„Buyx faselt …“ – Ex-Chefin des Ethikrats zeigt ihren Kritiker an Strafantrag wegen Beleidigung

Von Kai Rebmann

Alena Buyx erlangte während der Corona-Jahre bundesweit mehr oder weniger große Bekanntheit. Die damalige Chefin des Ethikrats, der mehr und mehr zum Steilvorlagengeber der Bundesregierung wurde, nahm insbesondere dann kein Blatt vor den Mund, wenn es ums Impfen und gegen Ungeimpfte ging. Bei Kritik an ihrer eigenen Person bzw. ihrem Handeln als Ethikrätin präsentiert sich Buyx hingegen von einer sehr dünnhäutigen Seite.

Diese Erfahrung musste jetzt auch Stefan Homburg machen. Der inzwischen pensionierte Professor gehörte zu den frühesten Stimmen, die immer und immer wieder vor den möglichen bis absehbaren Folgen des Maßnahmen-Regimes gewarnt haben. Und da Regierungen dieser Welt offenbar entweder nicht in der Lage oder nicht willens sind, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen, sondern eher im Gegenteil noch einen draufsetzen wollen, äußerte sich Homburg am 12. April 2024 via X wie folgt:

„Buyx faselt ständig von der nächsten ‚Pandemie‘. Sie wollen das Spiel offenbar mit verfeinerten Methoden wiederholen. Der WHO-Pandemievertrag macht’s möglich.“

'Jede Dosis muss in einen Arm!'

Gemeint ist natürlich die ehemalige Vorsitzende des Ethikrats. Diese wiederum will in diesen Worten, die eher wie eine Meinungsäußerung wirken, eine strafbare Handlung – konkret: eine Beleidigung – erkannt haben und hat deshalb einen entsprechenden Strafantrag gegen den Urheber gestellt. Auch Homburg selbst gibt sich überrascht und bemüht einen sehr aktuellen und vor allem sehr aufschlussreichen Vergleich:

„Während ex-Antifant Lars Klingbeil Alice Weidel als Nazis diffamieren darf, flattert mir die nächste Vorladung ins Haus. Alena Buyx hat Strafantrag gestellt, weil ich schrieb, ‚Buyx faselt‘.“

Wer „faseln“ im Sinne eines leichtfertigen bis unsinnigen Daherredens definiert, was wohl nicht wenige Deutschlehrer tun würden, dem könnten da gleich mehrere Buyx-Aussagen aus ihrer Zeit als Chefin des Ethikrats einfallen, insbesondere im Zusammenhang mit der von der Bundesregierung gewünschten Impfpflicht. Hier eine kleine, sicher nicht vollständige Auswahl:

„Jede Dosis muss in einen Arm.“ Buyx bei einem Sp(r)itzengespräch mit dem „Spiegel“ am 16. Februar 2021.

„Die Disko ist nicht der Sportverein und das ist auch nicht der Behördenbesuch.“ Buyx schon fast philosophisch über die G-Regelungen.

Oder über ihr etwas gewöhnungsbedürftiges Verständnis des Freiheitsbegriffs: „Eine Pflicht ist etwas, dem man sich nicht entziehen kann, und natürlich kann man sich dem (2G-Modell) entziehen, ich muss ja nicht in den Club gehen!“

Und nicht zuletzt: „Vielleicht reicht das mit der Bratwurst nicht, und wir müssen doch noch ein bisschen knackiger vorangehen.“

Es bleibt natürlich jedem selbst überlassen, zu beurteilen, ob solche Aussagen das sind, was man von der Vorsitzenden eines Ethikrats zu einem derart weitreichenden Eingriff in persönliche Freiheitsrechte des Einzelnen erwarten können darf. Sehr sicher scheint auf jeden Fall, dass sich zumindest Stefan Homburg von solchen und ähnlichen Sätzen von Alena Buyx nicht abgeholt gefühlt hat – und sich deshalb vor wenigen Wochen an seine Follower aus X gewandt hat.

Strafanzeigen wegen 'falscher' Meinung

Zur Polizei gehen will der Maßnahmen-Kritiker trotz Vorladung aber nicht. Stattdessen gibt Homburg in den sozialen Medien mit einem „Serviceteil“ für vergleichbare Situationen folgende Ratschläge:

„Seit 2020 erhalte ich eine Strafanzeige nach der anderen. Eine ganz neue Erfahrung für mich. Die Anzeigen kommen von Impfärzten, NGOs, Drosten, Kinderimpfern, Rotgrünen, Faktencheckern … Eine Zeit war es ruhig, jetzt legt die ‚Ethikchefin‘ nach. Hier meine Empfehlungen, weil ich gelegentlich von Ihnen gefragt werde:

Nie einer polizeilichen Vorladung folgen. Anwalt einschalten, der die Vorladung absagt und Aktenübersendung beantragt. Das dauert meist Monate. Anschließend Schriftsatz zur Verteidigung fertigen lassen. Danach stellt die StA [Staatsanwaltschaft] das Verfahren ein, wenn es um Meinungsäußerungen oder wahre Tatsachenbehauptungen ging.

Wenn man passiv bleibt, erhält man einen Strafbefehl, und spätestens beim zweiten ist man vorbestraft.“

Fazit: Wer sich – wie es bei Alena Buyx spätestens seit dem Frühjahr 2021 der Fall war – von der Vorsitzenden eines eigentlich unabhängig arbeitenden Ethikrats, so jedenfalls die offizielle Definition des Gremiums, in einer derart offensichtlichen Art und Weise zum Stichwortgeber für politisch gewünschte Forderungen gemacht hat, sollte mit vergleichsweise noch harmlos formulierter Kritik deutlich souveräner umgehen können.

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Screenshot Youtube Tu was für Europa

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