Der Zoll fängt Bestellung von Ivermectin ab Sollen wir uns nicht vor Corona schützen können?

Ein Gastbeitrag von Vera Lengsfeld

Mein Leser A. G. bestellte sich vorbeugend im Internet ein Päckchen Ivermectin, da dieses zugelassene Medikament nach veröffentlichten Studien wirksam gegen COVID-19 sein soll. Dieses Mittel gab es vor Corona, oder sollte man genauer sagen, vor Bekanntwerden der Studien, ohne Probleme in den Apotheken. Wenn man Ivermectin beim Auftreten der ersten Corona-Symptome einnimmt, bestehen gute Chancen, den Krankheitsverlauf abzuschwächen. Seit Wochen scheint der Markt von Ivermectin leergefegt zu sein. Deshalb bestellte mein Leser im Internet. Leider kam das Medikament nicht bei ihm an, stattdessen erreichte ihn ein seltsames Schreiben von der Deutschen Post. Darin stand, dass die Medizin vom Zoll beschlagnahmt wurde. Beigefügt war die Beschlagnahmeverfügung des Hauptzollamts Frankfurt/Main. Demnächst würde er unaufgefordert vom Regierungspräsidium Darmstadt/Pharmaziedezernat weitere Hinweise bekommen. Von Rückfragen bitte man abzusehen

Mein Leser soll sich nicht gegen eine Krankheit schützen können, wegen der in Deutschland und der Welt seit zwei Jahren eine nie gekannte Panik verbreitet wird?

Als Pressesprecher mehrerer Krankenhäuser kennt mein Leser die Datenlage täglich aus erster Hand. Er weiß, dass es in seinem Krankenhaus derzeit 1 – in Worten: einen – infizierten Patienten auf der Intensivstation gibt. Weniger geht kaum noch.

HahneDie Beschlagnahme erfolgte zu einer Zeit, als bekannt wurde, dass die Inzidenzen vom RKI nur noch geschätzt werden und Impfnebenwirkungen gar nicht wirklich existieren, sondern vor allem „Kopfsache“ seien. Das heißt in der Konsequenz, dass alle an Herzmuskelentzündungen Leidenden, oder gar diejenigen, die daran gestorben sind, selbst Schuld haben, weil ihre Einbildung zu stark war. Geht es noch zynischer? Ja, denn ein Medikament zu beschlagnahmen, das gegen COVID-19 hilft und gleichzeitig die Bevölkerung per Zwang mit Vakzinen von zweifelhafter Wirksamkeit impfen zu lassen, ist die aktuelle Spitze der offenbar nach oben offenen Irrationalitätsskala. Gleichzeitig macht Daueralarmist Lauterbach erneut Panik, indem er hunderttausende Neuinfektionen pro Tag ankündigt. Da muss das RKI einfach seine Schätzungen anpassen. Da auch nach den Gründen für Arztbesuche bei den Erhebungen gefragt wird, genügt ein einfacher Schnupfen, um in die Corona-Statistik zu kommen. Für die Ironie in den letzten Sätzen entschuldige ich mich, aber mir fällt bei so viel Absurdität keine rationale Erwiderung mehr ein.

Die Vormundschaft der Politik gegenüber dem Bürger hat ein bis vor zwei Jahren noch unvorstellbares Maß erreicht. Alle Regierungskritik ist nunmehr per Verordnung verboten. Selbst Spaziergänge, die still und ohne Plakate verlaufen, sollen nicht mehr geduldet werden. Auch der nur vermutete Widerspruch wird nicht mehr geduldet. Damit ist das Grundgesetz in seinen wichtigsten Grundrechten Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und körperliche Unversehrtheit außer Kraft gesetzt. Dagegen beim Verfassungsgericht klagen, hilft nicht mehr, denn dieses Gericht hat sich mit dem Merkelvertrauten Harbarth als Präsident von einer kritischen Instanz in ein Politik-Unterstützergremium verwandelt. Das geht so weit, dass Verfassungsrichterin König, die wegen einer Klage gegen Ex-Bundeskanzlerin Merkel entscheiden soll, vorher mit der Kanzlerin diniert. Konsequenzen: keine.

Die aktuell praktizierte Vormundschaft des Staates ist mit Freiheit und Würde der Person nicht vereinbar. Ob ein solcher Staat noch demokratisch genannt werden kann, soll jeder selbst entscheiden.


P. S.: Einige Leser schrieben uns, dass es offenbar gleiche oder ähnliche Zollbestimmungen für die im Ausland bestellte Medikamente in Deutschland schon früher gab. Hier veröffentlichen wir einen Leserbrief dazu.

Ich habe früher bei einem Arzneimittelimporteur gearbeitet. Dass Arzneimittelsendungen an Privatpersonen aus Nicht-EU Ländern fast immer vom Zoll beschlagnahmt werden ist ganz normal und wurde auch vor Corona so gemacht. Diese Erfahrung mussten schon viele machen, die sich günstig Viagra und andere Medikamente aus dem Ausland besorgen wollten. Die riefen dann oft bei uns an ob wir nicht ihre Sendung vom Zoll holen können (konnten wir natürlich nicht). Arzneimitel importieren dürfen sie nur wenn sie eine Erlaubnis dazu haben, also z.B. Apotheken, pharm. Großhändler. Das ist im Arzneimitelgesetz geregelt und wird ja auch in den Schreiben vom Zoll erläutert.

So kritisch ich den Coronamaßnahmen gegenüberstehe, in diesem Fall hat es jedoch nichts mit staatlicher Willkür zu tun sondern mit unserem strengen Arzneimittelgesetz.

Zu Ivermectin:

Ivermectin ist in Deutschland ein verschreibungspflichtiges Arnzeimittel und in jeder Apotheke gegen Vorlage einer ärztlichen Verordnung zu erwerben. „Einfach so“ konnte man es also noch nie bekommen (außer der Apotheker hat eine Auge zugedrückt und es ihnen ohne Rezept verkauft). Sollten Sie Ivermectin kaufen wollen, bitten Sie einen Arzt ihnen ein Privatrezept auszustellen und gehen damit in die nächste Apotheke. Sollte es aufgrund von Lieferengpässen längerfristig in Deutschland nicht verfügbar sein, kann es die Apotheke für Sie aus dem Ausland importieren. Dazu nutzen Apotheken in der Regel spezielle Großhandlungen, die sich auf Arzneimittelimport spezialisiert haben. Das ist zwar etwas teuerer als wenn Sie es selbst irgendwo im Ausland bestellen, hat aber den Vorteil, dass das Medikament nicht beim Zoll hängen bleibt und Sie es auch wirklich bekommen. Außerdem können Sie dadurch sichergehen, dass Sie keine Fälschung oder ein minderwertiges Produkt erhalten, da die Importeure Qualitätsstandards haben, was ihre Bezugsquellen angeht und die Sachen nicht einfach vom Basar um die Ecke kaufen. Wer jetzt auf die Idee kommt, selbst bei einem der Importeure bestellen zu wollen: Das ist NICHT möglich, da diese als pharm. Großhändler keine Privatpersonen beliefern dürfen.

Generell ist dringend davon abzuraten, Medikamente selbst im Ausland, besonders aus nicht EU-Ländern wie z.B. Indien, zu bestelllen. Die Gefahr, eine Fälschung zu erhalten ist groß und das kann gesundheitlichen Schaden verursachen. Es wird oft gar kein Wirkstoff verarbeitet oder mit teils giftigen Substanzen gestreckt.

Vielleicht wäre diese Info für Ihre Leser hilfreich.


Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

Vera Lengsfeld, geboren 1952 in Thüringen, ist eine Politikerin und Publizistin. Sie war Bürgerrechtlerin und Mitglied der ersten frei gewählten Volkskammer der DDR. Von 1990 bis 2005 war sie Mitglied des Deutschen Bundestages, zunächst bis 1996 für Bündnis 90/Die Grünen, ab 1996 für die CDU. Seitdem betätigt sie sich als freischaffende Autorin. 2008 wurde sie mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande geehrt. Sie betreibt einen Blog, den ich sehr empfehle. Sie finden ihn hier.

Bild: Novikov Aleksey / Shutterstock
Text: Gast

mehr von Vera Lengsfeld auf reitschuster.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert