Ein Gastbeitrag von Thomas Rießinger
Es geschah im März 2010, dass Jörg Kachelmann wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung angeklagt und mehr als 130 Tage lang in Untersuchungshaft gehalten wurde. Teile der Presse, allen voran die Bild-Zeitung, für die Alice Schwarzer berichtete, schossen sich auf den Beklagten ein und waren voll des Bedauerns, als er schließlich nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten – freigesprochen wurde und zusätzlich verschiedene Schadensersatz- und Schmerzensgeldprozesse gewann.
Wie man sich fühlt, wenn man mit Schmutz beworfen wird, hat er allem Anschein nach vergessen. In einem nicht unbedingt mitfühlenden Tweet über Tino Chrupalla, der nach derzeitigem Informationsstand während einer Wahlkampfveranstaltung nach einem „Nadelstich mit einer unklaren Substanz eine Herzstörung“ erlitt und im Krankenhaus behandelt werden musste, hat er seinen Standpunkt zum Ausdruck gebracht.
Er ist bereit, Straftaten zu verurteilen, wie großzügig! Aber die Forderung nach einer Anteilnahme an Chrupallas Schicksal betrachtet er als abseitig. Wie sehr mag sich mancher wünschen, er hätte zur Zeit des Kachelmann-Prozesses das Folgende gesagt: „Korrekt, die Forderungen nach einer Anteilnahme am Schicksal von Herrn Kachelmann sind abseitig. Ich bin bereit, Falschbeschuldigungen generell zu verurteilen. Darüber hinaus muss ich aber festhalten, dass das Land ethisch und gesellschaftlich gewonnen hätte, wäre er nicht geboren worden.“ Gesagt hat das meines Wissens keiner, und hätte es einer gesagt, wäre er von Kachelmann vermutlich mit Prozessen überzogen worden. Aber jetzt geht es ja um den Kampf gegen Rechts und nicht mehr nur um den Vorwurf einer Vergewaltigung, da darf man nicht so kleinlich sein. Wie so oft verlieren die selbsternannten Vertreter des Guten jeden Maßstab und jedes Gefühl für Recht und Moral.
Nach §185 StGB wird man wegen einer Beleidigung „mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts … oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Dass die Äußerung öffentlich bzw. durch Verbreiten eines Inhalts stattfand, wird man kaum bestreiten wollen. Aber ist es eine Beleidigung? Nach Lehrbuchmeinung, die bei Wikipedia zitiert wird, ist eine Meinungsäußerung beispielsweise dann „beleidigend, wenn sie dem Opfer den Respekt als gleichwertige Rechtsperson aberkennt, indem sie den ethischen oder sozialen Wert des anderen geringer darstellt, als er tatsächlich ist.“ Und das sollte hier der Fall sein, denn die Existenz eines unbescholtenen Menschen als ethische und gesellschaftliche Belastung zu bezeichnen, reduziert offenbar den ethischen und sozialen Wert des Adressaten, denn wäre er eine gleichwertige Rechtsperson, gäbe es wohl kaum einen Grund, seine bloße Existenz als einen Verlust für die Gesellschaft zu betrachten. Und ein solcher Verlust ist sie in den Augen Kachelmanns, denn hätte das Land ohne Chrupallas Geburt gewonnen, so hat es im Vergleich dazu durch seine Geburt ohne Zweifel verloren. Eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe wären nach dem Gesetzestext daher angebracht, Chrupalla selbst sollte eine Klage in Betracht ziehen.
Ich vermute, so weit wird es nicht kommen, und vielleicht kann man auch auf andere Weise vorgehen. „Ceterum censeo Carthaginem esse delendam“ – „Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Karthago zerstört werden muss“ – so beendete der römische Senator Cato der Ältere vor dem dritten punischen Krieg jede seiner Senatsreden unabhängig vom Thema, um endlich die endgültige militärische Zerstörung Karthagos durch den Senat zu bekommen. Und Ähnliches schlage ich hier vor: „Ceterum censeo, Kachelmann esse ignorandum“: Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Kachelmann ignoriert werden muss – auf die korrekte lateinische Deklination des Namens Kachelmann will ich hier verzichten. Egal was er sagt, ob er über das Wetter spricht, über die Politik oder Fußball, egal wo er es sagt, ob mündlich, ob in der Zeitung oder bei Twitter – ignorieren wir ihn, nehmen wir ihm das Publikum.
Er ist nicht der Einzige, der das verdient hätte, aber irgendwo muss man ja anfangen.
Unter Beschuss – aber umso wichtiger ist Ihre Unterstützung!
„Verschwörungsideologe“, „Nazi“ oder „rechter Hetzer“: Als kritischer Journalist muss man sich heute ständig mit Schmutz bewerfen lassen. Besonders aktive dabei: die öffentlich-rechtlichen Sender. Der ARD-Chef-Faktenfinder Gensing verklagte mich schon 2019, der Böhmermann-Sender ZDF verleumdete mich erst kürzlich als „Verbreiter von Verschwörungserzählungen“ – ohne einen einzigen Beleg zu benennen, und in einem Beitrag voller Lügen. Springer-Journalist Garbor Steingardt verleumdete mich im „Focus“, für den ich 16 Jahre lang arbeitete, als „Mitglied einer Armee von Zinnsoldaten“ und einer „medialen Kampfmaschine“ der AfD. Auf Initiative des „Westdeutschen Rundfunks“ wurde ich sogar zur Fahndung ausgeschrieben. Wehrt man sich juristisch, bleibt man auf den Kosten in der Regel selbst sitzen. Umso wichtiger ist Ihre Unterstützung. Auch moralisch. Sie spornt an, weiter zu machen, und nicht aufzugeben. Ich danke Ihnen ganz herzlich dafür, dass Sie mir mit Ihrem Beitrag meine Arbeit ermöglichen – ohne Zwangsgebühren und Steuergelder.
Aktuell sind (wieder) Zuwendungen via Kreditkarte, Apple Pay etc. möglich – trotz der Paypal-Sperre: über diesen Link. Alternativ via Banküberweisung, IBAN: DE30 6805 1207 0000 3701 71. Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut.
Mein aktuelles Video
Chrupalla auf Intensivstation und mit Aussetzern – und Medien spielen alles skandalös herunter.
Bild: Angelo D Alterio, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia CommonsGastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.
Thomas Rießinger ist promovierter Mathematiker und war Professor für Mathematik und Informatik an der Fachhochschule Frankfurt am Main. Neben einigen Fachbüchern über Mathematik hat er auch Aufsätze zur Philosophie und Geschichte sowie ein Buch zur Unterhaltungsmathematik publiziert.