Aus für 3G-Regel an der Leibniz-Uni in Hannover Wieder freier Zugang für Studenten und Mitarbeiter

Von reitschuster.de

In Hannover scheint man für den von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verbreiteten Alarmismus in Sachen Corona besonders anfällig zu sein. Die Leibniz-Uni hielt bis zuletzt eisern an einer in der Hausordnung verankerten 3G-Pflicht für Studenten, Mitarbeiter und Besucher fest. Außerdem wurde in dieser Woche bekannt, dass das Gesundheitsamt der Stadt offenbar Ärzte unter Druck setzt und von ihnen verlangt, sich bei der vierten Impfung über die offizielle Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) hinwegzusetzen.

Die Leibniz-Uni Hannover erlaubte den Zutritt zu den Räumlichkeiten der Hochschule nur Geimpften, Genesenen und Getesteten. Dabei wollte es sich die Leitung um Dr. Volker Epping besonders einfach machen und nahm die 3G-Regel kurzerhand in die Hausordnung auf. Eine ungeimpfte Mitarbeiterin der Hochschule wollte sich mit diesem Eingriff in ihre Grundrechte aber nicht abfinden und zog vor das Verwaltungsgericht Hannover, um dort eine einstweilige Anordnung zu erzwingen. Um die absehbare Niederlage vor Gericht zu vermeiden, musste die Unileitung einlenken und die 3G-Regel fallen lassen.

So ganz wollte das Präsidium die Sache aber nicht auf sich beruhen lassen und wandte sich mit einer Rundmail an die Studenten und Mitarbeiter der Uni. Dr. Epping sprach darin die ausdrückliche Empfehlung aus, sich auch weiterhin testen zu lassen und eine Maske zu tragen. Felix Hoffmeyer, der Rechtsanwalt der klagenden Mitarbeiterin, erklärte den juristischen Hintergrund des Falls gegenüber der Bild so: „Wesentliche Grundrechtseingriffe bedürfen einer gesetzlichen Grundlage und können von einer öffentlichen Einrichtung ohne Anordnung des Gesundheitsamtes nicht einfach per Hausrecht verfügt werden.“

Gesundheitsamt pfeift offenbar auf STIKO-Empfehlung

Womit wir beim Gesundheitsamt der Stadt Hannover wären. Wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) berichtet, ist in der Landeshauptstadt Niedersachsens zwischen der Behörde und einigen Impfärzten ein Streit entbrannt. Demnach soll den Medizinern gedroht worden sein, künftig nicht mehr eingesetzt zu werden, wenn sie sich an die STIKO-Empfehlung halten und nur über 70-Jährige oder Patienten mit Vorerkrankungen mit der vierten Impfung zu beglücken. Ein pensionierter Medizinprofessor, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen wollte, gab gegenüber der HAZ zu Protokoll: „Da geht die regionale Gesundheitsbehörde her und sagt, die Empfehlungen der STIKO haben für uns keine Bedeutung mehr. Schlimmer noch, denn sie sagt: Wer der Empfehlung Bedeutung zumisst, ist bei uns fehl am Platz.“ Den Äußerungen des anonymen Professors zufolge, müssen gewissenhaft arbeitende Ärzte offenbar befürchten, „umgehend aus dem Impfteampool der Region Hannover zu fliegen.“

Natürlich ist es Ärzten grundsätzlich erlaubt, ihre Patienten mit deren Einverständnis oder auf deren ausdrückliches Verlangen hin auch ohne offizielle Empfehlung der STIKO zu impfen. Ob er dies letztendlich aber tut, muss dem jeweiligen Arzt und dessen individueller Einschätzung des Einzelfalls überlassen bleiben. Denn: „Wenn die individuell gestellte Impfindikation jedoch nicht Bestandteil einer für Deutschland gültigen Zulassung und der Fachinformation des entsprechenden Impfstoffes ist, erfolgt die Anwendung außerhalb der zugelassenen Indikation. Das hat im Schadensfall Folgen für Haftung und Entschädigung und bedingt besondere Dokumentations- und Aufklärungspflichten des impfenden Arztes. Versorgungsansprüche wegen eines Impfschadens gemäß § 60 IfSG werden nur bei den von den Landesgesundheitsbehörden öffentlich empfohlenen Impfungen gewährt.“

So informiert das RKI über die Frage, ob Impfungen, die nicht von der STIKO empfohlen werden, kontraindiziert sind. Und nein, eine von Karl Lauterbach ausgesprochene Empfehlung kann die Empfehlung der STIKO oder der Landesgesundheitsbehörden ausdrücklich nicht ersetzen. Ärzte, auch die in Hannover, sollten also gerade beim Verimpfen eines notzugelassenen Vakzins allein ihrem Gewissen gegenüber verpflichtet sein und nicht „von oben“ unter Druck gesetzt werden.

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

Bild: Shutterstock
Text: reitschuster.de

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