Afghane zahlte 6.500 Euro für 13-Jährige – und fühlt sich jetzt betrogen… ...weil das Ehe-Versprechen nicht erfüllt wurde

„Wer halb Kalkutta aufnimmt, hilft nicht etwa Kalkutta, sondern wird selbst zu Kalkutta“. An diesen klugen Satz des deutsch-französischen Journalisten Peter Scholl-Latour musste ich denken, als mir eine Kollegin heute einen Link auf einen Artikel mit folgender Überschrift zuschickte: „Mann (26) zahlt 6500 Euro für 13-jährige Braut – jetzt will er das Geld zurück“. Bei dieser Überschrift aus dem „Focus“ ahnen Sie sicher schon, woher der Wind weht – dann die inzwischen legendäre Bezeichnung „Ein Mann“ wird ja oft als politisch korrekte Umschreibung für „nicht allzu lange hier Lebende“ benutzt – wenn Journalisten eben diesen Umstand dezent verschleiern wollen, etwa indem sie ihn ins Kleingedruckte verstecken.

Was in diesem Fall ziemlich absurd ist, denn unter Kartoffeln – wie die Antidiskriminierungs-Beauftrage unserer rot-grün-gelben Regierung die „Urdeutschen“ (Zitat aus der „Zeit“) schon einmal nannte, also unter Kartoffeln ist es eher unüblich, erstens 13-Jährige zur Braut auszuwählen und zweitens vierstellige Beträge für solche Bräute zu zahlen. Generell war das Bezahlen für Bräute in Deutschland eher unüblich, bevor unsere „Macht auf die Tür, die Tor macht weit“-Kanzlerin Angela Merkel, für das sorgte, was eine Grünen-Politikerin als Menschen-Geschenke bezeichnete.

Eines dieser Menschen-Geschenke – aus Afghanistan – ist es dann auch, das dafür sorgt, dass sich ein deutsches Gericht im Jahr 2023 mit einem Fall beschäftigen muss, der hierzulande eigentlich eher im Mittelalter zu erwarten war: „Adnan Q. (26) wird in Frankfurt am Main beschuldigt, seine Cousine (13) gewaltsam zur Heirat zwingen zu wollen“, wie der „Focus“ schreibt: „Trotz eines Kontaktverbots soll er dem Mädchen mehrfach aufgelauert und sie sogar mit einem Messer bedroht haben, da der Teenager seine Heiratsabsichten ablehnte.“

Mein Lesetipp

Das konnte nicht mit rechten Dingen zugehen, werden Sie sich nun vielleicht sagen. Aber es ist wie so oft im Leben: Wie man es nimmt! Denn nach islamischem Recht, das in Afghanistan, woher der Angeklagte stammt, entscheidend ist, hatte Adnan Q. ordnungsgemäß Brautgeld für seine Cousine gezahlt, die halb so alt ist wie er. 2020 hat er zudem, streng nach den Regeln zu Hause, eine Feier im Flüchtlingsheim arrangiert, um die Verbindung mit der damals 13-Jährigen zu besiegeln, wie der „Focus“ zu berichten weiß.

Aus seiner Sicht hat Adnan Q. also wohl alles richtig gemacht. Zumindest behauptet der Analphabet und Landwirt das, der 2015 ins Land seiner Sehnsucht kam, nach Deutschland, im Zuge von Angela Merkels Grenzöffnung, die man nicht als solche bezeichnen darf. Die 26-jährige Fachkraft, die als Reinigungskraft arbeitete, sagte vor Gericht, dass es in Afghanistan üblich sei, Frauen auf diese Weise zu „erwerben“. Er sei zudem nicht der Einzige, der so handele. Der „Focus“ schildert das in einem Tonfall, der deutlich macht, dass die Kollegen dort sich schwertun, die Realitäten in Afghanistan als solche anzuerkennen. Genau diese Realitätsflucht, was die Herkunftsgesellschaften vieler Migranten angeht, ist im polit-medialen Komplex weit verbreitet und einer der Gründe dafür, dass man dort die importierten Probleme nicht wahrnehmen will und tabuisiert.

Zusammenstoß der Zivilisationen

Adnan Q. fordert nun das Geld zurück, da er sie nicht mehr heiraten wolle, wie der „Focus“ schreibt. Aus seiner Sicht nur folgerichtig. Für ein deutsches Gericht im Jahre 2023 tun sich damit aber Fragen auf, die man so wohl nicht (mehr) erwartet hat. „Vor Gericht stellt eine Jugendrichterin dem Angeklagten kritische Fragen“, schreibt das Blatt, das nicht erklärt, warum bei dem 26-Jährigen eine Jugendrichterin zuständig ist – nämlich, weil es sich um eine Jugendschutzsache handelt.

Konkret stellte die Richterin eine Frage, die zeigt, was für unterschiedliche Welten hier aufeinandertreffen – und wie wenig das Juste-Milieu in Deutschland fähig ist, diese Unterschiede in den Kulturen zu erkennen, geschweige denn anzuerkennen: „Glauben Sie, dass man Frauen kaufen kann, indem man Geld für eine Heirat zahlt?“

Natürlich glauben das viele, die in Afghanistan sozialisiert wurden.

Weil es dort eben so ist.

Ob man das gut findet in Deutschland oder nicht.

Was Adnan Q. der Richterin antwortete, ist bezeichnend – und zeigt ein Aufeinanderprallen von deutscher Wunschvorstellung und bitterer Realität: Der Afghane sagte, dass dies sowohl in Afghanistan als auch in Deutschland praktiziert werde.

Rums!

Womit wir wieder bei Scholl-Latour und seinem eingangs erwähnten Zitat wären.

Der Pflichtverteidiger von Adnan Q. betont, dass sich sein Mandant als Opfer und ausgenutzt fühle.

Er muss sich wohl nicht minder durch die Antwort der Richterin vor den Kopf gestoßen gefühlt haben als diese durch seine Aussage „Sie haben keinen Anspruch, das Geld zurückzubekommen, denn nach deutschem Recht dürften Sie so was niemals machen. Dann ist das Geld halt futsch.“

‘Ein ‘Unrechtsstaat‘,

wird sich der Afghane wohl in diesem Moment aufrichtig gedacht haben.

Zumindest beim Brautgeld. Wie sich das bei den Vorwürfen gegen ihn verhält, ist schwer zu sagen: „Die vorgeworfenen Drohungen und Schläge bestreitet Adnan Q. Auch, als er mit einem Überwachungsvideo konfrontiert wird“, schreibt die Bild: „Er vermutet eine Verschwörung gegen ihn.“

Avas Vater behauptet dem Bericht zufolge, er habe das Brautgeld zurückgegeben und das Hochzeitsversprechen zurückgezogen, weil seine Tochter nicht einverstanden war.

Ava B., mit der Adnan Q. die Ehe versprochen war, brach im Zeugenstand in Tränen aus, als sie von wiederholten Todesdrohungen und ihrer Angst berichtet, so die „Bild“.

‘Wir schaffen das‘,

sagte einst Angela Merkel zur Massen-Einwanderung aus Ländern mit einer völlig anderen Kultur und völlig anderen Sitten und Gebräuchen.

Der Prozess zeigt: Es wird sehr, sehr viel schwieriger, als Merkel und ihre rot-grünen Glaubensbrüder mit ihren rosa Brillen das bis heute annehmen.

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