Ab 2022 Pflicht: Vorrichtung für Alkoholtester in Neufahrzeugen Autofahrer lernen es eigentlich in der Fahrschule: Don't drink and drive!

Von Alexander Wallasch

Es klingt zunächst wie ein Aprilscherz: Neufahrzeuge müssen laut EU-Vorschriften ab 2022 mit einer Vorrichtung für einen Alkoholtester ausgestattet sein. Aber diese Idee ist alles andere als ein Scherz. Die EU blieb hier sogar hinter der Forderung der Unfallforschung der Versicherer (UDV) zurück, die gefordert hatte, solche Alkohol-Interlock-Systeme verbindlich einzuführen. Jetzt begnügt man sich zunächst mit der Vorrichtung, beispielsweise um Promillesünder später mit dem Einbau des eigentlichen Testgerätes explizit zu sanktionieren.

Unfreiheit beginnt allerdings bereits dort, wo Selbstverantwortung freiwillig an eine höhere überwachende und reglementierende Instanz abgegeben wird. Der Einbau einer Alkohol-Wegfahrsperre gehört zweifellos zu solchen Kontrollfunktionen für Menschen mit Kontrollverlust: Sie sind so sinnvoll, als würde man sich etwa bei Schlaflosigkeit ans Bett fesseln lassen. Man findet zwar weiterhin keinen Schlaf, schafft es aber aus eigener Kraft nicht mehr, in der Wohnung herumzugeistern. Das Problem der Schlaflosigkeit ist damit allerdings nicht vom Tisch.

Der moderne Mensch verharrt im Zustand der Unfreiheit. Längst hat er aus Bequemlichkeit die Kontrolle über sein Leben freiwillig abgegeben. So darf er sich aber nicht wundern, wenn ihm immer mehr Entscheidungen abgenommen werden.

Was kommt nach der Alkohol-Wegfahrsperre? Ein Test der Atemluft nach Rückständen von Zigarettenrauch? Bei positivem Ergebnis kann das Fahrzeug nicht gestartet werden, Autofahren als Belohnung für Nikotinentzug. Oder es wird eine Vorrichtung installiert für den kleinen Pieks vor Fahrtbeginn, der Cholesterin im Blut misst und entscheidet, ob der Fahrer des Fahrzeuges aus gesundheitlichen Gründen die Strecke nicht besser zu Fuß gehen sollte.

So eine krude Idee, die 2022 noch besser in ein Elektroauto passen würde als in einen herkömmlichen Verbrenner. Das ist keine Sciencefiction, sondern lediglich eine Windung weitergedreht. In der automobilen Fachsprache nennt man solche Einrichtungen verpflichtende Assistenzsysteme.

Freiwillige Assistenzsysteme sind traditionell Teil der automobilen Faszination: Anzahl und Exklusivität bestimmen den Grad der Sonderausstattung aktiv mit. Volkswagen beispielsweise wirbt hier mit dem Satz „VW Assistenzsysteme: Für mehr Sicherheit und Komfort.“ Es ist demnach immer die Kombination aus Sicherheit und Entspannung.

Mehr Beispiele? Intelligent Speed Assistance, Müdigkeitserkennung, Ablenkungserkennung, Notbremslichter, Notbremsassistent, Antikollisionssystem beim Rückwärtsfahren und Spurhalteassistent.

Travel Assist, ACC oder Lane Assist halten im Wesentlichen die Spur und den Abstand, sind also Vorboten Richtung autonomes Fahren. Die Verkehrszeichenerkennung beispielsweise hilft, diesen zu folgen, und wer Zeuge war, wie jemand zum ersten Mal die Einparkhilfe Park Assist in einem Neuwagen genutzt hat, der kennt die hoch gehobenen Arme des stolzen Fahrers, damit bloß jeder außerhalb des Fahrzeuges sehen kann, dass hier ein autonomes Assistenzsystem hilfreich tätig wird.

Jetzt stelle man sich in diesem Kontext gelernter automobiler Begeisterung eine Alkohol-Wegfahrsperre vor! Was könnte noch besser zur Mobilitätsvorstellung der Ampelregierung passen?

Die Alkohol-Wegfahrsperre wird in ihrem erzieherischen Gestus Anwärter für die Funktion der Assistenzsysteme der Zukunft. Zudem wird es als Volkserziehungsinstrument auch noch den letzten Liebhaber benzinbetriebener Mobilität verjagen, also jene Typen wie den Welt-Chef und bekennenden Porsche-Freund Ulf Poschardt, für die Autofahren wesentlicher Teil ihres Selbstverständnisses geworden ist.

Die Gebrauchtwagenplattform Mobile.de stellt ihren Kunden die Wegfahrsperre so vor:

Die paar Gläser Bier waren anscheinend zu viel. Oder das letzte Bier war schlecht. Jedenfalls springt das Auto kurz nach dem Test nicht an. Batterie leer? Wohl kaum.

Damit war die Katze dann aus dem Sack: In die schöne Welt der Mobilität, des Reisens und der Überwindung von Fernweh hat der Pranger Einzug gehalten. Und wer nicht spurt, der muss eben auf das grüne Lastenfahrrad umsteigen oder zu Fuß gehen, wenn sich unter der steigenden Nachfrage die Lieferzeiten der Holzfahrräder jenen der Trabant-Fahrzeuge angenähert haben.

Wie geht es nun weiter? Noch sind die Alkoholtests vor Fahrtantritt nicht verpflichtend. Die ab 2022 verpflichtende Schnittstelle für Neuwagen ermöglicht wie schon gesagt zunächst die Nachrüstung mit einem Alkoholtester zu einem späteren Zeitpunkt. Autobild erinnert: „Das Prinzip dahinter ist nicht neu: Solche Wegfahrsperren gibt es bereits zum Nachrüsten unter dem Namen ‚Alcolock‘. Volvo bietet sogar bereits ab Werk die Option, eine solche Wegfahrsperre einbauen zu lassen.“

Und ist der Tester erst einmal installiert, kann nur losfahren, wer in Röhrchen bläst. Wer Promille hat, dem wird die Kraftstoffversorgung gekappt wird oder die Zündung abgeschaltet, der Motor springt nicht an. Mitte 2020 hatte eine Umfrage von „Autoscout 24“ ergeben, dass eine Mehrheit der Autofahrer eine solche Wegfahrsperre sogar begrüßen würde.

So ganz neu ist das in der EU alles längst nicht mehr:
In Belgien ordnen Richter im Einzelfall die Nachrüstung einer Alkohol-Wegfahrsperre an. In den Niederlanden werden auffällige Fahrer verpflichtet, den Tester nachzurüsten, bis dahin wird die Fahrerlaubnis entzogen, der Alkoholtester muss zwei Jahre lang genutzt werden, dann wird neu verhandelt. In Finnland ist dieses System in Schulbussen Pflicht und in Frankreich muss bereits seit 2012 jeder Fahrer einen mobilen Tester mit sich führen – diese werden allerdings nicht überprüft und es wird kein Bußgeld verhängt, wenn jemand keinen dabei hat. Nach selbstverschuldeten Unfällen allerdings kann die Anwesenheit eines solchen Gerätes positiv gewertet werden. In Polen und Schweden ist das Nachrüsten mit dem Alkoholtester aktuell für diejenigen Pflicht, die mit Alkohol am Steuer erwischt wurden.

Im Autoland Deutschland gibt es allerdings noch weiterreichende rechtliche Hürden, die ein Grund dafür sind, dass es 2022 zunächst bei der verpflichtenden Vorrichtung bleibt. Autobild schrieb dazu Mitte 2020: „In Deutschland gibt es aktuell keine rechtliche Grundlage für den verpflichtenden Einbau von Alkohol-Wegfahrsperren. Aktuell widerspricht eine solche Maßnahme dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie dem Eigentumsrecht und dem Recht der allgemeinen Handlungsfreiheit.“

Unbestritten gilt natürlich weiter die Regel „Don’t drink and drive“. Unfälle unter Alkoholeinfluss richten Jahr für Jahr großen Schaden an. Zwar sinken die Zahlen kontinuierlich schon seit Jahren, aber das nutzt dem individuell Geschädigten rein gar nichts.

Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine.

Alexander Wallasch ist gebürtiger Braunschweiger und betreibt den Blog alexander-wallasch.de. Er schrieb schon früh und regelmäßig Kolumnen für Szene-Magazine. Wallasch war 14 Jahre als Texter für eine Agentur für Automotive tätig – zuletzt u. a. als Cheftexter für ein Volkswagen-Magazin. Über „Deutscher Sohn“, den Afghanistan-Heimkehrerroman von Alexander Wallasch (mit Ingo Niermann), schrieb die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung: „Das Ergebnis ist eine streng gefügte Prosa, die das kosmopolitische Erbe der Klassik neu durchdenkt. Ein glasklarer Antihysterisierungsroman, unterwegs im deutschen Verdrängten.“ Seit August ist Wallasch Mitglied im „Team Reitschuster“.

 
Bild: Shutterstock
Text: wal

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