Allgemeine Maskenpflicht wohl nicht verfassungsgemäß „Allein der Herbst ist kein Argument für Corona-Maßnahmen“

Von reitschuster.de

Die Rückkehr zu einer bundesweiten Maskenpflicht spätestens ab Herbst ist für die Ampelkoalition beschlossene Sache. Das hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) jetzt gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe zugegeben, indem er einräumte, dass „eine Form der Maskenpflicht in Innenräumen in unserem Konzept sicher eine Rolle spielen“ wird. Keine Rolle scheint für die Bundesregierung hingegen zu spielen, dass sich die derzeit vorherrschenden Omikron-Varianten durch einen sehr milden Verlauf auszeichnen und es sich bei der Maskenpflicht nach wie vor um einen Eingriff in die Grundrechte handelt. Dass eben solche Eingriffe sehr gut begründet und einen nachweisbaren Nutzen liefern müssen, ist im „besten Deutschland aller Zeiten“ nach zweieinhalb Jahren willkürlicher Corona-Maßnahmen aber leider vollends in Vergessenheit geraten. Und auch auf die Stempelmaschine in Karlsruhe konnte sich die Bundesregierung noch immer verlassen, wenn es doch mal jemand wagte, seine Grundrechte einzufordern.

Andrea Lindholz (CSU) macht sich in der „Welt“ für eine Maskenpflicht in Innenräumen stark, in denen „sich auch besonders gefährdete Gruppen aufhalten müssen, wie zum Beispiel im Supermarkt oder in Apotheken und natürlich weiterhin in Bus und Bahn.“ Diese Regelung solle insbesondere dort gelten, wo „sich Menschen, die nicht zum eigenen sozialen Umfeld gehören, für längere Zeiträume gemeinsam aufhalten.“ Damit ignoriert die Vizechefin der Unionsfraktion, dass eben das Tragen von Masken über „längere Zeiträume“ hinweg erwiesenermaßen mehr Schaden als Nutzen anrichtet. Auch an Heinz-Peter Meidinger, dem Vorsitzenden des Deutschen Lehrerverbandes, scheint diese wissenschaftliche Erkenntnis spurlos vorbeigegangen zu sein, wenn er fordert, „dass die Länder in den Schulen eine Maskenpflicht verhängen dürfen.“ Diese Regelung soll nach dem Willen von Deutschlands oberstem Pädagogen ausdrücklich „jenseits der derzeit geltenden Hotspot-Regel“ eingeführt werden. Darüber hinaus sieht Meidinger die Maskenpflicht an Schulen bereits ab August als notwendig an.

Masken-Befürworter stehen mit den Grundrechten auf Kriegsfuß

Welche Rolle die Grundrechte und die Verhältnismäßigkeit von Corona-Maßnahmen wie zum Beispiel der Maskenpflicht spielen, macht auch die Aussage von Anja Piel deutlich. Für das Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbunds gehören die Masken zu den „technischen und organisatorischen Maßnahmen“, die sich bewährt hätten, wie sie in der „Welt“ behauptet. Piel bewertet das Maskentragen als eine „persönliche Schutzmaßnahme“ und liefert damit – wohl ungewollt – gute Argumente gegen eine Maskenpflicht. Ebenso handelt es sich auch beim Regenschirm um eine „persönliche Schutzmaßnahme“, wenn man bei entsprechendem Wetter vor die Tür geht. Diesen zu empfehlen ist in Ordnung, ihn aber verpflichtend vorzuschreiben, wäre wohl ein verfassungswidriger Eingriff in die Grundrechte. Unabhängig von dieser Frage stellt sich die Gewerkschafterin als Laie mit dieser Aussage gegen die Meinung zahlreicher Fachleute. Erst vor wenigen Tagen warnte auch Michael Kulas, der Vorsitzende des Hausärzteverbandes des Saarlandes, mit Blick auf die schädlichen Auswirkungen auf das menschliche Immunsystem vor zu häufigem Maskentragen.

Zur juristischen Bewertung der Maskenpflicht kamen in der „Welt“ gleich mehrere anerkannte Experten zu Wort. Josef Franz Lindner hält vor allem die Maskenpflicht in den Schulen für problematisch und nennt dafür zwei wichtige Gründe. Erstens müsse die Maske über mehrere Stunden hinweg getragen werden und zweitens könnten Schüler aufgrund der bestehenden Schulpflicht nicht ausweichen. Darüber hinaus stört sich der Staats- und Medizinrechtler an der dünnen Argumentation der Masken-Befürworter. „Manche Politiker scheinen zu vergessen, dass allein der Herbst kein Argument für Corona-Maßnahmen ist“, erinnert Lindner daran, dass Grundrechtseingriffe stets gut begründet werden müssen, etwa anhand der 7-Tage-Inzidenz, Krankenhausbelegung oder Verfügbarkeit von Intensivbetten.

Volker Boehme-Neßler, Professor für öffentliches Recht an der Universität Oldenburg, weist auf einen weiteren Aspekt im Zusammenhang mit den sehr milden Varianten hin, die das Infektionsgeschehen in Deutschland derzeit dominieren. „Wenn die Erkrankungen eher harmlos sind, ist eine Maskenpflicht nicht erforderlich und damit unverhältnismäßig“, argumentiert der Experte, der sich eine Maskenpflicht aus juristischer Sicht allenfalls in Einrichtungen wie etwa Pflegeheimen oder Krankenhäusern vorstellen kann.

Politik führt Corona-Maßnahmen ad absurdum

Einziger Hoffnungsschimmer in einer immer absurder wirkenden Diskussion um wie auch immer geartete Corona-Maßnahmen, die im Herbst – weil es eben der Herbst ist – kommen sollen, bleibt die Mündigkeit der Bundesbürger. Ob es ein Gesundheitsminister ist, der zugibt, dass die aktuell verfügbaren Impfstoffe nicht wirken, gleichzeitig aber für die Impfung mit diesen Vakzinen wirbt, oder eben die Forderung nach einer jahreszeitabhängigen Maskenpflicht. Die meisten Bürger, die sich nicht nur von den Mainstream-Medien berieseln lassen, merken, dass etwas faul ist. So kann es auch kaum verwundern, dass sich die Berichte häufen, wonach zum Beispiel immer mehr Fahrgäste auf die Maskenpflicht in Bus und Bahn pfeifen, da ihnen nicht (mehr) einleuchten will, dass Corona in den öffentlichen Verkehrsmitteln gefährlicher sein soll als zum Beispiel im Supermarkt. Andererseits steht zu befürchten, dass es immer noch einen ausreichend großen Teil in der Bevölkerung gibt, der auch eine nur an Dienstagen gültige allgemeine Maskenpflicht ohne weitere Fragen akzeptieren würde.

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

Bild: C. Nass / Shutterstock
Text: reitschuster.de

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