Gender-Mania: Deutsche Bahn muss Anrede ändern OLG Frankfurt verurteilt Konzern wegen Diskriminierung einer nicht-binären Person

Von Daniel Weinmann

René_ Rain Hornstein fühlt sich diskriminiert. Er fühlt sich weder als Frau noch als Mann und betrachtet sich daher als nicht-binäre Person. Mit dem Unterstrich zwischen seinem Vor- und Zunamen bekundet Hornstein seine Diversität. Warum sich Hornstein dennoch ausgerechnet René nennt, bleibt sein Geheimnis. Vielleicht, weil nur ein zweites ‚e‘ fehlt, um seinen Vornamen zu einem Frauennamen mutieren zu lassen. Wir nutzen in diesem Beitrag daher die männliche Form, ohne ihm zu nahe treten zu wollen.

Für Hornstein ist es ein Graus, als weibliche oder als männliche Person angesprochen werden. Besonders herabgewürdigt fühlt er sich von der Deutschen Bahn. Buchte er dort ein Ticket, wurde er gezwungen, eine Anrede als Frau oder Herr zu wählen. Perfider noch: In persönlichen Schreiben an Hornstein erdreistete sich der Mobilitätskonzern, ihn als Herrn anzusprechen. „Das ist schlimm“, jammert Hornstein, „das tut weh und ist eine Menschenrechtsverletzung.“

Er sah darin einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und fand – derart herabgesetzt – nur einen Ausweg: Er musste den bundeseigenen Konzern bzw. dessen Vertriebstochter verklagen. An diesem Dienstag verkündete das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sein Urteil: Die Richter zeigten Verständnis für die Nöte Hornsteins – und gaben ihm recht.

Der Richterspruch könnte Signalwirkung haben

Hornstein erlebe „die Zuschreibung von Männlichkeit“ als Angriff auf die eigene Person, so die Richter. Dies führe zu deutlichen psychischen Belastungen. Der Kläger erhält 1.000 Euro Entschädigung für sein erlittenes Unrecht. Zwar hatte er 5.000 Euro gefordert, zeigte sich aber dennoch zufrieden, ebenso wie seine Anwältin.

Deutlich weitreichender sind die Konsequenzen für die Deutsche Bahn, die nach Ansicht der Richter ab dem kommenden Jahr bei der Nutzung eigener Angebote nicht mehr eine Anrede als „Herr“ oder „Frau“ voraussetzen darf. Entweder muss sie komplett auf die Anrede verzichten oder weitere Formen anbieten. Spricht die Bahn ihre Kunden ab 2023 weiterhin mit Herr oder Frau an, droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro.

Dem Unternehmen bleiben nun knapp sechs Monate, seine Buchungssysteme genderneutral anzupassen. Wenig Zeit, wenn man bedenkt, dass die Bahn schon im Vorfeld für eine freiwillige Umstellung Zeit bis Ende kommenden Jahres einkalkulierte.

Das Urteil ist ab sofort rechtskräftig, eine Revision ist nicht möglich. Der Richterspruch könnte Signalwirkung haben. Sie habe „noch ein paar weitere Unternehmen in der Schublade“, zitiert „ZDF.de“ die Rechtsanwältin Friederike Boll. Die Juristin ist auf Diskriminierungsrecht spezialisiert und eine der wenigen Anwälte in Deutschland, die auch nicht-binäre Personen vertreten. Gegenüber diesen Firmen könne sie besser argumentieren, wenn empfindlich hohe Entschädigungen drohten.

Dem grotesken Gender-Wahn setzt die Krone auf, dass höchstwahrscheinlich der Steuerzahler den bizarren Rechtsstreit bezahlt hat.

Hier das aktuelle Video von Boris Reitschuster:

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David
Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

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Daniel Weinmann arbeitete viele Jahre als Redakteur bei einem der bekanntesten deutschen Medien. Er schreibt hier unter Pseudonym.

Bild: Shutterstock
Text: dw

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