„Bundesregierung offenbart schleichendes Abgleiten in den Willkürstaat“ AfD-Anfrage zu „Geheimtreffen von Potsdam“

Von Kai Rebmann

Das sogenannte „Geheimtreffen“ von Potsdam, an dem unter anderem auch Politiker und Parteimitglieder von CDU und AfD teilgenommen haben, liegt inzwischen ein knappes Jahr zurück. Trotzdem stützt sich die vermeintliche „Faktenlage“ über diesen ominösen 25. November 2023 und was dort besprochen worden sein soll in sehr weiten Teilen auf das, was das linke „Correctiv“-Netzwerk darüber wissen will. Fast scheint es so, als hätten selbst die Bundesregierung und ihre nachgeordneten Geheimdienste, konkret das Bundesamt für Verfassungsschutz, diese „Berichterstattung“ für bare Münze übernommen – ohne diese auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen.

Diesen Verdacht äußerten jetzt der AfD-Bundestagsabgeordnete Martin Renner und seine Fraktion im Rahmen einer Großen Anfrage im Bundestag. Der Parlamentarier wollte von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche eigenen Erkenntnisse diese über das „Geheimtreffen“ bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung durch „Correctiv“ besaß und ob, und gegebenenfalls in welchem Umfang, es eine Zusammenarbeit mit diesem Unternehmensverbund gab oder gibt.

Bundesregierung betreibt 'perfide Verdrehung der Tatsachen'

Die Antwort auf diese an und für sich recht einfache Frage hört sich immer wieder gleich an: „Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Fragen aufgrund entgegenstehender überwiegender Belange des Staatswohls nicht erfolgen kann, auch nicht in eingestufter Form.“

Dazu ist anzumerken, dass das Bundesverfassungsgericht das parlamentarische Fragerecht bereits im Jahr 2017 als sehr hohes Gut eingestuft hat. In einem diesbezüglichen Urteil stellte Karlsruhe schon damals fest, dass die Verweigerung einer Antwort durch die Bundesregierung auf die Anfragen von Abgeordneten unter Berufung auf das „Staatswohl“ nur in „seltenen Ausnahmefällen“ in Betracht kommt. Dessen ungeachtet, beruft sich die amtierende Bundesregierung bei AfD-Anfragen im Zusammenhang mit dem „Geheimtreffen“ und der Rolle von „Correctiv“ nun schon zum wiederholten Male auf eine vermeintliche Gefährdung des Staatswohls.

Martin Renner sieht sich durch die erneute Mauertaktik massiv in seinen Rechten als gewählter Volksvertreter verletzt: „Die Bundesregierung verweigert dem Parlament und damit der demokratischen Öffentlichkeit jede Antwort. Dies noch mit dem Schutz des Staatswohls zu begründen, ist nicht nur eine Frechheit, sondern eine perfide Verdrehung der Tatsachen.“

Dem AfD-Abgeordneten stellen sich dabei folgende Fragen: Aufgrund welcher gesicherten Tatsachen hat die Bundesregierung eine öffentliche Kampagne gegen eine Oppositionspartei befeuert? Ist die Bundesregierung vielleicht sogar selbst die Urheberin? „Diese Fragen tangieren in der Tat das Staatswohl und müssen beantwortet werden“, fordert Renner.

Blindes Vertrauen auf Correctiv – oder steckt noch mehr dahinter?

Tatsächlich ließen ranghohe Mitglieder der Bundesregierung bis hin zum Kanzler im Frühjahr kaum eine Gelegenheit aus, um sich bei den vielerorts wie orchestriert wirkenden Kundgebungen gegen die AfD in Szene zu setzen. Selbst der eigentlich zur Neutralität verpflichtete Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) setzte sich in diesem Zusammenhang wiederholt über diesen ehernen Grundsatz des höchsten Staatsamts hinweg.

Wer sich derart weit aus dem Fenster lehnt, bei dem sollte man doch annehmen, dass er dies in der Gewissheit eigener Erkenntnisse tut – und dabei nicht blindlings auf die Berichterstattung eines einzigen Mediums vertraut, das noch dazu hoch umstritten ist. Renner spricht dabei sogar von „höchst dubiosen Medienberichten“, die er bis zum heutigen Tage durch nichts und niemanden belegt sieht: „Namentlich den Polit-Aktivisten-Verbund Correctiv, dessen ‚Berichterstattung‘ seither mehrfach Gegenstand von Gerichtsverhandlungen war. Die Offenlegung angeblich vorliegender eigener Informationen wird dagegen verweigert.“

Der AfD-Politiker sieht aufgrund dieses Verhaltens die Grenzen zwischen Rechtsstaat und Willkürstaat zunehmend verschwimmen und sieht Anhaltspunkte für eine Zusammenarbeit zwischen „Regierung und einem linksradikalen Medienhaus“: „Und zwar nicht in Sorge um das Staatswohl, sondern einzig und allein zum bewussten Schaden der politischen Opposition. Dafür spricht auch die Tatsache, dass gegen keinen einzigen der Teilnehmer des Potsdamer Treffens Anklage oder auch nur der Vorwurf einer strafbaren Handlung erhoben wurde.“

Renner sieht durch diese Nicht-Antwort einen „fast schon existenten tiefen Staat“ demaskiert: „Mit Hilfe von Geheimdienstlern, Steuergeld und dubiosen Journalisten wird Stimmung gegen missliebige Bürger und Oppositionelle gemacht. Und jede Forderung nach Transparenz unter dem Hinweis auf das angebliche Staatswohl negiert. Verleumdung, Vertuschung und Verheimlichung sind keine Kennzeichen eines demokratischen Rechtsstaats. Sie sprechen eher für ein Abgleiten in einen Willkürstaat.“

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Screenshot Youtube-Video

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