Dreht der Bayerische Rundfunk nur noch mit Geimpften? „Dringende Empfehlung: Möglichst nur Wahl von Protagonisten, die geimpft sind“

Von reitschuster.de

Aktuell ist keine Meldung bekannt, dass Ungeimpfte ab sofort von ihren öffentlich-rechtlichen Zwangsgebühren befreit sind. Was allerdings ein Blogger jetzt berichtet und mit der Kopie einer E-Mail belegt haben will, ist fast das Gleiche, nur eben vom anderen Flussufer herüber gerufen: Eine Sendeanstalt der ARD hat ihre Mitarbeiter in einer „dringenden Empfehlung“ per Mail angewiesen, keine Drehs mehr mit Ungeimpften zu machen.

Hier zunächst der Originaltext der besagten E-Mail „@br.de“:

Corona-Maßnahmen für EB-Außenproduktion
Maßnahmen für den Infektionsschutz an Drehorten

  1. Wenn es die Situation erlaubt: Drehorte nach außen verlegen
  2.  Dringende Empfehlung: Möglichst nur Wahl von Protagonisten, die geimpft sind (außer wenn z.B. nicht geimpft zu sein thematisch relevant ist)
  3.  Vermeiden von Drehsituationen, in denen keine Kontrolle über Impfstatus und Verhalten der Anwesenden besteht (z.B. viele Menschen in Innenräumen)
  4. Informationen an die Protagonisten im Vorfeld, dass FFP-2-Masken zu tragen sind. Abnahme der Masken nur, wenn filmisch erforderlich

Diese E-Mail soll laut erstveröffentlichendem Portal direkt aus der Hauptabteilung des Produktionsservice des Bayerischen Fernsehens kommen – im verlinkten Dokument wurden – wohl aus rechtlichen Gründen – Absender und Empfänger geschwärzt, lediglich das E-Mail-Fragment „@br.de“ ist erhalten geblieben.

Was macht der Bayerische Rundfunk da? Will man tatsächlich Millionen von Menschen und Gebührenzahlern einfach aus der öffentlichen Berichterstattung verschwinden lassen und sie nur dann zu Wort kommen lassen, wenn ihre Impfentscheidung z.B. öffentlich gebrandmarkt werden soll, „thematisch relevant“ ist?

Konkret hieße das, dass beispielsweise eine Sahra Wagenknecht – nach Selbstbekunden ungeimpft – aus dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen faktisch ausgeschlossen wäre, wenn weitere Sendeanstalten mitziehen. Und auch mit Test fände Wagenknecht vor den Kameras nicht mehr statt. Darüber hinaus betrifft es jeden einzelnen der Millionen Ungeimpften im Deutschland – dafür muss man nicht prominent sein.

Trifft ein Fernsehteam des Bayrischen Rundfunks am Ort der Berichterstattung auf ungeimpfte Protagonisten, soll der Dreh demnach abgebrochen werden bzw. wird dann nach Geimpften gefahndet, welche die Ungeimpften zu ersetzen haben?

Das Schreiben datiert auf den 1. Dezember 2021. Bisher gibt es dazu keinerlei öffentlich gewordene Debatte. Keiner der vom BR adressierten Mitarbeiter ist damit an die Öffentlichkeit gegangen um diese „dringende Empfehlung“ seines Arbeitgebers mindestens zur Diskussion zu stellen. Einzig eine Art Whistleblower muss das Dokument dem erstveröffentlichenden Blog zugespielt haben.

Artikel 5 des Grundgesetzes hat hier – selbstverständlich ohne Ausnahme für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk – klargestellt:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks leitet sich direkt aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes ab.

Eine Anfrage von reitschuster.de an den Bayerischen Rundfunk wurde binnen zwanzig Minuten mit einer „Klarstellung“ beantwortet, die demnach mutmaßlich schon im Köcher der Pressestelle vorbereitet war und sich direkt auf den erstveröffentlichenden Blogger bezieht und folgenden Wortlaut hat:

  • Der Bayerische Rundfunk berichtet uneingeschränkt über alle Aspekte der Corona-Pandemie. Natürlich werden dabei auch die Positionen von Impf-Skeptikern bzw. -gegnern berücksichtigt. Auch Ungeimpfte werden interviewt (Beispiele siehe unten).
  • Gleichzeitig erlebt der BR derzeit, wie viele andere Unternehmen auch, einen besorgniserregenden Anstieg von Corona-Infektionen in der Belegschaft, verbunden mit Quarantänemaßnahmen und Mehrbelastung.
  • Um zur Erfüllung unseres gesetzlichen Auftrags die Produktions- und Sendefähigkeit dauerhaft sicherzustellen, hat der Produktionsbereich des BR im Sinne der Fürsorgepflicht und des Gesundheitsschutzes unserer Mitarbeitenden im Außeneinsatz eine Empfehlung für Vorsichtsmaßnahmen ausgesprochen.
  • Fest steht: Welche Personen für eine Berichterstattung interviewt werden, entscheiden allein die Redaktionen. Oberstes Kriterium ist die journalistische Relevanz der Aussagen von Interviewten für die Berichterstattung, um ein vollständiges Bild zu zeigen, so wie es unser Programmauftrag vorsieht.

Die Pressestelle liefert per besagter E-Mail Sende-Beispiele aus dem Programm mit, welche die Behauptung belegen sollen.

Hier einige Beispiele:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/jobseite-fuer-ungeimpfte-apotheke-sucht-mitarbeiter,
https://www.br.de/mediathek/video/sendungen/report-muenchen/report-corona-deutschland-vierte-welle100.html(ab 4:55 Minuten)
https://www.br.de/nachrichten/bayern/corona-impfung-warum-sich-menschen-jetzt-zum-ersten-mal-impfen-lassen,
https://www.br.de/mediathek/podcast/tagesgespraech/gemeinsam-gegen-corona-schaffen-wir-es-mit-der-impfung/1844346
https://www.br.de/nachrichten/wissen/corona-impfung-stellen-sie-ihre-fragen-beim-br-thementag,

Tatsächlich sind unter den reitschuster.de von einem Pressesprecher des Bayerischen Rundfunks so rasch zugesandten Links auch solche Beiträge, die nach Versand der E-Mail ausgestrahlt wurden. Aber wurden sie auch vor Versand geplant und gedreht? Wird es solche Beiträge zukünftig noch geben? Und warum schickt uns ein Pressesprecher einen Link zu Sendung, die bereits vor Versand der E-Mail ausgestrahlt worden? Das ist doch eigentlich ein Quatsch.

In der Antwort eines Sprechers wird übrigens nicht mehr von einer „Dringenden Empfehlung“ gesprochen, wie es im Original der E-Mail heißt, die wir vorgelegt hatten, sondern nur noch von einer „Empfehlung“. Möglicherweise ist man sich durchaus bewusst, dass das einen Unterschied macht.

Zumindest eindeutig ist hier die Einschätzung der Arbeit der Redaktionen: „Welche Personen für eine Berichterstattung interviewt werden, entscheiden allein die Redaktionen.“

Inwieweit sich Mitarbeiter des Rundfunks jetzt zukünftig auf die Antwort des Bayerischen Rundfunks an reitschuster.de berufen können, wenn sie doch mal aus Versehen oder mit purer Absicht einen Ungeimpften interviewt haben, bleibt ungewiss. Gewiss dürfte allerdings sein, dass solche Anweisungen Folgen haben und von den Redaktionen genau gelesen und verstanden werden.

PS: Eine Nachfrage wurde leider nicht in derselben Geschwindigkeit beantwortet. Sollte hier noch eine Antwort vom BR eintreffen, reichen wir diese hier nach.

Bild: Cineberg/Shutterstock
Text: reitschuster.de

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