.
Alternativ sind (wieder) Zuwendungen via Kreditkarte, Apple Pay etc. möglich – allerdings werden dabei Gebühren fällig.
Über diesen LinkMit noch höheren Gebühren ist über Umwege auch (wieder) Paypal-Bezahlung möglich:
Über diesen LinkBITCOIN-Empfängerschlüssel auf Anfrage
Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut.
Leser kaufen bei Lesern:
Meine neuesten Videos und Livestreams
Merz – die finale Selbstkastration und Unterwerfung der „Opposition“ unter die rot-grüne Agenda
Der Schein-Schöngeist dechiffriert: Habecks Küchentisch-PR – ein Soufflé, das in sich zusammenfällt
Scholz-PK für Sie dechiffriert: Wie der Kanzler lügt und sich mit Taschenspielertricks durchmogelt
Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.
Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
Bild: ShutterstockBitte beachten Sie die aktualisierten Kommentar-Regeln – nachzulesen hier. Insbesondere bitte ich darum, sachlich und zum jeweiligen Thema zu schreiben, und die Kommentarfunktion nicht für Pöbeleien gegen die Kommentar-Regeln zu missbrauchen. Solche Kommentare müssen wir leider löschen – um die Kommentarfunktion für die 99,9 Prozent konstruktiven Kommentatoren offen zu halten.
Mehr von Kai Rebmann auf reitschuster.de